(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Wohngebäudeversicherung
Vertrag kündigen
So funktioniert’s
Wohngebäudeversicherung kündigen
Trautes Heim, Glück allein: Die eigenen vier Wände sind viel wert. Deshalb lohnt es sich, sie gut vor Schäden zu schützen. Eine Wohngebäudeversicherung ist dafür die beste Basis. Doch was tun, wenn sie mit den Konditionen der bisherigen Versicherung nicht mehr zufrieden sind , die Sie zum Beispiel als bestehende Versicherung des Vorbesitzers übernommen haben? In diesem und weiteren Fällen kann es günstig sein, die Gebäudeversicherung zu kündigen.
Hier erfahren Sie, welche Regeln dafür gelten.
Wohngebäudeversicherung: Kündigung gut vorbereiten
Tipp
Ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Die ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist die übliche Form der Auflösung des Versicherungsvertrages. Sie können diese ohne Angabe von Gründen aussprechen. In der Regel muss sie dem Versicherer mindestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form vorliegen. Mitunter gibt es abweichende Regelungen.
Daher sollten Sie auf jeden Fall in Ihren Vertragsunterlagen nachlesen, welche Kündigungsfrist für die laufende Police gilt. Trifft die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Viele Wohngebäudeversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Es gibt allerdings auch Policen, die Sie gleich für drei oder fünf Jahre abschließen.
Ordentlich gekündigt werden können diese ebenfalls zum Ende der Laufzeit, also erst nach drei Jahren oder jedem weiteren Jahr. Zu beachten ist, dass auch solche mehrjährigen Verträge sich meist automatisch beziehungsweise stillschweigend verlängern, in der Regel um ein weiteres Jahr.
Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen
Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung nach einer Tariferhöhung
- Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne Ihnen gleichzeitig bessere Leistungen zu bieten, dann haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die müssen Sie fristgerecht binnen eines Monats einreichen, nachdem Ihnen die Beitragserhöhung mitgeteilt worden ist. Das gilt allerdings nur, wenn – von der Anhebung abgesehen – die weiteren Vertragsbedingungen unverändert bleiben.
- Nicht möglich ist eine außerordentliche Kündigung im Falle einer Tariferhöhung, wenn …damit gleichzeitig eine Leistungsverbesserung einhergeht.Sie eine gleitende Neuwertsicherung vereinbart haben. In diesem Fall wird die Höhe der Versicherungssumme dem Baupreisindex entsprechend angepasst. Somit hängt der Versicherungsbeitrag automatisch vom Wiederherstellungswert Ihrer Immobilie ab.
Außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung nach einem Schadenfall
- Nach einem regulierten Schaden: Wenn die Versicherung einen von Ihnen gemeldeten Schaden reguliert hat, führt das zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsgesellschaft Sie über die Regulierung des Schadens informiert hat.
Kündigung der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
In diesem Fall gibt es zwei Varianten:
- Verkaufen Sie Ihr Haus, müssen Sie den Wohngebäudeversicherer über den Eigentümerwechsel informieren. Dazu teilen Sie ihm die Adressdaten des neuen Besitzers mit. Dann geht die Police mit dem Grundbucheintrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet, dass Sie die Wohngebäudeversicherung nicht kündigen müssen.
- Erwerben Sie ein Haus, dann geht – wie oben beschrieben – ohne weiteres Zutun eine gegebenenfalls vorhandene Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers mit dem Grundbucheintrag automatisch auf Sie über. Möchten Sie diese nicht fortführen, ist eine Kündigung unproblematisch. In der Wohngebäudeversicherung haben Sie bei einem Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt hier einen Monat ab dem Grundbucheintrag.
Kündigung der Gebäudeversicherung im Erbschaftsfall
Wer eine Immobilie erbt, bekommt damit automatisch auch die Wohngebäudeversicherung des vorherigen Besitzers vermacht, sofern vorhanden. Möchten Sie diese kündigen, so geht das in der Regel nur auf dem ordentlichen Weg. Das heißt, Sie haben das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit dem Versicherer vorzulegen. Sie müssen den Besitzerwechsel im Grundbuch eintragen lassen.
Achtung: Ab diesem Zeitpunkt räumen Ihnen manche Versicherungen für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht ein. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.
Kündigung der Gebäudeversicherung bei laufender Baufinanzierung
Bei welchem Anbieter Sie eine Gebäudeversicherung abschließen, bestimmen Sie im Regelfall selbst. Ihre Entscheidungsfreiheit ist jedoch eingeschränkt, wenn es um ein Wohngebäude geht, für das die Finanzierung noch läuft. In diesem Fall hat der Kreditgeber ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Versicherung. Ohne seine Zustimmung ist das Kündigen der Wohngebäudeversicherung unwirksam.