
Technische Versicherung
EU-Datenschutz-Grundverordnung verstehen
Pflichten, Checkliste und Sanktionen
Was sich für Unternehmen ändert
EU-Recht löst deutsches Recht ab
Sinn und Zweck der EU-DSGVO
Name Adressinformationen (auch Telefonnummern, E-Mail- sowie IP-Adressen) Geburtstag Autokennzeichen Bankverbindungen Cookies
... „auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden“. ... ausschließlich „für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden“. ... „dem Zweck angemessen sein“. ... „sachlich richtig“ sein. ... nur insoweit eine Identifizierung ermöglichen, wie es für ihre Verarbeitung unbedingt erforderlich ist. Das gilt auch für die Speicherdauer. ... angemessen vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt sein.
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Darauf kommt es an
Nachweisen, dass Sie ein funktionierendes und dokumentiertes Datenschutzkonzept betreiben und damit sämtliche Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen (Rechenschaftspflicht). Dazu gehören auch Sicherheitsaudits sowie eine Risiko- und Folgenabschätzung. Das Datenschutzkonzept ist regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf neuen technischen Entwicklungen anzupassen. Einen Datenschutzbeauftragten bestellen und seine Kontaktdaten auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 13. Lebensjahr (Art. 8 EU-DSGVO) viel detaillierter als bisher über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten informieren. Auch benötigen Sie dafür das freiwillige und schriftliche Einverständnis der Betroffenen. Diese Einwilligung dürfen Verbraucher jederzeit zurückziehen. Verbraucher auf Wunsch ihre verarbeiteten Daten einsehen lassen. Daten unverzüglich löschen, wenn die betreffenden Verbraucher Sie dazu auffordern. Das gilt unter anderem auch, wenn Sie Daten nicht mehr benötigen oder unrechtmäßig verarbeitet haben. Personenbezogene Daten in einem gängigen Format den Nutzern bereitstellen, wenn diese zu einem anderen Unternehmen wechseln. Beispiele: Ein Kunde geht zu einem neuen Arbeitgeber, einer anderen Bank oder einem anderen (sozialen) Netzwerk. Die Menge personenbezogener Daten so gering wie möglich halten. Jegliche Datenschutzverstöße innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde und – je nach Schwere des Falls – den betreffenden Verbrauchern melden. Zu gestehen sind damit auch Datenlecks und Hackerangriffe, die zu immensen Folgekosten führen können. Viele dieser Risiken fängt die Cyber-Versicherung von HDI ab.
Was tun? Die EU-DSGVO-Checkliste
Ermitteln und dokumentieren Sie , welche personenbezogenen Daten Sie wo und wie in Ihrem Unternehmen verarbeiten.# Klären Sie, wer darauf zugreifen darf . Stellen Sie sicher, dass nur Berechtigte die Kontrolle über die Daten besitzen. Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung der Datenschutz-Grundverordnung an. Das gilt auch für eventuelle Betriebsvereinbarungen mit Ihrer Belegschaft. Bereiten Sie Ihr Personal mit Schulungen auf die EU-DSGVO und die damit verbundenen internen Prozesse vor. Sorgen Sie für Einwilligungserklärungen und entwickeln Sie einen Workflow, falls Verbraucher ihre Einwilligung zurückziehen oder Widersprüche einreichen. Regeln und dokumentieren Sie die Auftragsverarbeitung inklusive Haftungsfragen. Bringen Sie Ihre Notfallpläne bei Datenpannen auf den aktuellen Stand. Führen Sie bei Bedarf ein gängiges Datenverarbeitungsformat ein.



