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Motorradversicherung

Motorradversicherung kündigen

Das müssen Sie beachten

Motorradversicherung kündigen

Gründe, eine Motorradversicherung zu kündigen

Es gibt viele gute Gründe, warum Biker ihre Motorradversicherung kündigen wollen. Genau wie bei der Kfz-Versicherung fürs Auto gibt es enorme Unterschiede hinsichtlich der Kosten, aber auch der Leistung. Kommt Ihnen Folgendes von Ihrer bisherigen Motorradversicherung bekannt vor?

  • Die Beiträge steigen, ohne dass das Leistungsniveau der Motorradversicherung erhöht wird.
  • Der Service und die Erreichbarkeit des Versicherers, beispielsweise bei Rückfragen zum Vertrag, lassen zu wünschen übrig.
  • Der Service im Leistungsfall war in der Vergangenheit enttäuschend.
  • Die Vertragsbedingungen der Motorradversicherung sind nicht mehr zeitgemäß.

Sind Sie als Motorradfahrer unzufrieden mit Ihrer bisherigen Motorradversicherung, können Sie zum Vertragsende die Versicherung kündigen und zum leistungsstarken Versicherungsschutz von HDI wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schadenfall, haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. So müssen Sie nicht erst bis zum Vertragsende warten, bis Sie Ihre Maschine bei HDI versichern können.

Wichtig: Erst neu abschließen – dann die Motorradversicherung kündigen

Kündigen Sie Ihre bestehende Motorradversicherung immer erst dann, wenn Sie bereits eine Bestätigung Ihrer neuen Versicherung erhalten haben. So laufen Sie nicht Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen und die Maschine nicht benutzen zu können, wenn mit dem neuen Vertrag etwas nicht klappt.

Welche Formalitäten sind bei der Kündigung zu beachten?

Grundsätzlich gibt es für die Kündigung einer Motorradversicherung keine Formerfordernisse bezüglich des Inhalts. Um Nachfragen zu vermeiden, ist es allerdings sinnvoll, im Kündigungsschreiben einige Punkte zu beachten.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Name und Anschrift - Geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift inkl. Kontaktdaten für Rückfragen an.

  • Versicherungsschein - Nennen Sie die Versicherungsschein- bzw. Policennummer der zu kündigenden Motorradversicherung, damit Ihre Kündigung einfach zugeordnet werden kann.

  • Kündigungsgrund - Bei einer Sonderkündigung nennen Sie den Kündigungsgrund (beispielsweise „wegen Beitragserhöhung“ oder „aufgrund des abgelehnten Schadens vom …“). Bei ordentlicher Kündigung ist die Angabe eines Grundes nicht erforderlich.

  • Kündigungsdatum - Nennen Sie das Kündigungsdatum, zu dem der Vertrag aufgelöst werden soll.

Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und unterzeichnen Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig. Aus Beweisgründen ist es immer sinnvoll, die Kündigung frühzeitig und beweissicher zu verschicken – am besten per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie im Streitfall belegen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist.

Tipp: Entscheidend für die Frist ist nicht das Datum, an dem die Kündigung verschickt wird, sondern der Tag, an dem sie bei der Versicherungsgesellschaft eingeht! Planen Sie also Vorlauf für den Postweg ein.

Vorsicht bei Kündigungen per Mail oder Fax:

Nicht immer ist das nach den Vertragsbedingungen zulässig – das gilt insbesondere für ältere Verträge. In welcher Form die Kündigung ausgesprochen werden darf, sollten Sie im Zweifelsfall vorab mit Ihrer Versicherung klären.

Ordentliche Kündigung zum Vertragsende

Regulär können Sie Ihre Motorradversicherung kündigen, wenn der Vertrag ausläuft. Der Vertrag läuft in aller Regel ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht vorher kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wichtig zu bedenken: Nicht alle Versicherungsverträge laufen genau über ein Kalenderjahr und enden zum 31.12., sodass Sie zum 30.11. gekündigt werden müssen. Lesen Sie Ihren Vertrag genau!

  • Beispiel: Ihr Vertrag läuft bis zum 30.4. und Sie möchten die Motorradversicherung kündigen – die Kündigung muss dann bis zum 31.3. bei der Versicherung eingegangen sein.

Saisonkennzeichnen haben häufig andere Vertragslaufzeiten. Der Stichtag ist hier meist der Beginn der neuen Laufzeit – und entsprechend muss die Kündigung einen Monat vorher eingehen.

  • Beispiel: Ihr Saisonkennzeichen läuft vom 1.4. bis zum 31.10. – die Kündigung müsste in diesem Fall bis zum 28.2. bei der Motorradversicherung eingehen.

Vorsicht beim Saisonkennzeichen:

Die Regelung ist nicht bei allen Versicherungsgesellschaften einheitlich! Bei den Saisonkennzeichen legen einige Versicherer das Vertragsende und damit den Stichtag für die Kündigung nach eigenen Regeln fest. Schauen Sie rechtzeitig in Ihrem Vertrag nach, welche Stichtage entscheidend sind!

Motorradversicherung Musterkündigung

Kostenloser Download

Grundsätzlich empfiehlt es sich, Vertragskündigungen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So können Sie im Zweifelsfall die fristgerechte Kündigung ganz einfach nachweisen.

Vorzeitig aus dem Vertrag: Sonderkündigungsrecht

Neben der sogenannten ordentlichen Kündigung zum Vertragsende, die einmal pro Jahr möglich ist, haben Sie unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Dies greift in folgenden Situationen:

  • Stilllegung
  • Beitragserhöhung
  • Schadenfall

In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Doch auch für eine solche außerordentliche Kündigung gelten bestimmte Fristen und Voraussetzungen. HDI erklärt, was Sie bei der Sonderkündigung Ihrer Motorradversicherung beachten müssen.

Verkauf oder Stilllegung des Motorrads

Verkaufen oder verschrotten Sie Ihr Motorrad, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Grund ist der sogenannte Risikowegfall – es ist schlicht nichts mehr da zum Versichern. Das gilt auch, wenn Sie Ihre bisherige Maschine durch eine andere ersetzen. Verkaufen Sie eine noch angemeldete Maschine, geht der Versicherungsschutz zunächst auf den Käufer über – er kann dann innerhalb eines Monats nach dem Kauf selbst das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Tut er das nicht, läuft die Versicherung auf seinen Namen weiter.

Tipp: Bedenken Sie mögliche Konsequenzen, wenn Sie eine angemeldete Maschine verkaufen. Kümmert sich der neue Besitzer nicht umgehend um eine eigene Versicherung, kann Ihnen das Ärger bereiten. Denn beim Versicherungsunternehmen sind zunächst noch Sie als Halter des Motorrads eingetragen und daher wird sich die Versicherung im Falle eines Schadens auch an Sie werden – und Sie sind in der umständlichen Beweispflicht, dass Sie eben nicht mehr der Halter des Fahrzeugs sind. Deshalb sollten Sie im Kaufvertrag unbedingt festhalten, wie mit der Versicherung verfahren werden soll, und das Motorrad am besten abgemeldet verkaufen.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Eine Beitragserhöhung bei Ihrer aktuellen Motorradversicherung verschafft Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidend ist dabei immer der Grundbetrag – steigt dieser ohne gleichzeitige Verbesserung der Leistung, dürfen Sie die Versicherung außerordentlich kündigen. Es kann sogar vorkommen, dass Ihre Beitragsrechnung niedriger ausfällt, Sie aber trotzdem die Motorradversicherung wegen Beitragserhöhung kündigen dürfen: Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse (SF) aufsteigen, die die Steigerung beim Grundbetrag kompensiert. Dennoch liegt eine Beitragserhöhung vor, die zur Kündigung der Motorradversicherung berechtigt.

Beispiel: Sie zahlen durch den Aufstieg in eine günstigere SF fünf Prozent weniger Beitrag – der Grundbetrag steigt aber um drei Prozent. Sie zahlen dadurch zwar insgesamt weniger als im Vorjahr, können aber wegen der dreiprozentigen Steigerung dennoch die Motorradversicherung kündigen.

Wenn Sie Ihre Motorradversicherung nach einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen wollen, müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherung Sie über die steigenden Beiträge informiert hat. Wirksam wird die Kündigung in der Regel spätesten zu dem Zeitpunkt, ab dem die neuen Beiträge gelten.

Allerdings ist nicht jeder gestiegene Beitrag Grund für eine Sonderkündigung

  • Die Einstufung in eine neue Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden gilt ebenfalls nicht als Kündigungsgrund.

  • Wenn Sie durch einen Umzug in eine teurere Regionalklasse kommen, können Sie ebenfalls nicht kündigen.

  • Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Änderungen eine Beitragserhöhung nach sich ziehen – etwa die Erhöhung der Versicherungssteuer

Schadenfall und Kündigung der Motorradversicherung

Jeder Schadenfall löst ein Sonderkündigungsrecht aus – wobei Sie wählen können, ob die Kündigung sofort wirksam werden soll oder zu einem Termin Ihrer Wahl, etwa dem Monatsende. Das Kündigungsrecht ist unabhängig davon, ob der Schaden reguliert oder die Leistung verweigert wurde. Sie haben nach der abschließenden Entscheidung der Versicherungsgesellschaft für die Kündigung einen Monat Zeit.

Was passiert mit der Motorradversicherung, wenn dem Versicherten etwas zustößt?

Der Tod des Versicherten führt bei der Motorradversicherung nicht dazu, dass der Schutz automatisch gekündigt wird. Die Erben treten in den Vertrag ein und werden Versicherungsnehmer. Wird das Motorrad dann allerdings von den Erben verkauft oder stillgelegt, greifen die Sonderkündigungsrechte.