Gruppenreisegepäckversicherung

Gruppenreisegepäckversicherung: Wenn ein verlorener Koffer kein Beinbruch ist.
  • Schutz bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Variable Höchstentschädigungsgrenzen

Schützen Sie das Gepäck Ihrer Mitarbeiter auf Reisen umfassend

Mitarbeiter, die sich regelmäßig auf Geschäftsreisen befinden oder im Auftrag des Unternehmens Montagearbeiten verrichten, führen neben beruflichem auch privates Gepäck mit sich. Dabei kommen, je nach Reisedauer und Zweck der Reise, beträchtliche Werte zusammen. Hier schützt Sie und Ihre Mitarbeiter die Gruppenreisegepäckversicherung von HDI.

Vorteile der Gruppenreisegepäckversicherung

Illustration
  • Versicherungsschutz bei verspäteter Ankunft des Reisegepäcks am Bestimmungsort
  • Wertsachen wie z. B. Schmuck oder elektronische Geräte sind bis 50 Prozent der Versicherungssumme mitversichert
  • Gepäck im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben oder Gepäckaufbewahrungen ist auf Basis einer Allgefahrenversicherung mitversichert
HDI als einer der führenden Firmenversicherer in Deutschland steht Ihnen mit einem erfahrenen Expertenteam zur Seite. Wir unterstützen Sie unter anderem zu den Themen optionale Einschlüsse z. B. von Familienmitgliedern, Privatreisen sowie Erhöhung der Versicherungssumme auf Urlaubsreisen.
  • HDI ist einer der führenden Firmen-Versicherer in Deutschland
  • Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Risiken vor Ort mit unseren Experten
  • Schäden werden durch Experten von HDI reguliert

Leistungen der Gruppenreisegepäckversicherung

Versicherte Sachen
Versichert ist das gesamte Reisegepäck der versicherten Mitarbeiter. Dazu gehören der persönliche Reisebedarf, die am Körper getragenen Sachen und die beruflich genutzten Gegenstände. Schmuck, Pelze, Fotoapparate, elektronische Geräte sind bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme versichert.
Versicherte Gefahren und Schäden
Gepäck im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben oder Gepäckaufbewahrungen ist auf Basis einer Allgefahrenversicherung mitversichert. Im persönlichen Gewahrsam ist das Gepäck gegen eine Vielzahl von Schäden versichert, z. B. bei:
  • Diebstahl, Einbruchsdiebstahl,
  • Verlieren (bis 10 Prozent der Versicherungssumme)
  • Raub, Mut- und Böswilligkeit Dritter.
Bei nicht fristgerechter Ankunft des Reisegepäcks am Bestimmungsort, werden notwendige Ersatzbeschaffungen bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 Euro ersetzt.
Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht weltweit.
Höchstentschädigungsgrenzen
Variable Höchstentschädigungsgrenzen in festgelegten Stufen zwischen 1.500 Euro und 15.000 Euro.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
  • Krieg, Bürgerkrieg, kriegerische Ereignisse
  • Streik, Aufruhr, Terror
  • Beschlagnahme von hoher Hand
  • Aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen
  • Kernenergie
  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gepäcks
Zwei Männer in weißen Hemden sitzen sich während eines Beratungsgesprächs an einem Schreibtisch gegenüber

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