Wie lange, bzw. ab wann, ist Ihr Kind bei Ihnen in der Familienhaftpflicht versichert? Ab dem Tag der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gilt ein Kind vor dem Gesetz als nicht deliktfähig. D.h. ein möglicher, vom Kind verursachter Schaden kann u. U. vom Geschädigten eingeklagt werden. Ferner ist ein Kind, auch wenn es z. B. wegen einer Ausbildung/Studiums nicht mehr bei den Eltern wohnt, bis zum Abschluss der ersten Ausbildung bzw. Studiums bei den Eltern abgesichert.