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Hausratversicherung

Hausratversicherung für die Ferienwohnung

Darauf sollten Sie achten

Spaziergang am Strand im Urlaub

Reicht die normale Hausratversicherung aus?

Wenn Sie Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind, reicht der Schutz Ihrer normalen Hausratversicherung nicht mehr aus. Für eine nicht ständig bewohnte Unterkunft benötigen Sie eine separate Police. HDI klärt auf, was Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung für ein Feriendomizil beachten sollten, und welche Regeln für Mieter von Ferienunterkünften gelten.

Mieter einer Ferienwohnung: Bestehende Hausratversicherung schützt

Verbringen Sie Ihren Urlaub in einer angemieteten Ferienunterkunft, sind Gegenstände, die Sie mitbringen, über Ihre bestehende Hausratversicherung abgesichert. Hier greift die sogenannte Außenversicherung. Sie gilt für Hausrat, den Sie vorübergehend im Auto, im Hotel oder einem anderen Feriendomizil aufbewahren. Dieser Schutz für Ihr eigenes Hab und Gut im Feriendomizil ist bei der HDI Hausratversicherung in allen Produktlinien inklusive, auch im günstigen Basis-Tarif.

Dabei sollten Sie generell Folgendes berücksichtigen:

  • Beachten Sie die maximale Aufenthaltsdauer: Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise maximal drei Monate – auch beim HDI Hausrat Basis-Tarif. In der Produktlinie HDI Hausrat Plus gilt ein erweiterter Schutz für bis zu sechs Monate, bei der Variante HDI Hausrat Premium sind es maximal acht Monate.
  • Prüfen Sie die Versicherungssumme: Die Außenversicherung ist in der Regel auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Bei HDI Hausrat Basis liegt dieser bei 15 Prozent der gesamten Versicherungssumme (max. 15.000 Euro), bei den Varianten HDI Hausrat Plus und HDI Hausrat Premium sind es 20 Prozent.
  • Verwahren Sie Wertgegenstände besser zuhause: Aus der begrenzten Versicherungssumme für die Außenversicherung ergibt sich, dass Sie sehr teure Wertgegenstände besser nicht in die Ferienwohnung mitnehmen sollten.

Eigene Ferienwohnung: Separate Hausratversicherung erforderlich

Sind Sie Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, ist der Hausrat im Feriendomizil nicht über die Außenversicherung abgedeckt. Der Grund: Die Versicherer gehen davon aus, dass der Hausrat nicht nur vorübergehend vor Ort ist, sondern dauerhaft. Sprechen Sie daher in jedem Fall mit Ihrem Versicherer über die Möglichkeiten einer separaten Hausratversicherung für Ihr Ferienhaus bzw. Ihre Ferienwohnung.

Eine Hausratversicherung für Ihr Feriendomizil ist aus zwei Gründen wichtig:

Höheres Risiko für Einbruchdiebstahl
Ferienhäuser und -wohnungen in Regionen, die nur wenige Monate im Jahr Saison haben, stehen teilweise wochen- oder monatelang leer. Dadurch steigt die Gefahr von Einbruchdiebstählen deutlich an. Das gilt vor allem, wenn auch viele Nachbarhäuser leer stehen. Unter solchen Voraussetzungen haben Einbrecher leichtes Spiel. Auch das Risiko für Vandalismus ist dadurch höher als bei dauerhaft bewohnten Unterkünften. Besonders wichtig ist die Hausratversicherung daher vor allem für Feriendomizile und Wochenendhäuser abseits regulärer Wohngebiete. Ein Ferienhaus am Waldrand mag Ihnen erholsame Ruhe und Entspannung bieten – aber auch Einbrecher können hier vergleichsweise entspannt zuschlagen.

Schäden werden erst später entdeckt und sind damit oftmals teuer
Angenommen, in Ihrer Ferienwohnung hat es einen Rohrbruch gegeben, und niemand ist vor Ort. Dann entdecken Sie den Schaden womöglich erst sehr spät. Vielleicht sogar erst, wenn auch Nachbarwohnungen Schaden genommen haben. Die Gefahr hierfür ist umso größer, je weniger Nachbarn vor Ort sind. Daher gilt: Gerade in Ferienregionen, die nicht das ganze Jahr hindurch Saison haben, steigt das Risiko für teure Schäden am Hausrat.

Hausratversicherung für Ihre Ferienunterkunft: Worauf achten?

Illustration

Haben Sie sich dazu entschlossen, eine separate Hausratversicherung für Ihr Feriendomizil abzuschließen, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Präzise Angaben zur Nutzung
    Halten Sie genau fest, wie oft Ihr Feriendomizil genutzt wird. Vermeiden Sie pauschale Angaben. Dies kann im ungünstigsten Fall als Falschangabe gewertet werden. In einem solchen Fall kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Geben Sie zum Beispiel an, dass Ihre Ferienwohnung ganzjährig vermietet ist, und dies trifft nicht zu, kann es im Schadensfall problematisch werden. Kommt es während des Leerstands beispielsweise zu einem Einbruchdiebstahl, kann sich der Versicherer darauf berufen, dass Sie den Leerstand nicht angegeben haben – und die Zahlung verweigern.
  • Angaben zur Überwachung vor Ort
    Wenn Sie Vorkehrungen getroffen haben, um Ihre Ferienwohnung auch in Leerstandszeiten abzusichern, geben Sie diese bei der Versicherung an. HDI gewährt beispielsweise unter bestimmten Bedingungen einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag, wenn Ihr Feriendomizil von einem Smart-Home-System überwacht wird.
  • Versicherungssumme richtig einschätzen
    Sie haben Ihr Feriendomizil besonders hochwertig eingerichtet? Dann achten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung für Ihr Ferienhaus oder die Ferienwohnung auf eine ausreichende Versicherungssumme. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
  • Wertgegenstände lieber am Hauptwohnsitz aufbewahren
    Sie verwahren Wertgegenstände wie etwa Schmuck in Ihrem Ferienhaus? Diese werden von den meisten Hausratversicherungen für Urlaubsunterkünfte nicht abgedeckt. Verwahren Sie solche wertvollen Gegenstände daher besser an Ihrem Hauptwohnsitz.

Hausratversicherung für Ferienhaus im Ausland: Deutschen Versicherer wählen

Befindet sich Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung im Ausland, ist es empfehlenswert, auf einen deutschen Versicherer zu setzen. Ansonsten riskieren Sie im Schadensfall die Abwicklung in der Sprache des Landes, in dem Ihr Ferienhaus steht. Das kann zum Problem werden, wenn Sie der jeweiligen Sprache nicht mächtig sind. Die Arbeit mit einem deutschen Versicherer erleichtert die Schadensabwicklung. Außerdem können Sie sicher sein, dass deutsches Recht gilt.