Komposit
Neue Annahmerichtlinien ab 12.08.2026
HDI passt die Annahmerichtlinien in der Wohngebäude- und den privaten Haftpflichtsparten an.
Mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der Risikoprüfung
Zum 12.08.2026 passt HDI die Annahmerichtlinien für Neu- und Ersatzanträge in der Wohngebäudeversicherung und den privaten Haftpflichtsparten an. Mit den Änderungen stellen wir sicher, dass unsere Tarife auch künftig wettbewerbsfähig bleiben und Risiken nachhaltig sowie angemessen kalkuliert werden können. Gleichzeitig schaffen wir mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei der Risikoprüfung im Neu- und Ersatzgeschäft.
Ein wichtiger Vorteil für die Vermittlungspraxis: In der Wohngebäudeversicherung erweitern wir die Karenzzeit für die vorversicherungsfreie Zeit zwischen dem Ablauf der Vorversicherung und dem Vertragsbeginn auf 60 Tage. Dadurch können auch Kunden mit kurzfristigen Unterbrechungen des Vorversicherungsschutzes einfacher bei HDI versichert werden.
Parallel dazu werden die Annahmekriterien in ausgewählten Bereichen angepasst. Im Fokus stehen dabei Vorschadenverläufe, bestimmte Objektmerkmale sowie Risiken mit erhöhtem Schadenpotenzial. Die Anpassungen dienen der langfristigen Sicherung einer ausgewogenen Bestandsstruktur und einer risikogerechten Zeichnung.
Die Änderungen im Überblick
Wohngebäudeversicherung
- Maximal 2 Vorschäden beim Produkt Ein-/Zweifamilienhaus sowie 3 Vorschäden beim Produkt Mehrfamilienhaus in den Grundgefahren Feuer, Leitungswasser oder Sturm zulässig. Dies gilt für den Zeitraum der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung.
- Ältestes Baujahr: 1800
- Keine Antragstellung möglich bei Kündigung durch den Vorversicherer
- Erweiterung der Karenz für eine vorversicherungsfreie Zeit zwischen Ende der Vorversicherung und dem Beginn des HDI-Vertrages auf 60 Tage
Private Haftpflichtsparten
In den verkaufsoffenen Produkten der Privat-Haftpflicht, Tierhalter-Haftpflicht, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Jagd-Haftpflicht, Bauherren-Haftpflicht sowie Wassersportfahrzeug-Haftpflicht sind künftig maximal 2 Vorschäden (in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung) zulässig.
Bitte berücksichtigen Sie die neuen Regelungen bei Anträgen ab dem 12.08.2026.