Versicherungen für Insolvenzverwalter und Sanierungsbeauftragte

Beratung für besondere berufliche Verantwortung

Zwei lächelnde Männer im Anzug und mit Aktentasche die über einen Platz laufen
Wer als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder in einer Funktion rund um die Restrukturierung eines Unternehmens tätig ist, bewegt sich in einem anspruchsvollen beruflichen Umfeld. Neben fachlichem Wissen sind ein sorgfältiges Vorgehen, eine klare Organisation und ein genauer Blick auf die eigene berufliche Verantwortung entscheidend. Das gilt insbesondere dann, wenn unterschiedliche Funktionen übernommen werden oder einzelne Mandate einen außergewöhnlichen Umfang erreichen.
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Insolvenzverwalter und vergleichbare Tätigkeiten kommt es deshalb auf eine Beratung an, die die tatsächliche berufliche Situation versteht.
Vor allem bei Insolvenz- und Sanierungsmandaten existieren unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und es müssen besondere Haftungssituationen berücksichtigt werden.

Besondere Tätigkeiten verlangen besondere Aufmerksamkeit

Das Tätigkeitsfeld rund um Insolvenz und Sanierung ist vielfältig. Dazu gehören beispielsweise die Tätigkeit als (vorläufiger) Sachwalter oder (vorläufiger) Insolvenzverwalter sowie Aufgaben innerhalb eines vorläufigen Gläubigerausschusses. Darüber hinaus können berufliche Verantwortlichkeiten aus weiteren Insolvenzfunktionen entstehen. Auch im Rahmen von Restrukturierungen und Sanierungen gibt es unterschiedliche Rollen. Dazu zählen unter anderem Restrukturierungsbeauftragte nach §§ 80 ff. StaRUG, Sanierungsmoderatoren nach §§ 100 ff. StaRUG, Sanierungsgeschäftsführer in Organstellung sowie Sanierungsbevollmächtigte ohne Organstellung. Die unterschiedlichen Funktionen verdeutlichen, wie wichtig es ist, bei der Beratung nicht nur auf die Berufsbezeichnung, sondern auf die konkret ausgeübte Tätigkeit zu schauen.
Gerade diese Differenzierung ist ein wichtiger Bestandteil einer professionellen Risikoanalyse. Denn berufliche Aufgaben können sich verändern, erweitern oder durch einzelne Mandate deutlich komplexer werden.

Individuelle Beratung statt Lösungen nach Schema

Drei Männer, zwei der Männer geben sich die Hand
Eine spezialisierte Beratung beginnt deshalb mit dem Verständnis der jeweiligen beruflichen Situation. Wie ist die Kanzlei oder das Unternehmen aufgebaut? Welche Aufgaben werden regelmäßig übernommen? Gibt es besondere Mandate oder Tätigkeiten außerhalb des üblichen Aufgabenbereichs? Und haben sich Verantwortlichkeiten seit der letzten Überprüfung verändert?
Gernot Haase analysiert mit seinem professionell aufgestellten Team zunächst die individuellen Haftungsrisiken und entwickelt daraufhin aufbauend passende Konzepte. Auch die regelmäßige Überprüfung bestehender Versicherungsverträge sowie die laufende Betreuung spielen dabei eine Rolle.
Auch bei Insolvenzverwaltern kann eine regelmäßige Betrachtung sinnvoll sein. Bei größeren oder besonderen Insolvenzmandaten können sich die Anforderungen an das Risikomanagement verändern. Entscheidend ist daher, die berufliche Entwicklung nicht losgelöst von der bestehenden Absicherung zu betrachten.

Ihr Experte: Gernot Haase in Halle (Westf.), Bayreuth und Nürnberg

Gerade für Berufsträger, die im Umfeld von Insolvenz, Sanierung und Restrukturierung tätig sind, steht eine persönliche und auf die jeweilige Tätigkeit ausgerichtete Beratung im Mittelpunkt. Dabei können unterschiedliche Funktionen und berufliche Verantwortungsbereiche gemeinsam betrachtet werden – vom (vorläufigen) Sachwalter und Insolvenzverwalter bis hin zu Tätigkeiten im Rahmen von Gläubigerausschüssen oder modernen Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren.
Eine solche Beratung schafft die Grundlage dafür, Veränderungen im beruflichen Alltag frühzeitig zu erkennen und die bestehende Absicherung regelmäßig auf ihre Aktualität hin zu betrachten. So steht nicht eine Beratung nach festem Muster im Vordergrund, sondern die individuelle berufliche Situation und ihre Besonderheiten.

Wir sind persönlich für Sie da

HDI Generalvertretung Gernot Haase