Versicherungen für Gebäudeenergieberater in Thüringen
Die richtige Berufshaftplicht
Betriebshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Richtet sich an Handwerker und produzierendes Gewerbe
Echte Vermögensschäden nicht oder eingeschränkt mitversichert
Es gilt die Schadenereignis-Theorie
Enthält Ausschlüsse in Bezug auf planerische und gutachtliche Tätigkeiten
richtet sich an „Gedankenarbeiter" /Tätigkeiten mit freiberuflichem Charakter
Echte Vermögensschäden mitversichert
Es gilt die Verstoß-Theorie
Bei einer Berufshaftpflicht mit Objektschadendeckung: planerische und gutachtliche Tätigkeiten je nach Berufsbild mitversichert
Der Energieberater, der steuerberatende Handwerker
Wann sollte man eine echte Berufshaftpflicht abschließen?
Wenn der Energieberater neben der Fördermittelberatung auch die Bereiche energetische Detailplanung, energetische Baubegleitung oder den ISFP anbietet, ist eine richtige Berufshaftpflicht sehr sinnvoll. Mit anderen Worten gesagt: Wenn sich der Berater gedanklich, beratend, gutachtlich, rechnerisch, baubegleitend usw. an einer Gebäudehülle oder Maschine/Anlage und deren Teile davon „bewegt“, ist eine Berufshaftpflicht mit Objektschadendeckung alternativlos.
Beispiel: Ein Energieberater empfiehlt eine bestimmte Art von Innenraumdämmung, die jedoch (wie sich später herausstellt) nicht mit dem Rest der Gebäudehülle harmoniert. Es kommt zu Schimmelschäden in den Räumen. Es liegt also ein Sachschaden vor (schimmelige Wand). Da ein Sachschaden kein Vermögensschaden darstellt, wird eine Vermögensschadenhaftpflicht an dieser Stelle nichts nutzen. Die Betriebshaftpflicht wird hier auch nicht weiterhelfen, da sie das ganze Thema „freiberufliche Tätigkeit“ (beratend, gutachtlich, rechnerisch usw.) nicht abdeckt.
Wann muss man eine Berufshaftpflicht abschließen?
Sie sind unsicher, ob Ihre aktuelle Absicherung den Kammeranforderungen entspricht?