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Neue Annahmerichtlinien ab 12.08.2026

HDI passt die Annahmerichtlinien in der Wohngebäude- und den privaten Haftpflichtsparten an.

Mutter und Kind sitzen im Garten und lächeln.
31. Juli 2026

Mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der Risikoprüfung

Zum 12.08.2026 passt HDI die Annahmerichtlinien für Neu- und Ersatzanträge in der Wohngebäudeversicherung und den privaten Haftpflichtsparten an. Mit den Änderungen stellen wir sicher, dass unsere Tarife auch künftig wettbewerbsfähig bleiben und Risiken nachhaltig sowie angemessen kalkuliert werden können. Gleichzeitig schaffen wir mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei der Risikoprüfung im Neu- und Ersatzgeschäft.

Ein wichtiger Vorteil für die Vermittlungspraxis: In der Wohngebäudeversicherung erweitern wir die Karenzzeit für die vorversicherungsfreie Zeit zwischen dem Ablauf der Vorversicherung und dem Vertragsbeginn auf 60 Tage. Dadurch können auch Kunden mit kurzfristigen Unterbrechungen des Vorversicherungsschutzes einfacher bei HDI versichert werden.

Parallel dazu werden die Annahmekriterien in ausgewählten Bereichen angepasst. Im Fokus stehen dabei Vorschadenverläufe, bestimmte Objektmerkmale sowie Risiken mit erhöhtem Schadenpotenzial. Die Anpassungen dienen der langfristigen Sicherung einer ausgewogenen Bestandsstruktur und einer risikogerechten Zeichnung.

Die Änderungen im Überblick

Wohngebäudeversicherung

  • Maximal 2 Vorschäden beim Produkt Ein-/Zweifamilienhaus sowie 3 Vorschäden beim Produkt Mehrfamilienhaus in den Grundgefahren Feuer, Leitungswasser oder Sturm zulässig. Dies gilt für den Zeitraum der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung.
  • Ältestes Baujahr: 1800
  • Keine Antragstellung möglich bei Kündigung durch den Vorversicherer
  • Erweiterung der Karenz für eine vorversicherungsfreie Zeit zwischen Ende der Vorversicherung und dem Beginn des HDI-Vertrages auf 60 Tage

Private Haftpflichtsparten

In den verkaufsoffenen Produkten der Privat-Haftpflicht, Tierhalter-Haftpflicht, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Jagd-Haftpflicht, Bauherren-Haftpflicht sowie Wassersportfahrzeug-Haftpflicht sind künftig maximal 2 Vorschäden (in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung) zulässig.

Bitte berücksichtigen Sie die neuen Regelungen bei Anträgen ab dem 12.08.2026.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre HDI Ansprechpartner.