Aufgrund der Tatsache, dass die Berufshaftpflicht deutlich mehr Bauschäden reguliert als die Haftpflicht des Handwerkers, werden die Bereiche handwerkliche Ausführung und Planung versicherungtechnisch extrem voneinander getrennt. Wenn der Ingenieur seine eigene Planung auch handwerklich ausführt, besteht für die Planungsfehler kein Versicherungsschutz. Das gleiche bei einer Personalunion.
Beispiel: Einzelunternehmer Architekt Axel Mustermann plant für Mustermann Rohbau GmbH (hier ist Axel Mustermann zu 30 % Gesellschafter) = kein Versicherungsschutz
Beispiel: Einzelunternehmer Architekt Axel Mustermann plant für Mustermann Rohbau GmbH (hier ist seine Gattin zu 100% Gesellschafterin) = kein Versicherungsschutz
Beispiel: Mustermann Rohbau GmbH hat einen angestellten Architekten und erstellt schlüsselfertiges Bauen (als GU) = kein Versicherungsschutz für fehlerhafte Planung!
Anmerkung: die Mustermann Rohbau GmbH wird eine Betriebshaftpflicht vorhalten – somit grundsätzlich keine Versicherungsschutz für Planung. Wenn die GmbH eine Berufshaftpflicht hätte, besteht kein Versicherungsschutz für die eigene Ausführung. Ausnahme: Drittplanung
Beispiel: Einzelunternehmer Architekt Axel Mustermann plant für Mustermann Bauträger GmbH (hier ist seine Gattin zu 100% Gesellschafterin) = Versicherungsschutz möglich, anspruchsvoll und beratungsintensiv, muss separat beantragt werden.