Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Förderung durch den Staat grundlegend weiterentwickelt und vereinfacht. Das neue System setzt weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler.
Erfahren Sie, welche Änderungen ab 2027 gelten und welche Auswirkungen die Reform auf Ihre persönliche Vorsorge haben kann.
Das ändert sich für Ihre geförderte Altersvorsorge
Bisher profitierte die Riester-Rente vor allem durch Grundzulage und Kinderzulage, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft waren insbesondere an die sogenannte 4 %-Regel, also einen Mindestbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Zusätzlich wurde im Rahmen der Günstigerprüfung geprüft, ob ein Sonderausgabenabzug steuerlich vorteilhafter ist als die Zulagenförderung.
Die neue Förderung greift diese Mechanismen auf, entwickelt sie jedoch weiter und vereinfacht die Systematik deutlich. Ziel ist es, die staatliche Unterstützung stärker am individuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig den Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Gut zu wissen: Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen und ist vom Gesetz ausdrücklich geschützt. Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 wirksam. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Hinweis: Ab 01.01.2027 gelten neue Anforderungen für geförderte Verträge, die nach diesem Termin abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir derzeit starke neue Produktlösungen für unsere Kunden.
Die Änderungen auf einen Blick
Alte Förderung („Riester“)
Altersvorsorgereform (ab 2027)
Ohne Kinder
175 € Grundzulage
max. 540 € Grundzulage 50 % Zuschuss bis 360 € Beitrag 25 % von 360,01 € bis 1.800 € Beitrag
Mit Kindern
185 € je Kind (Geburt bis 2007) 300 € je Kind (ab 2008)
max. 300 € je Kind 100 % Zuschuss je Kind bis 300 € Beitrag
Bei der Günstigerprüfung berechnet das Finanzamt, ob sich durch den Abzug der geförderten Beiträge als Sonderausgaben ein höherer Steuervorteil ergibt als durch die Zulagen allein, und zahlt gegebenenfalls die Differenz als Steuererstattung aus. Die Höhe des Sonderausgabenabzuges ist hierbei begrenzt (Maximalbeitrag).
2.100 € (Beitrag inkl. Förderung)
1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen-Förderung
Höchstbetrag
2.100 € p.a.
6.840 € p.a. (förderfähig 1.800 €)
Förderberechtigung von Selbstständigen, Freiberuflern sowie Pflichtversicherten in berufsständischen Versorgungswerken
nicht unmittelbar förderberechtigt
förderberechtigt
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Die Berechnungen und Informationen des Rechners dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die dargestellten Ergebnisse sollen ausschließlich eine erste unverbindliche Orientierung ermöglichen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die Berechnungen beruhen auf vereinfachten Annahmen, den getätigten Eingaben sowie auf dem Einkommensteuertarif 2026. Zukünftige Änderungen persönlicher oder sonstiger förderrelevanter Umstände werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem bestehenden Vertrag ist es deshalb ratsam, die persönlichen Daten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls die Eigenbeiträge und Zulagedaten entsprechend anzupassen.
Förderbeispiele
Single, ohne Kind
Alte Förderung
Neue Förderung
175 € Zulage
446 € Zulage
316 € Steuer*
127 € Steuer*
491 € Gesamt
573 € Gesamt
Single, zwei Kinder, Eigenbetrag: 225 € / Jahr
Alte Förderung
Neue Förderung
775 € Zulage
563 € Zulage
0 € Steuer*
0 € Steuer*
775 € Gesamt
563 € Gesamt
Single, zwei Kinder, Eigenbetrag: 360 € / Jahr
Alte Förderung
Neue Förderung
775 € Zulage
780 € Zulage
0 € Steuer*
0 € Steuer*
775 € Gesamt
780 € Gesamt
Ehepaar, zwei Kinder, nur ein Vertrag
Alte Förderung
Neue Förderung
775 € Zulage
1.021 € Zulage
0 € Steuer*
0 € Steuer*
775 € Gesamt
1.021 € Gesamt
Übersicht der geförderten Produkte ab 2027
Garantieprodukte
mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie
Altersvorsorgedepot
ohne Beitragsgarantie
Standard-Depot
ohne Beitragsgarantie
FAQ – Häufige Fragen zur neuen Altersvorsorge
Was ist die Vorsorgereform?
Wann tritt die Vorsorgereform in Kraft?
Welche Änderungen bringt die Vorsorgereform?
Welche Vorteile bietet die Vorsorgereform?
Wer kann von der Vorsorgereform profitieren?
Wie finde ich die passende Altersvorsorge?
Was bedeutet die neue Altersvorsorge-Reform für meinen Riester-Vertrag?
Sollte ich jetzt etwas tun?
Muss ich meinen bestehenden Vertrag ändern bzw. jetzt wechseln?
Muss ich meinen bestehenden Vertrag jetzt kündigen?
Was bedeutet das staatliche Standardprodukt für mich?
Ist mein Vertrag jetzt schlechter?
Ändert sich meine Förderung?
Kann ich später noch entscheiden?
Erhalte ich eine flexible Auszahlungsform, wenn ich den Vertrag wechsle?