Ihre HDI Altersvorsorge kann jetzt mehr leisten.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Förderung durch den Staat grundlegend weiterentwickelt und vereinfacht. Das neue System setzt weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler.
Erfahren Sie, welche Änderungen ab 2027 gelten und welche Auswirkungen die Reform auf Ihre persönliche Vorsorge haben kann.
  • Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
  • Förderung verständlich erklärt
  • Orientierung für Ihre nächsten Schritte
Altersvorsorgereformgesetz
Aktuelles zum Altersvorsorgereformgesetz
Das ändert sich für Ihre geförderte Altersvorsorge
Bisher profitierte die Riester-Rente vor allem durch Grundzulage und Kinderzulage, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft waren insbesondere an die sogenannte 4 %-Regel, also einen Mindestbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Zusätzlich wurde im Rahmen der Günstigerprüfung geprüft, ob ein Sonderausgabenabzug steuerlich vorteilhafter ist als die Zulagenförderung.
Die neue Förderung greift diese Mechanismen auf, entwickelt sie jedoch weiter und vereinfacht die Systematik deutlich. Ziel ist es, die staatliche Unterstützung stärker am individuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig den Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Gut zu wissen:
Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen und ist vom Gesetz ausdrücklich geschützt. Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 wirksam. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Hinweis:
Ab 01.01.2027 gelten neue Anforderungen für geförderte Verträge, die nach diesem Termin abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir derzeit starke neue Produktlösungen für unsere Kunden.

Die Änderungen auf einen Blick

Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen bisheriger und neuer Förderung im Überblick:
 Alte Förderung
(„Riester“)
Altersvorsorgereform
(ab 2027)
Ohne Kinder175 € Grundzulagemax. 540 € Grundzulage
50 % Zuschuss bis 360 € Beitrag
25 % von 360,01 € bis 1.800 € Beitrag
Mit Kindern185 € je Kind (Geburt bis 2007)
300 € je Kind (ab 2008)
max. 300 € je Kind
100 % Zuschuss je Kind bis 300 € Beitrag
Mindestbeitrag / 4 %-Regel4 % Vorjahresbrutto (abzgl. Zulagen),
mind. 60 € Sockelbeitrag
120 € p.a.
Günstiger-Prüfung Maximalbeitrag
Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung berechnet das Finanzamt, ob sich durch den Abzug der geförderten Beiträge als Sonderausgaben ein höherer Steuervorteil ergibt als durch die Zulagen allein, und zahlt gegebenenfalls die Differenz als Steuererstattung aus. Die Höhe des Sonderausgabenabzuges ist hierbei begrenzt (Maximalbeitrag).
2.100 € (Beitrag inkl. Förderung)1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen-Förderung
Höchstbetrag2.100 € p.a.6.840 € p.a.
(förderfähig 1.800 €)
Förderberechtigung von Selbstständigen, Freiberuflern sowie Pflichtversicherten in berufsständischen Versorgungswerkennicht unmittelbar förderberechtigtförderberechtigt

Jetzt alte und neue Förderung vergleichen!

Sie wollen wissen, wie die neue Reform Ihre Förderung beeinflusst?
Nutzen Sie unseren Fördervergleichsrechner für einen schnellen, unverbindlichen Vergleich zwischen alter und neuer Förderung anhand Ihrer Angaben.

Förderbeispiele

Nicht jede Förderlogik ist für jede Lebenssituation gleich gut geeignet.
Anhand konkreter Beispiele sehen Sie, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken können*.
*Alle Angaben sind Jahresbeträge
Icon User Krawatte
Single, ohne Kind
Jahresbrutto-Einkommen: 40.000 €
Eigenbetrag: 1.425 €
Alte FörderungNeue Förderung
175 € Zulage 446 € Zulage
316 € Steuer* 127 € Steuer*
491 € Gesamt573 € Gesamt
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung. Betrachtet wird nur das erste Jahr; Änderungen sind möglich. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.
Icon Single zwei Kinder
Single, zwei Kinder, Eigenbetrag: 225 € / Jahr
Jahresbrutto-Einkommen: 25.000 €
Eigenbetrag: 225 €
Alte FörderungNeue Förderung
775 € Zulage563 € Zulage
0 € Steuer* 0 € Steuer*
775 € Gesamt563 € Gesamt
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung. Betrachtet wird nur das erste Jahr; Änderungen sind möglich. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.
Icon Single zwei Kinder
Single, zwei Kinder, Eigenbetrag: 360 € / Jahr
Jahresbrutto-Einkommen: 25.000 €
Eigenbetrag: 360 €
Alte FörderungNeue Förderung
775 € Zulage780 € Zulage
0 € Steuer* 0 € Steuer*
775 € Gesamt780 € Gesamt
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung. Betrachtet wird nur das erste Jahr; Änderungen sind möglich. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.
Icon Familie
Ehepaar, zwei Kinder, nur ein Vertrag
Jahresbrutto-Einkommen: 80.000 €
Eigenbetrag: 1.325 €
Alte FörderungNeue Förderung
775 € Zulage1.021 € Zulage
0 € Steuer* 0 € Steuer*
775 € Gesamt1.021 € Gesamt
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung. Betrachtet wird nur das erste Jahr; Änderungen sind möglich. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.

Übersicht der geförderten Produkte ab 2027

Garantieprodukte

mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie

Altersvorsorgedepot

ohne Beitragsgarantie

Standard-Depot

ohne Beitragsgarantie

FAQ – Häufige Fragen zur neuen Altersvorsorge

Hier finden Sie schnell Antworten zur neuen Förderung, aktuellen Handlungsoptionen und nächsten Schritten. Einfach und verständlich erklärt.
Was ist die Vorsorgereform?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Förderung durch den Staat grundlegend weiterentwickelt und vereinfacht. Das neue System setzt weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler.
Wann tritt die Vorsorgereform in Kraft?
Die neue gesetzliche Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Neue förderfähige Altersvorsorgeprodukte können voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Welche Änderungen bringt die Vorsorgereform?
Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Neben neuen staatlich geförderten Vorsorgeprodukten, werden die bisherigen Förderregelungen modernisiert und gleichsam vereinfacht. Anlagemöglichkeiten werden erweitert und die private Altersvorsorge stärker an unterschiedliche Lebenssituationen und individuelle Vorsorgeziele angepasst. Eine konkrete Übersicht bietet auch der Abschnitt „Änderungen auf einen Blick“.
Welche Vorteile bietet die Vorsorgereform?
Die Reform setzt bei der privaten Altersvorsorge weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler. Die neue Förderung greift die Mechanismen der bisherigen Riester-Rente auf, entwickelt sie jedoch weiter und vereinfacht die Systematik deutlich. Ziel ist es, die staatliche Unterstützung stärker am individuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig den Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Wer kann von der Vorsorgereform profitieren?
Grundsätzlich können all jene von der neuen Vorsorgereform profitieren, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben oder zukünftig den Abschluss eines der neuen staatlich geförderten Vorsorgeprodukte ab 2027 in Erwägung ziehen. Welche Vorteile sich im Einzelfall ergeben, hängt von der persönlichen Lebenssituation, den individuellen Vorsorgezielen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wie finde ich die passende Altersvorsorge?
Die passende Altersvorsorge richtet sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und Ihrem gewünschten Sicherheits- bzw. Renditeprofil. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Nutzen Sie für eine erste Einschätzung gerne auch unseren Fördervergleichsrechner.
Was bedeutet die neue Altersvorsorge-Reform für meinen Riester-Vertrag?
Am 1. Januar 2027 tritt ein Gesetz in Kraft, welches die staatlich geförderte Altersvorsorge neu regelt.
Für bereits bestehende Riester‑Verträge gilt jedoch Bestandsschutz – Ihre heutigen Vertragsbedingungen bleiben erhalten.
Sollte ich jetzt etwas tun?
Nein, aktuell besteht kein Handlungsbedarf, weil die Änderungen erst ab 2027 gelten werden.
Muss ich meinen bestehenden Vertrag ändern bzw. jetzt wechseln?
Nein, Sie müssen nichts unternehmen.
Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 wirksam. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab.
Für eine erste Einschätzung nutzen Sie gerne unseren Fördervergleichsrechner.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und werden unsere Kunden auf dem Laufenden halten. Falls Sie eine Beratung benötigen, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Anmeldung Ihrer Anfrage jederzeit zur Verfügung.
Muss ich meinen bestehenden Vertrag jetzt kündigen?
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Eine Kündigung ist auf keinen Fall ratsam.
Es besteht die Möglichkeit, mit Ihrem bestehenden Vertrag auf die neue Förderung umzusteigen. Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 wirksam. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Für eine erste Einschätzung nutzen Sie gerne bereits jetzt unseren Fördervergleichsrechner.
Falls Sie eine Beratung benötigen, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Anmeldung Ihrer Anfrage jederzeit zur Verfügung.
Was bedeutet das staatliche Standardprodukt für mich?
Der Gesetzgeber sieht ab 2027 auch ein sogenanntes Standardprodukt über einen öffentlichen Träger vor. Die konkrete Ausgestaltung ist noch in einer separaten Rechtsverordnung zu regeln und derzeit noch nicht bekannt.
Bestehende Riester‑Verträge werden grundsätzlich unverändert fortgeführt – auch wenn Sie in die neue Förderung wechseln. Das Standardprodukt kann erst ab 2027 abgeschlossen werden.
Ist mein Vertrag jetzt schlechter?
Nein. Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen und erfüllt weiterhin alle Fördervoraussetzungen.
Erst bei einem freiwilligen Wechsel in die neue Förderung gilt die neue Fördersystematik. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Förderlogik für jede Lebenssituation gleich gut geeignet ist. Zudem ist ein Wechsel einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Nutzen Sie für eine erste Einschätzung gerne auch unseren Fördervergleichsrechner.
Falls Sie eine Beratung benötigen, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Anmeldung Ihrer Anfrage jederzeit zur Verfügung.
Ändert sich meine Förderung?
Für Ihren bestehenden Vertrag bleibt die bisherige Förderung erhalten.
Erst bei einem freiwilligen Wechsel in die neue Förderung oder bei dem Abschluss eines Neuvertrags gilt die neue Fördersystematik – dann aber auch für Ihren bestehenden Vertrag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Förderlogik für jede Lebenssituation gleich gut geeignet ist. Zudem ist ein Wechsel einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Nutzen Sie für eine erste Einschätzung gerne auch unseren Fördervergleichsrechner.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Falls Sie eine Beratung benötigen, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Anmeldung Ihrer Anfrage jederzeit zur Verfügung.
Kann ich später noch entscheiden?
Ja. Die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge gilt erst für Beitragszahlungen ab 2027. Ein Wechsel ist daher frühestens ab 2027 wirksam. Sie können aber auch dauerhaft bei der alten Förderung bleiben. Es gilt ausdrücklich ein Bestandsschutz. Zudem gibt es keine zeitliche Befristung, bis wann Sie einen etwaigen Wechselwunsch aussprechen müssen. Der Wechsel gilt immer für Beitragszahlungen ab dem Jahr der Erklärung.
Erhalte ich eine flexible Auszahlungsform, wenn ich den Vertrag wechsle?
Die neuen Regelungen zu flexibleren Auszahlungsformen und zur Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten gelten grundsätzlich nur für neu abgeschlossene Verträge ab 2027.
Ob ein Wechsel für Sie eine sinnvolle Option ist, kann erst bewertet werden, wenn die neuen Produktangebote vorliegen.
Zwei Männer in weißen Hemden sitzen sich während eines Beratungsgesprächs an einem Schreibtisch gegenüber

Ihre persönliche Beratung

Lieber persönlich beraten lassen? Kein Problem!