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Hausratversicherung
Hausratversicherung kündigen
Was Sie beachten sollten
Tipps und Fristen
Der leistungsstarke Hausrat-Schutz von HDI hat Sie überzeugt und Sie möchten Ihre alte Hausratversicherung kündigen? Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen und unter welchen Voraussetzungen Sie vorzeitig aus Ihrem laufenden Versicherungsvertrag aussteigen können.
Kündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung
Wie für jeden Versicherungsvertrag gelten auch beim Hausrat bestimmte Kündigungsfristen. Im Normalfall beträgt diese bei der Hausratversicherung drei Monate zum Laufzeitende. Zu welchem Termin die Kündigung beim alten Anbieter sein muss, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses und der vereinbarten Laufzeit ab. Maßgeblich ist das Versicherungsjahr. Das heißt, wenn Ihr alter Vertrag zum 1. August begann, endet die Laufzeit am 1. August des Folgejahres. Spätester Zeitpunkt für die Kündigung der Hausratversicherung wäre gemäß der Dreimonatsfrist dann der 30. April – bis zu diesem Termin muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Haben Sie einen Dreijahresvertrag abgeschlossen, kann dieser entsprechend erst zwei Jahre später ordentlich gekündigt werden.
- Wichtig: Manche Versicherer treffen abweichende Vereinbarungen. Welche Fristen für Ihre derzeitige Hausratversicherung gelten, ist in Ihren Vertragsunterlagen nachzulesen. Im Zweifelsfall schicken Sie die Kündigung einfach direkt ab, ohne auf das Ende der Kündigungsfrist zu warten. Ihre alte Police läuft zwar trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, jedoch stellen Sie so sicher, dass Sie zum Laufzeitende zur HDI Hausratversicherung wechseln können und sich Ihr Altvertrag nicht noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert. Die gilt natürlich nur, wenn die dreimonatige Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.
Außerordentliche Kündigung
In bestimmten Fällen müssen Sie nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten, bis Sie eine bestehende Hausratversicherung kündigen können. Es gibt Situationen in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht erhalten und den Vertrag vorzeitig auflösen können. Eine solche außerordentliche Kündigung ist möglich bei:
- Beitragserhöhungen:
Setzt Ihr Versicherer Sie über eine anstehende Beitragserhöhung in Kenntnis, ohne dass sich dafür der Leistungsumfang verbessert, können Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt der Information Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen.
- Schadenfällen:
Nach einem regulierten Schaden: Wenn die Versicherung einen von Ihnen gemeldeten Schaden reguliert hat, führt das zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsgesellschaft Sie über die Regulierung des Schadens informiert hat..
- Doppelversicherungen:
Pro Haushalt ist nur eine Hausratversicherung erforderlich. Wenn Sie also mit Ihrem Partner zusammenziehen und beide über eine Hausratversicherung verfügen, haben Sie nach § 79 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Recht, die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags zu verlangen. Üblicherweise klären Sie als Versicherungsnehmer das Problem mit beiden beteiligten Gesellschaften gemeinsam. Informieren Sie Ihren Versicherer.möglichst frühzeitig, wenn Sie den Umzug in einen gemeinsamen Haushalt planen, um doppelte Kosten zu vermeiden. Beachten Sie dabei jedoch, dass sich der Wert Ihres Hausrats durch das Zusammenlegen von zwei Haushalten in der Regel erhöht. Dementsprechend sollten Sie die Versicherungssumme des weiterlaufenden Vertrags genau prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Das Kündigungsschreiben
Die Kündigung der Hausratversicherung erfolgt üblicherweise in Textform, eine mündliche Kündigung am Telefon ist nicht möglich. Zwar gelten seit dem 1. Oktober 2016 vereinfachte Regeln zur Vertragskündigungen, zum Beispiel die Kündigung per E-Mail, diese betrifft allerdings nur Verträge, die seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden.
Im Streitfall ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens einfach nachzuweisen, wenn Sie es per Einschreiben mit Rückschein versenden. Allerdings entstehen Ihnen dadurch zusätzliche Kosten. Eine Kündigung per Fax muss ebenfalls akzeptiert werden.
Folgende Informationen sollte das Kündigungsschreiben in jedem Fall enthalten:
- Name des Versicherungsnehmers
- Versicherungsnummer
- Adresse der versicherten Wohnung
- Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Bitte um eine Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, müssen Sie zudem den Kündigungsgrund angeben. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies nicht erforderlich.
Sie wollen schneller wechseln? Nutzen Sie unseren Umbrellaschutz!
Damit Sie im Falle eines Einbruchs, eines Wasserschadens oder eines anderen Ereignisses, das Ihr Hab und Gut zerstört, nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollte der neue Versicherungsschutz immer direkt nach der Kündigung beginnen. Weitere Vorteile genießen Sie mit der HDI Umbrella-Deckung.
Damit sichern Sie sich nicht nur einen nahtlosen Schutz für Ihre Besitztümer, sondern auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme für all Ihre Schätze. Im Laufe der Zeit nimmt der Wert Ihres Hausrats oft zu, sodass die Versicherungssumme einer älteren Police nicht mehr der Realität entspricht. Zudem ändern sich die Zeiten: Dinge, die beim Abschluss Ihres alten Vertrages noch Zukunftsmusik waren, beispielsweise Smart-Home-Anlagen, nutzen Sie heute ganz selbstverständlich in Ihrem Haushalt. Versichert sind diese häufig kostspieligen Anlagen in Ihrer alten Police meist nicht.
HDI bietet Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihr wertvolles Inventar – zum Beispiel das Paket Technik & Sicherheit zur Absicherung von Smart-Home-Anlagen. Mit der HDI Umbrella-Deckung genießen Sie sogar schon vor Beginn der Laufzeit Ihrer HDI Hausratversicherung deren umfassenden Schutz für Hab und Gut. Der Schutz Ihres Altvertrages wird bis zu dessen Laufzeitende auf das Niveau Ihrer zukünftigen HDI Hausratversicherung aufgestockt – ganz ohne zusätzliche Kosten. Beiträge zahlen Sie erst ab Beginn der Vertragslaufzeit.