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HDI MedLetter März 2022: Gut gerüstet ins Sommersemester – Haftpflichtdeckung für Medizinstudenten

Noch nie zuvor konnten Studierende in Deutschland aus einer so großen Range an Studienangeboten wählen. Im Mai 2019 verzeichnete der Hochschulkompass erstmals mehr als 20.000 Angebote für Studierende. Trotz dieser Vielfalt zählt der Medizinstudienplatz nach wie vor mit zu den begehrtesten. Zum Wintersemester 2018/2019 kamen auf 9.232 Studienplätze 43.631 Bewerber, somit ca. 5 Bewerber je Studienplatz. Zum Sommersemester waren es 11 Bewerber pro Studienplatz. In der Zahnmedizin sind es 4 bzw. 6 Bewerber pro Studienplatz. Aktuell gibt es jährlich rund 11.000 Studienplätze im Bereich der Humanmedizin in Deutschland.

Zum Start des Sommersemesters werden so auch wieder viele Hoffnungen wahr. Von den vielen Bewerbern haben rund 1.700 den begehrten Studienplatz erhalten und die angehenden Mediziner werden voller Elan in ihr Studium starten.

Das humanmedizinische Studium ist dabei in Deutschland an 36 staatlichen und 3 privaten Hochschulen möglich, das zahnmedizinische Studium an 30 Universitäten.

Der Start mit dem Sommersemester ist gleichwohl nur eingeschränkt möglich. Viele Unis starten den Studiengang im Bereich Humanmedizin nur im Wintersemester. Nur in den folgenden Städten ist der Studienstart auch im Sommersemester möglich: an den staatlichen Unis in Bayreuth, Berlin, Erlangen-Nürnberg, Gießen, Göttingen, Köln, Mainz, Marburg, Münster, Tübingen und Würzburg sowie an den zwei privaten Hochschulen in Brandenburg und Witten-Herdecke. Die meisten Studierenden beginnen dabei an der Charité in Berlin.

Medizin wird weiblich

Im Wintersemester 2020/2021 waren in Deutschland im Bereich Humanmedizin insgesamt 101.712 Studierende im Fach Humanmedizin eingeschrieben – davon rund zwei Drittel weiblich.

Für die Zahnmedizin sieht das in der Verteilung ähnlich aus:

Zum gleichen Zeitpunkt waren 15.575 Studierende im Fach Zahnmedizin eingeschrieben, davon rund ein Drittel Männer (5.346) und 10.229 Frauen. Jedes Jahr starten rund 2.000 Neuimmatrikulierte in den Sektor.

HDI hält für die Berufsanfänger das perfekte Startpaket im Bereich Berufs-Haftpflicht bereit:

Das HDI Berufs-Haftpflicht-Produkt für Medizinstudenten – eine Erfolgsstory

Im Sommer 2021 hat HDI seine Produkte für Medizinstudenten und Assistenzärzte in der Weiterbildung zum Facharzt sowie Zahnmediziner in der Vorbereitungszeit zur Erlangung der kassenzahnärztlichen Zulassung komplett überarbeitet.

Seit der Markteinführung nutzen schon rund 1.500 Studenten und Ärzte in der Weiterbildung die Vorteile des neuen Produkts.

Was ist besonders?

  • Die Produkte sind für jeden zugänglich, egal über wen die vertriebliche Beratung und Betreuung erfolgt.
  • Der Vertrag ist komplett online abschließbar – einfach und schnell.
Was wird geboten?

Unser Versicherungsschutz deckt die gesamte Aus- und Weiterbildungszeit ab – inklusive einem Privat-Haftpflicht-Schutz mit Premium-Paket.

Hohe Summen:

Besonderer Wert wurde auf eine hohe Versicherungssumme gelegt:

  • Die Berufs-Haftpflichtversicherung umfasst eine Versicherungssumme von EUR 7,5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden [3-fach maximiert im Versicherungsjahr].
  • Die Privat-Haftpflichtversicherung (Premium-Paket) umfasst eine Versicherungssumme von EUR 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden [3-fach maximiert im Versicherungsjahr].

Die zwei Produkte:

  • Für Studenten der Human- und Zahnmedizin umfasst der Deckungsschutz während der Studienzeit (inkl. Famulatur und Praktischem Jahr) eine vollumfängliche Absicherung während der Ausbildung inkl. aller in dieser Zeit möglichen Nebentätigkeiten wie
    • OP-Assistenz/„Hakenhalter“
    • Nachtwachen und Sitzwachen ohne ärztliche Tätigkeiten
    • nebenberufliche/ehrenamtliche Rettungsdienste/-fahrten (bei vorliegender Qualifikation)

Das ganze Paket gibt es für EUR 9,52 inkl. Versicherungsteuer (Jahresprämie).

  • Nach dem Abschluss des Studiums und erfolgreicher Approbation als Arzt wird der Umfang der Facharztausbildung Dabei ist es irrelevant, in welcher Institution (Krankenhaus, MVZ, niedergelassener Arzt, Behörde) die Facharztausbildung absolviert wird.

    Dabei umfasst das Basispaket bereits ein umfangreiches Spektrum an Nebentätigkeiten von KV-Notdiensten über Praxisvertretungen, einer Tätigkeit als Gutachter bis hin zu Hafttauglichkeitsuntersuchungen für die Polizei (Aufzählung enthält nur Auszüge, Details siehe Produktblatt).

Das Basispaket kostet EUR 69,02 inkl. Versicherungsteuer (Jahresprämie).

Zusätzlich sind neben der Grundabsicherung optional auch Zusatzbausteine für die möglichen freiberuflichen Nebentätigkeiten buchbar:

  • Zusatzbaustein 1: Mitversicherung von Faltenunterspritzung und Stationsdiensten
  • Zusatzbaustein 2: Mitversicherung einer unbegrenzten Anzahl von Notdiensten

Was passiert nach der Ausbildung?

Der Versicherungsschutz endet 12 Monate nach Anerkennung einer Facharztbezeichnung oder Abbruch der Weiterbildung zum Facharzt. Für eine dienstliche Tätigkeit als Facharzt besteht somit für eine Übergangszeit auch noch Deckungsschutz. So ist gewährleistet, dass der Arzt mit erfolgter Facharztbezeichnung nicht in eine Deckungslücke gerät. Grenzen des Deckungsschutzes gelten dabei bei der Aufnahme freiberuflicher Tätigkeiten (z. B. Niederlassung in eigener Praxis oder operative Tätigkeit).

Die immer wiederkehrende Frage:

Warum brauchen Studierende und Assistenzärzte schon eine eigene Berufs-Haftpflichtversicherung? Macht das überhaupt Sinn? Steht nicht automatisch die Ausbildungsstätte in der Verantwortung?

Insbesondere die Abwehr unberechtigter Ansprüche steht hier im Fokus und kann teuer werden. Aber auch die Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruchs (z. B. gegen einen ehemaligen Arbeitgeber, der sich nun nicht mehr verantwortlich fühlt) kann enorme Kosten für angehende Ärzte verursachen. Auch diesen Job übernimmt HDI im Rahmen der Berufs-Haftpflicht.

Genauso wie die Kosten für eine anwaltschaftliche Vertretung – z. B. bei strafrechtlichen Verfolgungen. Diese sind im Rahmen des erweiterten Strafrechtsschutzes mitversichert.

Gerade zu Beginn der Berufstätigkeit kann ein professioneller Partner auf Versichererseite, der sich mit der Materie auskennt und ein entsprechendes Gegengewicht gegen den vermeintlich stärkeren Arbeitgeber darstellt äußerst hilfreich sein. Ein angehender Mediziner ist mit einem Anspruch wegen einer vermeintlich durch ihn verursachten Personenschädigung oftmals mental stark belastet. Wir helfen ihm dabei durch den Dschungel der juristischen Sachverhalte, beraten ihn und übernehmen alle weiteren Schritte.

Dabei müssen es nicht immer spektakuläre Fälle sein, die es jedoch auch gibt:

  • So erfolgte in 2014 vom Landgericht Mainz ein Urteil gegen eine Medizinstudentin. Diese hatte in der Nachtwache eine Infusion verabreicht, die auch ein Narkosemittel enthielt. Die Patientin erlitt daraufhin einen Atem- und Kreislaufstillstand. Sie konnte wiederbelebt werden, trug aber irreparable Hirnschäden davon und liegt seit dem Vorfall im Wachkoma. Das Gericht urteilte, dass die Organisation in der Klinik zu dem Schaden geführt hatte, die Betreuung einer frisch operierten Patientin hätte keinesfalls einer Studentin allein anvertraut werden dürfen. Die Ärztin habe aber auch die Infusion gelegt, ohne deren Inhalt zu prüfen – dafür sei sie verantwortlich.
  • In einem anderen Fall führte eine Assistenzärztin im Rahmen ihrer Facharztausbildung unter Anleitung eines Oberarztes eine Appendektomie (Blinddarmentfernung) durch. Bei diesem Eingriff entfernte sie statt des Appendix ein Ovar (Eierstock). Der gerichtliche Sachverständige stellte einen groben Behandlungsfehler fest, der Arbeitgeber machte einen Regress gegen beide Ärzte geltend.

Fazit

Ohne Berufs-Haftpflichtversicherung haftet der Arzt in unbegrenzter Höhe mit seinem Privatvermögen, das gerade zu Beginn der Berufstätigkeit in der Regel noch nicht sehr üppig ist. Daher sollte jeder Arzt mit dem Start in sein Studium eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Prämienhöhe für die Berufs-Haftpflichtversicherung steht dabei in keinem Verhältnis zum Gewinn, den der angehende Mediziner durch diese Absicherung erzielt – ein Muss für jeden Berufsanfänger, um sich vor einem finanziellen Fiasko zu schützen.

Wir begleiten unsere Ärzte und Zahnärzte am liebsten durch das gesamte berufliche Leben – vom Studium bis zur Rente. Über die Jahre hat HDI bereits mehrere Arzt-Generationen und Arzt-Familien versichert.

Unser Produkt ist einfach, modern und bietet eine Top-Leistung – selbsterklärend und für jeden und jederzeit abschließbar. Weitere Informationen finden Sie auf der hier oder in der HDI Partnerwelt.

Sicherheit von heute für Ärzte von morgen. Probieren Sie es aus: Sie werden begeistert sein.

Autorin:

Annette Dörr, HDI, Saarbrücken, Dipl.-Betriebswirtin (BA)