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Autoversicherung

Ein guter Grund zum Wechseln.

Als Autofahrer wissen Sie: Für Ihren Pkw brauchen Sie in jedem Fall Versicherungsschutz. Nutzen Sie die Chance, sich Ihren perfekten Schutz, den Sie benötigen, auszusuchen. Unsere Auto-Versicherung ist vor allem auf eines zugeschnitten: Sie. Sie wählen, was Sie benötigen.

  • ·Maßgeschneiderter Schutz durch flexible, optionale Bausteine
  • ·Hohe pauschale Deckungssummen
  • ·Schadenfreiheitstaffel bis 20% (SF 35)

Produkthighlights

  • ·Deckungssummen pauschal 100 Mio. Euro; je geschädigte Person bis zu 15 Mio. Euro pauschal.
  • ·Mit optionalen Bausteinen ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz, wie Sie ihn brauchen. Wählen Sie den Premium-Schutz für eine optimale Absicherung!
  • ·Verlassen Sie sich auf schnelle Hilfe im Schadenfall: 24-Stunden Notfallservice sowie unbürokratische Schadenbearbeitung.
  • ·Profitieren Sie von den starken Leistungen unseres Tarifs Motor Plus, wie z.B.Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
  • ·Neupreiserstattung: bei einem Totalschaden bis zu 12 Monate und bei Diebstahl bis 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Mit dem Premiumschutz erweitert auf 24/12 Monate.
  • ·Schäden durch Marder-/Tierbisse sind inkl. Folgeschäden, z.B. am Motor, bis 2.000 Euro (bzw. 5.000 Euro beim Premium-Schutz) versichert.
  • ·Auslandsschadenschutz im Baustein Premiumschutz: Ersatz nach deutschem Recht bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland.

Produktaufbau

Ihre möglichen Versicherungsbausteine

Ihr Fahrzeug wählen Sie ganz nach Ihrem Geschmack und Ihren persönlichen Bedürfnissen – machen Sie es beim Versicherungsschutz ebenso. Sie allein entscheiden, welche der Bausteine am besten Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.

Der Tarif Motor-Plus

Unser Tarif Motor-Plus ist eine gute Grundlage: Motor-Plus bietet Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz zu einem fairen Preis.

Die optionalen Ergänzungsbausteine

Unterschiedliche Ergänzungsbausteine lassen sich ganz einfach kombinieren. Die einzelnen Bausteine sichern Sie ganz nach Ihrem Bedarf ab. Entscheiden Sie sich z. B. für das Paket Kasko-Service, wird Ihr Fahrzeug im Schadenfall in einer zertifizierten Partnerwerkstatt mit modernster Technik und unter ständiger Qualitätskontrolle erstklassig repariert. So sparen Sie Geld – und wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung.

Sie wollen maximale Sicherheit?

Dann sollten Sie sich für unseren Tarif Motor-Plus und das Paket Premium-Schutz entscheiden. Sichern Sie sich durch exklusive Zusatzleistungen wie z. B. den Auslandsschadenschutz oder die Kaufpreisentschädigung besonders gut ab.

Tipp

Wenn Sie neben Ihrem Auto auch Ihr Motorrad oder Moped bei HDI versichern, erhalten Sie auf Ihren Zweirad-Vertrag ebenfalls 5 % Rabatt.

Motor-Plus

Versicherte Gefahren in der Haftpflichtversicherung

  • ·Deckungssumme von 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • ·Versicherungssumme bei Personenschäden je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung 15 Mio. Euro
  • ·Schadenfreiheitsstaffel für Autos bis 20% (SF 35)
  • ·Mallorca-Police mit vertraglich vereinbarten Versicherungssummen
  • ·Umweltschadenversicherung (5 Mio. Euro, max. 10 Mio. Euro p.a.)

Versicherte Gefahren in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

  • ·Zeitraum der Neupreisentschädigung für Ihr Auto (Ersterwerb) bei Totalschaden 12 Monate und bei Diebstahl 6 Monate Rückkauf von Vollkasko-Schäden
  • ·Schadenfreiheitsstaffel für Autos bis 20% (SF 35)
  • ·Versicherungsschutz auf Fähren (Havarie-Grosse)

Versicherte Gefahren in der Fahrzeugteilverscherung (Teilkasko)

  • ·Zusammenstoß mit Tieren
  • ·Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (Innenraum ausgenommen); Folgeschäden bis 2.000 Euro
  • ·Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern nach Entwendung der Kfz-Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub bis 1.000 Euro
  • ·Glasbruch inkl. Ersatz von Vignetten und Plaketten (z. B. Umweltzone) sowie Reinigung des Innenraums

Versicherte Gefahren in der Fahrzeugversicherung

  • ·Beitragsfreie Mitversicherung von werksseitig eingebauten Sonderaustattungen
  • ·Beitragsfreie Mitversicherung von nachträglich eingebauten Sonderaustattungen bis 10.000 Euro
  • ·unfallbedingte Entsorgungs-, Zulassungs- und Überführungskosten bis 500 Euro Betriebs- und Treibstoffe (unfallbedingt)
  • ·Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

Optionale Ergänzungspakete

Die folgenden Pakete lassen sich ganz einfach mit Motor-Plus kombinieren.

Premium-Schutz

  • ·Auslandschadenschutz (Regulierung von Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht, wenn der ausländische Unfallgegner ganz oder teilweise haftet)
  • ·Neuwertentschädigung für Autos bei Totalschaden 24 Monate und bei Diebstahl 12 Monate
  • ·Kaufpreisentschädigung für Autos nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer bei Totalschaden 12 Monate und bei Diebstahl 6 Monate
  • ·Mitversicherung von Murgang
  • ·Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (Innenraum ausgenommen); Folgeschäden sind bis 5.000 Euro mitversichert
  • ·Neuwertentschädigung für fest eingebaute Radio-/Phono-/Navi-Geräte (bis 6 Monate ab Erstzulassung)
  • ·Ersatz von mitgeführten Sportgeräten (z.B. Fahrräder, Surfbretter, etc.) bei Unfall und Naturgewalten bis 1.500 Euro
  • ·Bei Glasbruch wird auch Ersatz für beschädigte Leuchtmittel (inkl. Xenonlicht) geleistet

Rabatt-Schutz

Mit dem Rabatt-Schutz erhalten Sie für Ihr Auto oder Lieferwagen nach einem Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden Ihren günstigen Schadenfreiheitsrabatt – eine Rückstufung wird somit vermieden. Voraussetzungen: Mindestens Schadenfreiheitsklasse 4 und kein Fahrer unter 23 Jahre!

Fahrer-Schutz

Bei einem von Ihnen als Fahrer verursachten Unfall erhalten nur Ihre Mitfahrer bei Personenschäden eine Grundsicherung aus Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Mit unserem Fahrer-Schutz sind auch Sie als Fahrer abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht für jeden berechtigten Fahrer, der das 23. Lebensjahr vollendet hat.

GAP-Schutz

Der GAP-Schutz schließt die Lücke (GAP), die bei einem Totalschaden oder einer Entwendung eines geleasten bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs zwischen der Restforderung des Leasing- oder Kreditgebers und dem Wiederbeschaffungswert entsteht.

Mobilitäts-Schutz

Der Mobilitäts-Schutz sichert Ihnen umfassende Hilfeleistungen, auf die Sie sich unterwegs verlassen können. Dazu gehören insbesondere Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs.

Kasko-Service

Sie überlassen uns bei jedem Kasko-Schadenfall an Ihrem Auto oder Lieferwagen die Auswahl einer zertifizierten HDI-Partnerwerkstatt, in der Ihr Fahrzeug mit modernster Technik und unter ständiger Qualitätskontrolle erstklassig repariert wird. So sparen Sie Zeit und Geld – und wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung.

Unfall-Plus

Die Insassen-Unfallversicherung zur Absicherung des Personenschadens für Fahrer und Mitfahrer. Bei uns mit einer Progression bis 300%, Bergungskosten bis 5.000 Euro und Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen bis 10.000 Euro.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines Rechtsstreits, z.B. bei Streitigkeiten nach einem Unfall, Bußgeld- oder Strafverfahren oder bei Streitigkeiten aus Kauf, Reparatur und Finanzierung.

Hinweis zu den Paketen

Bitte beachten Sie: Die hier beschriebenen Leistungen stellen nur einen Auszug dar. Verbindlich sind die dokumentierten Versicherungsbedingungen.

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Autoversicherung

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von der HDI Versicherung AG, der HDI Vertriebs AG sowie dem mir benannten, betreuenden Versicherungsvermittler über Angebote zu Versicherungs- und Vorsorgeprodukten der HDI- und HDI-Gerling Versicherungen bzw. deren Produktpartnern Atradius, der DKV und Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG sowie zu Finanzdienstleistungsprodukten (z.B. Investmentfonds wie Aktien-, Renten- und Dachfonds) der AmpegaGerling informiert zu werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung an die HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover oder durch E-Mail an info@hdi.de widerrufen.

Information:

Hinweis: Alle von Ihnen eingegebenen Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt.

Aktuelle Tipps und Informationen

Verhalten an der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Dies hätte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Regressforderungen der Versicherung zur Folge.

Unfälle auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten über die vorhandenen Notrufsäulen gemeldet werden. So ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet. Sie können sich aber auch sofort an unseren Schaden-Service wenden.

In jedem Fall sichern Sie bitte immer zuerst die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinklichtanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann. Rufen Sie danach sofort Hilfe. Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. In allen anderen Fällen hilft Ihnen unser Schaden-Service weiter. Dort wird Ihnen sofort weitergeholfen, ob die Polizei gerufen werden muss, ein Abschleppwagen notwendig wird oder mit dem Versicherer des Unfallverursachers Kontakt aufgenommen werden muss.

Bei geringfügigen Schäden achten Sie bitte darauf, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie bitte wegen einer kleinen Beule nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und falls ein Fotoapparat zur Hand ist, zu fotografieren.

Was Sie unbedingt notieren sollten

In jedem Fall gilt: Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab, überlassen Sie die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.

Wird keine Hilfe gerufen, nehmen Sie bitte folgende Daten schriftlich auf:

  • ·Amtliches Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich bitte die Ausweispapiere zeigen.
  • ·Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer der beteiligten Fahrer. Verlangen Sie Unterlagen.
  • ·Die meisten Versicherer geben Ihren Versicherungsnehmern Ausweiskarten oder Merkblätter über den bestehenden Versicherungsschutz an die Hand.
  • ·Ort und Zeitpunkt des Unfallgeschehens
  • ·Namen und Anschrift von Unfallzeugen
  • ·Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle.
  • ·Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird.

Worauf Sie bei Bagatellunfällen achten müssen

Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem sogenannten Bagatellunfall, wenn Sie gerufen wird. Sie müssen sich aber dann auf längere Wartezeiten einstellen. Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.

Aber: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei, wenn Personen verletzt wurden, Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder Sie vermuten, dass der Unfall vorgetäuscht wurde.

Schadenmeldung beim Versicherer des Schädigers

Nach einem Unfall kann der Geschädigte den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen; er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis dieser den Schaden meldet.

Setzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station des Schädigers in der Nähe, so lassen Sie am einfachsten dort Ihren Schaden feststellen. Sie können aber das Fahrzeug auch zur nächstgelegenen Fachwerkstatt bringen oder abschleppen lassen. Fordern Sie dann die Versicherungsgesellschaft auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, fordern Sie entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung an. Liegt diese der Werkstatt vor, rechnet sie direkt mit der Werkstatt ab. Dies beschleunigt auch die Schadenregulierung.

Die grüne Karte – ein wichtiger Reisebegleiter

Um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten deutsche Autofahrer vor Reisebeginn auf jeden Fall ihren Versicherungsschutz (sinnvoll sind eine private Unfallversicherung, eine Vollkaskoversicherung und ein Schutzbrief) und die Gültigkeit ihres internationalen Versicherungsnachweises, der Grünen Karte, überprüfen. Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr überall zur Einreise vorgeschrieben ist, gehört sie auf jeden Fall ins Gepäck. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Bestimmungen und enthält die wesentlichen Angaben über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.

Erforderlich ist eine gültige Grüne Karte für die Einreise nach:

  • ·Albanien
  • ·Andorra
  • ·Bosnien-Herzegowina
  • ·Bulgarien
  • ·Estland
  • ·Kroatien
  • ·Mazedonien
  • ·Polen
  • ·Rumänien
  • ·Slowenien
  • ·Türkei



Der Versicherungsnachweis ist jedoch auch in den anderen Ländern ein guter "Helfer". Die Grüne Karte ist kostenlos bei HDI erhältlich.

Kinderschutz im Auto – Wie Sie Ihr Kind richtig schützen

Noch immer werden bei Autounfällen viele Kinder verletzt oder getötet. Seit dem 01.04.1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren, wenn sie kleiner sind als 1,50 m, entsprechend ihrem Alter bzw. Gewicht oder Körpergrösse gesichert werden müssen, egal ob sie hinten oder vorne sitzen.

Welcher Schutz ist der geeignetste?
Welcher Schutz der geeignetste ist, hängt stark vom Alter, vom Gewicht und von der Körpergrösse ab.

Schwangere
Schwangere müssen besonders darauf achten, dass der Gurt richtig geführt wird, d.h. der Beckengurt muss stramm zwischen Bauch und Oberschenkel anliegen.

Kleinkinder
Für Kinder, die bereits sitzen können, gibt es spezielle Schalensitze. Sie sind für Kinder bis zu 4 Jahren mit einem Körpergewicht zwischen 9 und 18kg geeignet. Der Sitz wird mit dem normalen Sitzgurt befestigt.

Kinder bis 12 Jahren
Kinder zwischen 3 und 12 Jahren und 15 bis 36 kg Körpergewicht, benutzen den normalen Erwachsenengurt mit entsprechenden Zusatzeinrichtungen wie Sitzkissen oder Sitze mit Tischen und Polstern.

Kinder ab 12 Jahren
Für Kinder in diesem Alter sind Erwachsenengurte geeignet. Für Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, empfehlen sich jedoch amtlich genehmigte Sitzkissen. Zu beachten ist dabei die Position des Sitzgurtes. Dieser darf nie zu nah am Hals anliegen.

Worauf ist beim Kauf zu achten?

  • ·Rückhalteeinrichtungen für Kinder benötigen eine amtliche Zulassung. Sie ist zu erkennen an dem europäischen Genehmigungszeichen (ein "E" mit einer Zahl zwischen 1 und 22 in einem Kreis).

Und zu guter Letzt ...

Sie sind das Vorbild, von dem Ihr Kind lernt. Fahren Sie und Ihre Mitfahrer immer mit Gurt. Damit Sicherheit im Auto für Ihr Kind zur Selbstverständlichkeit wird.

TÜV – Ist Ihr Fahrzeug fit für die Hauptuntersuchung?

Wenn Sie folgende Punkte beachten, wird der nächste Termin für die KFZ-Hauptuntersuchung bestimmt ein Erfolg.


1. Funktioniert die Beleuchtung Ihres Autos?

  • ·Sämtliche Leuchten inklusive Kontrolllämpchen am Armaturenbrett müssen beim Einschalten funktionieren.
  • ·Die Leuchtgehäuse dürfen nicht beschädigt und die Reflektoren der Scheinwerfer nicht "erblindet" sein.
  • ·Alle Lampen müssen gleichmäßig hell brennen.



2. Sind die Bremsen intakt?

  • ·Wenn die Handbremse angezogen ist, muss sie "fest" einrasten und leicht wieder zu lösen sein.
  • ·Die Fußbremse muss frühzeitig und kräftig greifen.
  • ·Der Wagen muss auch bei scharfem Bremsen in der Spur bleiben.
  • ·Die Gummibeläge der Pedale dürfen nicht abgenutzt sein.



3. Überprüfen Sie die Lenkung

  • ·Das Lenkrad muss auch während der Fahrt "ruhig" bleiben.
  • ·Es muss bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung sein.
  • ·Das Lenkrad sollte zielgenau und leicht zu führen sein und keine Geräusche machen.



4. Die Prüfung der Räder und Reifen

  • ·Weder die Felgen noch die Reifen dürfen Beulen, Einrisse, Schnitte oder sonstige Schäden aufweisen.
  • ·Das Mindestprofil muss 1,6 Millimeter betragen.



5. Abgas-, Geräuschverhalten und Feuersicherheit

  • ·Die Batterie muss richtig befestigt sein.
  • ·Die elektrischen Leitungen müssen fest im Motorraum verlegt sein.
  • ·Es sollte keine starke Rauchentwicklung beobachtbar sein.
  • ·Die AU-Plakette sollte vorhanden und gültig sein.



6. Außerdem

  • ·Die Spiegel müssen vollständig und dürfen nicht "erblindet" sein.
  • ·Die Frontscheibe darf nicht beschädigt sein.
  • ·Das Zubehör, wie Warndreieck, Verbandkasten und Schutzhandschuhe, muss vollständig sein.
  • ·Das Fahrgestell muss frei von Rost sein.

Autofahren im Winter

Alljährlich werden viele Autofahrer vom Wintereinbruch überrascht. Prompt werden sie beim ersten Schnee zu Verkehrshindernissen und gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Der AvD rät deshalb, jetzt das Fahrzeug für kommende winterliche Witterungsverhältnisse zu präparieren.

Das Auto rechtzeitig für den Winter rüsten

  • ·Reifen wechseln – fällt der erste Schnee, muss mit Wartezeiten beim Händler gerechnet werden. Für Winterreifen gilt eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Moderne Winterreifen haben Gummi-Beimischungen, die die Traktion erheblich verbessern.
  • ·Batterie prüfen lassen - altersschwache (sechs bis acht Jahre alte) Akkus sollten ausgetauscht werden.
  • ·Frostschutz im Kühlsystem prüfen. Eine Spindel gibt Aufschluss über den Glykol-Anteil. Optimal ist ein Frostschutz für 25 bis 35 Grad minus. Keine Billigprodukte wählen, weil Frostschutz in modernen Motoren mit hochwertigsten Werkstoffen harmonieren muss! Das Scheibenwischwasser muss ebenfalls mit Zusätzen versehen werden, damit es nicht einfriert.
  • ·Türdichtungen bzw. Gummiteile mit Spezialfett behandeln (Hirschtalg, Glyzerin)
  • ·Türschlösser schmieren (z. B. Graphitpuder, Schlossöl)
  • ·Gummis der Scheibenwischer prüfen und ggf. erneuern.
  • ·Lichtanlage überprüfen, Ersatzlampen-Set mitführen
  • ·Folgende Grundausstattung gehört in jedes Auto:
    Eiskratzer, Handfeger, Defroster-Spray, Frostschutzmittel, Starthilfekabel, Klappspaten, Feuerzeug, Taschenlampe, Gummi-Fußmatten (mit Zeitungspapier unterlegen, das öfter gewechselt werden sollte), Türschlossenteiser (den man jedoch nicht im Fahrzeug lagert, sondern besser "am Mann" hat)

Für längere Fahrten
Dicke Jacken, Handschuhe, eine Wolldecke pro Sitzreihe, Winterstiefel, Autoatlas, Proviant, Heissgetränk in einer Thermoskanne – so ist man auch gegen einen Dauerstau gewappnet.

Auto-Winterstart
Das komplette Auto von Schnee und Eis befreien. Die Scheiben sollten häufiger auch von innen gereinigt werden; sind sie verschmutzt, beschlagen sie bei extremer Feuchtigkeit schneller. Freigekratzte "Gucklöcher" sind strafbar und gefährlich. Schneereste auf dem Dach oder der Motor- bzw. Kofferraumhaube können zu gefährlichen Geschossen und plötzlichen Sichtbehinderungen werden. Nach dem Motor-Start sofort losfahren – das sogenannte Warmlaufen bringt unnötige Abgasbelastung und schadet langfristig dem Motor, weil das Motoröl durch Kondensate riskant verdünnt wird.

Fahrerego auf Winterbetrieb umstellen

  • ·Längere Fahrzeiten einkalkulieren
  • ·Deutlich mehr Abstand halten
  • ·Tempo anpassen und drosseln
  • ·Frühzeitiger und sanfter abbremsen
  • ·Rechtzeitig Abblendlicht einschalten
  • ·Konzentrierter und vorausschauender fahren
  • ·Vor der Winterreise das Auto volltanken und rechtzeitig die nächste Tankstelle ansteuern
  • ·Während der Fahrt die extremsten Stromverbraucher (Heckscheibenheizung) ausschalten, bei langwierigen Staus Licht abschalten und Motor abstellen – alle 15 min. wieder starten, damit die Lichtmaschine im Stand die Batterie lädt.



Achtung bei Reifglätte
Bei Bodenfrost und extremer Luftfeuchtigkeit schlägt sich diese in winzigen Eiskristallen auf der Fahrbahnoberfläche nieder. Rutschgefahr!

Achtung bei Fahrzeugen mit Frostwarnsystemen
Das System zeigt dabei oft keine Minusgrade an! Ab 4° Celsius muss mit Eisglätte gerechnet werden.

Achtung beim Hinweisschild Taumittel-Sprühanlagen
Hier wird dem Autofahrer signalisiert, dass an dieser gefährdeten Stelle mittels seitlich angebrachter Düsen flüssiges Taumittel auf die Fahrbahn gesprüht wird. Es ist jedoch keinesfalls der Garant für eine ständig eisfreie Straße!

Checkliste für Gebrauchtwagenkäufer

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist an sich eine ganz normale Sache. Damit Sie vor bösen Überraschungen geschützt werden, gibt es einiges zu beachten. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen.

Bevor Sie den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • ·Verkäufer und Halter sollten möglichst identisch sein. Prüfen Sie den Personalausweis des Verkäufers. Notieren Sie sich die Ausweisnummer, und lassen Sie sich eine Vollmacht zeigen, wenn er das Auto im Auftrag des Halters verkauft.
  • ·Die Angaben im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollten identisch sein.
  • ·Für Fahrzeugzubehör sollte die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen.
  • ·Prüfen Sie die Zahl der Vorbesitzer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Ersatzbrief vorgelegt wird.
  • ·Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer des Wagens mit dem Eintrag in den Papieren. Die Motornummer ist dabei nicht von Bedeutung.
  • ·Überprüfen Sie das Kundendienstheft. Lassen Sie sich die Rechnungen von Reparaturen beim Kauf aushändigen.
  • ·Stimmt die Datumsangabe auf der Prüfplakette mit dem Eintrag im Fahrzeugschein überein? Überprüfen Sie außerdem, wann die letzte Abgasuntersuchung gemacht wurde. Für Kat-Autos sollte diese mindestens noch ein halbes Jahr gelten.
  • ·Achten Sie darauf, ob der Kilometerstand mit der Angabe in der Zeitung übereinstimmt. Ist der Kilometerstand plausibel?
  • ·Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab, in dem alle Vereinbarungen und Angaben zum Fahrzeug festgehalten sind.

Nach Unterschreiben des Vertrages

  • ·Bei Übergabe erhalten Sie den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und sämtliche Schlüssel.
  • ·Sie müssen das Fahrzeug spätestens am dritten Werktag ummelden.
  • ·Werden Sie vor Ummeldung in einen Unfall verwickelt, müssen Sie dem Verkäufer den entstehenden Schaden ersetzen. Sicherheitshalber sollten Sie vor der ersten Fahrt das Fahrzeug bereits umgemeldet und sich um den Versicherungsschutz gekümmert haben.
  • ·Ansprüche wegen versteckter Sachmängel und Rechtsmängel können nach Abschluss des Vertrages nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer hat sie arglistig verschwiegen.

Mängelcheck und Probefahrt

Was Sie alles prüfen sollten, wenn Sie sich für einen Gebrauchtwagen interessieren:

Karosserie & Co

  • ·Rostanfällige Stellen kontrollieren: insbesondere Radlaufecken, Kotflügelkanten, Längsträger, Türschweller.
  • ·Auspuffanlage: Rost, lose Halterungen? Testen Sie, ob der Auspuff dicht ist: mit einem Lappen oder ähnlichem Auspuff zuhalten, der Motor sollte nach einigen Sekunden absterben.
  • ·Unterbodenschutz: aufgeworfene Stellen weisen auf Rost hin. Unterbodenschutz neu und dick aufgetragen – da könnte jemand etwas kaschieren wollen.
  • ·Was deutet auf einen Unfallwagen hin: Schweißnähte an Radläufen, Karosserieträgern, Farbabweichungen im Lack, Lackreste an Tür- und Scheibendichtungen, schlecht eingepasste Türen und Hauben, dicke Spachtelstellen (lassen sich mit einem Magneten orten).
  • ·Gummidichtungen auf Elastizität prüfen.
  • ·Matte Scheinwerfer, von innen beschlagene Leuchten?
  • ·Reifen: Ausreichendes Reifenprofil? Mindestens 4 mm! Reserverad vorhanden? Sind evtl. vorhandene nicht serienmäßige Reifengrößen eingetragen?
  • ·Nehmen Sie Fuß- und Kofferraummatten heraus. Rost in den Ecken oder Feuchtigkeit unter den Matten?
  • ·Lassen Sie den Motor an. Springt er sofort an, läuft er gleichmäßig? Sind Klopfgeräusche zu hören, deutet dies auf einen Motorschaden hin. Ein rasselndes Geräusch zeigt nicht richtig eingestellte Ventile an.
  • ·Prüfen Sie die Flüssigkeiten: Kühlflüssigkeit darf nicht ölig sein. Kontrollieren Sie den Ölstand, kleine Metallteile am Meßstab deuten auf Verschleiß der Kurbelwelle hin; öffnen Sie den Öleinfülldeckel, treten Gase aus, können die Kolbenringe verschlissen sein.
  • ·Prüfen Sie die Batterie: schalten Sie alle Stromverbraucher bei nichtlaufendem Motor ein, die Batterie sollte dies ohne Leistungsabfall aushalten.
  • ·Sie wollen ein Cabrio kaufen? Öffnen und schließen Sie das Verdeck mehrmals, untersuchen Sie das Dach genau.



Innenraum:

  • ·Ist die Bedienungsanleitung im Handschuhfach?
  • ·Sind die Sitzpolster in Ordnung? Wasserflecken auf den Vordersitzen deuten auf ein undichtes Sonnendach hin.
  • ·Testen Sie alle Schalter und Kontrollleuchten auf Funktionstüchtigkeit.
  • ·Sind die Sicherheitsgurte in Ordnung?
  • ·Schauen Sie sich die Pedalgummis genau an. Starke Abnutzung der Gummis deutet auf hohe Kilometerleistung hin, brandneue sind aber auch verdächtig, da stark abgenutzte ersetzt wurden.
  • ·Funktioniert die Sitzverstellung und andere verstellbare Einrichtungen?



Fahrwerk:

  • ·Überprüfen Sie die Räder auf Spiel: kräftig daran rütteln. Zuviel Spiel bedeutet ausgeschlagene Radlager.
  • ·Sind die Stoßdämpfer in Ordnung? Sie sollten nicht ölig oder feucht sein.
  • ·Sind die Reifen einseitig abgefahren? Dann ist wahrscheinlich die Spur verzogen, was auf einen Unfall schließen läßt.
  • ·Überprüfen Sie das Lenkradspiel. Es sollte bei gerade stehenden Rädern nicht mehr als zwei Fingerbreit bewegt werden können.



Bremsen:

  • ·Überprüfen Sie die Bremsscheiben auf Riefen. Hierzu müssen Sie die Räder abmontieren.
  • ·Bremsbeläge sollten mindestens fünf Millimeter dick sein.
  • ·Das Bremspedal darf sich nicht bis auf das Bodenblech durchdrücken lassen, auch nicht bei längerem Pedaldruck.



Motorraum:

  • ·Schauen Sie sich den Motorraum genau an, auch von unten. Er sollte trocken und sauber sein.
  • ·Überprüfen Sie Schläuche und Kühler auf Dichtigkeit. Öl- oder Kalkspuren deuten auf undichte Stellen hin.



Getriebe:

  • ·Überprüfen Sie die Gummimanschetten der Antriebswellen auf Dichtigkeit.
  • ·Testen Sie das Spiel der Antriebswellen. Wenn Sie die Wellen hin und her bewegen, sollte sich nur ein geringes Spiel fühlen lassen.
  • ·Treten Sie das Kupplungspedal, mehr als drei Zentimeter Spiel deutet auf Verschleiß hin.
  • ·So testen Sie die Kupplung:

    1. Lassen Sie den Motor an, treten Sie die Kupplung und legen die Gänge nacheinander ein. Dies sollte leicht und ohne kratzende Geräusche funktionieren. Anderenfalls trennt die Kupplung nicht richtig.

    2. Ziehen Sie nun die Handbremse an, legen den zweiten Gang ein und versuchen Sie, loszufahren. Können Sie tatsächlich losfahren, ist die Kupplung verschlissen.

    3. Legen Sie den ersten Gang ein und lassen die Kupplung kommen, ohne Gas zu geben. Der Wagen sollte sich nach zwei Dritteln des Pedalweges in Bewegung setzen.



Und nun zur Probefahrt:

  • ·Achten Sie unbedingt darauf, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Falls nicht, benötigen Sie rote Kennzeichen.
  • ·Wählen Sie eine geeignete Strecke. Sie sollte ein möglichst weit gestreutes Streckenprofil aufweisen, mit Kurven, Steigungen und Kopfsteinpflaster.
  • ·Lassen Sie das Radio und das Gebläse ausgeschaltet, damit Sie verdächtige Geräusche besser hören können.
  • ·Lässt sich der Motor auch im kalten Zustand problemlos starten?
  • ·Achten Sie während der Fahrt darauf, ob es beim Gaswegnehmen verstärkt aus dem Auspuff qualmt, das deutet auf Verschleiß der Kolbenringe oder Ventilführungen hin.
  • ·Nehmen Sie während der Fahrt abrupt das Gas weg. Der Motor darf dann nicht knallen. Ansonsten gelangt unverbranntes Gasgemisch in den Auspuff.
  • ·Beschleunigen Sie kräftig. Hören Sie ein metallisches Klappern, sind Kolben oder Nockenwelle defekt.
  • ·So überprüfen Sie das Fahrwerk: Fahren Sie über Kopfsteinpflaster oder eine andere holprige Strecke. Hören Sie ein lautes Poltern, ist entweder die Radführung ausgeschlagen oder die Stoßdämpferbefestigung locker.
  • ·Vibriert das Lenkrad auf ebener Straße? Das könnte ein Hinweis auf Räderunwucht oder defekte Felgen sein.
  • ·Fühlt sich die Lenkung "schwimmend" an, sind die Stoßdämpfer verschlissen.
  • ·So testen Sie die Bremsen: Fahren Sie auf einer wenig befahrenen geraden Straße mit ca. 30 - 40 km/h, lassen Sie das Lenkrad los und bremsen Sie stark ab (behalten Sie die Hände möglichst nahe am Lenkrad, damit Sie notfalls schnell eingreifen können). Der Wagen sollte während der Bremsung in der Spur bleiben.
  • ·Hören Sie beim Bremsen ein metallisches Kreischen? Dann sollten Sie sich die Bremsbeläge noch einmal genau ansehen!
  • ·Testen Sie auch die Handbremse: Schrittgeschwindigkeit fahren und während der Fahrt die Handbremse anziehen. Die Hinterräder müssen sofort blockieren.
  • ·Überprüfen Sie Gebläse und Heizung (auch im Sommer, der nächste Winter kommt bestimmt!).



Achten Sie bitte im eigenen Interesse darauf, dass Sie bei Ihren Fahrtests andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Ein verunglücktes Test-Manöver kann böse Folgen haben.

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