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Mit HDI in die Zukunft – Tarifupdate Heilwesen

HDI hat seinen Heilwesen-Tarif umfassend überarbeitet und erweitert. Dabei war das Ziel, die Neuerungen der letzten Jahre einzuarbeiten und die bewährte Struktur mit unseren Alleinstellungsmerkmalen beizubehalten. Das Ergebnis ist ein runderneuertes Tarifbuch mit vielen Highlights. Die Vorgaben des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) wurden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Tarifupdate Heilwesen

Die Risiken wurden durch unser Aktuariat bewertet und bei Bedarf neu justiert. Damit stellen wir sicher, dass die einzelnen Fachgebiete auch dauerhaft versicherbar bleiben. Inflationsbedingt waren bei den meisten Fachgebieten nur moderate Prämienänderungen erforderlich. Erfreulicherweise konnten bei den angestellten Fachärzten die Prämien in vielen Bereichen sogar gesenkt werden.

Vorteile Tarifupdate Heilwesen 2023
Unsere Highlights
  • Erhöhung des Sublimits für den Medikamentenverderb auf 10.000 Euro/Jahr

  • Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis zu 10.000 Euro/Fall (maximal 30.000 Euro/Jahr)

  • Erhöhung des Sublimits für eingebrachte Sachen auf 10.000 Euro/Fall (maximal 30.000 Euro/Jahr)

  • Erhöhung der Bausumme auf 500.000 Euro je Bauvorhaben im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht

  • Erhöhung des Handelsumsatzes bei Augenärzten und Dermatologen auf 50.000 Euro/Jahr

  • Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der Praxisvertreter bei niedergelassenen Ärzten und Medizinisches Versorgungszentren (Subsidiärdeckung)

  • Erweiterung der telemedizinischen Beratung auf alle Länder der EU sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz

  • Erweiterung des Umfanges des ärztlichen Restrisikos

  • Erweiterung des Deckungsschutzes der gelegentlichen außerdienstlichen Tätigkeit

Neue Tarifierung bei Berufsausübungsgemeinschaften

Die Führung einer Einzelpraxis nimmt mehr und mehr ab, Ärzte arbeiten gerne in der Kooperationsform der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder gar in Überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) mit mehreren Standorten. HDI kommt hier dem Wunsch auf Absicherung der BAG über einen Vertrag nach und bietet im Standardgeschäft die Absicherung von BAGen mit bis zu 5 Ärzten (Inhaber und angestellte Fachärzte).

Für Großpraxen mit mehr als 5 Ärzten bietet HDI weiterhin ein individuelles und passgenaues Angebot.

Die Deckungssumme beträgt dabei 7,5 Millionen Euro mit einer 4-fachen Maximierung im Versicherungsjahr. Damit ist die Praxis gut ausgestattet und für die Zukunft und eine weitere Expansion gerüstet. Weitere Anstellungen von Ärzten oder die Integration weiterer Teilhaber sind dann einfach und schnell umzusetzen und alle Partner sind rundum und homogen versichert. Zudem wird so den Vorgaben der Pflichtversicherung Rechnung getragen.

Der bekannte Vorteil der prämienfreien Mitversicherung von 2 angestellten Fachärzten bleibt dabei erhalten, ebenso wie die Mitversicherung des Probearbeitens von Fachärzten für eine geplante Anstellung bzw. Partnerschaft bis zu 4 Wochen im Jahr.

Neu eingeführt wird die beitragsfreie Mitversicherung der Praxisvertreter (Subsidärdeckung), so dass gewährleistet ist, dass die Praxis bei personellen Ausfällen auf einen Vertreter zurückgreifen kann und handlungsfähig bleibt.

Freie Wahl der Aufklärungssysteme bei Medizinisch nicht indizierte Behandlungen

Ein weiteres Highlight ist die Erweiterung der Aufklärungssysteme zur Erlangung des Aufklärungsnachlasses und bzgl. der Mitversicherung von plastisch-ästhetischen, also medizinisch nicht indizierten Behandlungen: Zukünftig haben unsere Kunden eine größere Freiheit in der Auswahl der Aufklärungssysteme. Wir akzeptieren dabei alle professionellen Systeme der verschiedenen Anbieter.

Wichtig ist dabei, dass es sich um professionelle Systeme handelt. Die Verwendung eigens erstellter Bögen sowie Bögen der Produkthersteller ist nicht möglich.

Neue Tarifierung bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

Für MVZ ergibt sich eine komplett neue Kalkulation: Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der MVZ unterscheiden wir nicht mehr zwischen den Funktionen als Inhaber und als angestellter Arzt. Alle im MVZ tätigen Ärzte werden einheitlich bepreist, unterschiedliche Tätigkeitsspektren finden dabei natürlich Berücksichtigung. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag “Das Rad dreht sich weiter – Der Erfolg von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)”

NEU – Der 3-Jahresvertrag

Zukünftig kann jedes tarifliche Risiko mit einem 3-Jahresvertrag abgeschlossen werden. Dabei gewähren wir einen Rabatt von 10 %. Zu beachten sind dabei lediglich die Mindestprämien, diese können nicht unterschritten werden.

Begleitung durch das gesamte Berufsleben

Vom Medizinstudenten über die Tätigkeit als angestellter Facharzt im Klinikum, bis zur Niederlassung, der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums oder auch der Verwirklichung einer eigenen Privatklinik bis hin zur Rente begleitet HDI die Ärzteschaft durch das gesamte Berufsleben und bietet für jeden Berufsabschnitt den passenden Berufshaftpflichtschutz.

Unser Anspruch

HDI steht seit Jahrzehnten zur Berufsgruppe der Ärzte und sichert durch eine faire und nachhaltige Preispolitik die dauerhafte Absicherung des gesamten Berufslebens – vom Jungmediziner bis zur Rente. Dabei ist uns wichtig, die Ärzte im Falle eines Anspruches umfassend und professionell zu begleiten, damit diese sich auf ihre originäre Aufgabe, die Behandlung von Patienten konzentrieren können.

Autorin:

Annette Dörr, Dipl.-Betriebswirtin (BA), HDI

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