
Kfz-Versicherung
Begleitetes Fahren: Was die Versicherung abdeckt
Sicher unterwegs in jungen Jahren
Begleitetes Fahren für mehr Sicherheit
Anforderungen an Begleitpersonen
Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) sein Sie darf zum Zeitpunkt des Antrags höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
Eignung der Begleitpersonen: Richtige Vorbereitung
Anmeldung zum BF17
Kosten des BF17
Antrag und Unterlagen
Personalausweis oder Pass der Person, die die Fahrausbildung absolviert. Biometrisches Passbild Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs Name und Anschrift der Fahrschule Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen Einverständniserklärung der Begleitpersonen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Theoretische und praktische Prüfung
Prüfungsbescheinigung: Wie sieht der Führerschein mit 17 aus?
Wie lange dauert die Probezeit beim begleiteten Fahren mit 17?
Begleitetes Fahren und Versicherung: Was ist zu beachten?







