
Motorradversicherung
Motorrad anmelden und abmelden ohne Stress
HDI hilft mit Checklisten
Zeit und Nerven sparen mit unseren Checklisten
Motorrad anmelden: eVB-Nummer ist immer Pflicht
Darüber hinaus sind noch weitere Dokumente nötig, die aber von der Art der Zulassung abhängen.
Neuzulassung von Motorrädern: Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund. Sollte das Motorrad aus dem Ausland stammen, verlangt die Zulassungsbehörde zudem eine Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Zollamts. Gebrauchtes Motorrad anmelden: Bei einem gebrauchten Motorrad erwartet die Zulassungsbehörde einen Prüfbefund zu Abgas- und Funktionstests der Maschine. Geleastes Motorrad anmelden: Für die Anmeldung eines geleasten Motorrads ist eine Erklärung des Leasing-Partners zur Nutzungsüberlassung nötig. Motorräder für ein Gewerbe oder einen Verein anmelden: Wenn Sie ein Motorrad auf einen Verein oder für Ihr Unternehmen zulassen möchten, brauchen Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereins- beziehungsweise Firmenregister.
Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie beim Anmelden des Motorrads
Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (früher Versicherungsdoppelkarte) Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht übereinstimmender Anschrift zudem noch eine Meldebescheinigung) Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ) Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (kann in der Zulassungsstelle erteilt werden) ggf. Nachweis der EG-Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC (Certificate of Conformity) beziehungsweise Einzelgutachten ggf. Kaufvertrag (Besitznachweis)
Motorrad ummelden
Checkliste Motorrad ummelden: Das brauchen Sie bei der Zulassungsstelle
Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (früher Versicherungsdoppelkarte) Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht übereinstimmender Anschrift zudem noch eine Meldebescheinigung) Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ) Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (kann in der Zulassungsstelle erteilt werden) Bei stillgelegtem Motorrad: Fahrzeugschein mit Abmeldebescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I) Wenn neues Kennzeichen gewünscht: altes Nummernschild AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung) und gültiger TÜV-Nachweis
Checkliste: Das brauchen Sie zum Abmelden Ihres Motorrads
Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und II Gültiger Personalausweis oder Reisepass Kfz-Kennzeichen Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis (wird vom Verwertungsunternehmen ausgestellt)
Keine Zeit für den Behördengang: Dritte bevollmächtigen oder Motorrad online abmelden
Welche Kosten fallen an?
Neuzulassung ABE 1 bzw. K (allgemeine Betriebserlaubnis): 26,30 Euro Neuzulassung ABE 2 bzw. A (allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): 36,50 Euro Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): ca. 41,60 Euro Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 17,00 Euro Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel: ca. 29,00 Euro Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes – ohne Halterwechsel: ca. 12,00 Euro Motorrad abmelden im eigenen Zulassungsbezirk: 5,60 Euro Wunschkennzeichen beantragen: 10,20 Euro Saisonkennzeichen: ca. 30,00 Euro






