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Betriebliche Altersvorsorge

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Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sinnvoll?

Die gesetzliche Rente reicht vielfach nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Die Differenz zwischen dem Einkommen im Alter und dem, was man nach dem Erwerbsleben benötigt, wird als “Rentenlücke” bezeichnet. Um die Rentenlücke zu schließen, ist in den meisten Fällen eine zusätzliche Vorsorge nötig. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Arbeitnehmer bauen sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) rechtzeitig eine zweite Rente fürs Alter auf. Zahlt der Arbeitnehmer bei einer bAV in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen, erhält er darüber hinaus einen Zuschuss des Arbeitgebers (bei Neuverträgen ab 2019; bei älteren Verträgen ab 2022) und spart Steuern und Sozialabgaben.

Beitragszahlungen sind auch im Rahmen der Riesterförderung (Zulagensicherung) möglich.

Mehr Details erfahren Sie auf der Seite „Betriebsrente: das müssen Arbeitnehmer wissen“.

Arbeitgeber können Arbeitnehmer mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge stärker an ihr Unternehmen binden. Der attraktive Benefit unterstützt die Suche nach neuen Mitarbeitern. Die Betriebsrente kann Arbeitnehmern darüber hinaus den Weg in die Frühverrentung erleichtern und den Arbeitgebern größeren Spielraum bei der Personalplanung ermöglichen.

Mehr Details erfahren Sie auf der Seite „Warum soll ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Der Arbeitgeber entscheidet sich für einen Anbieter und eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), einen sogenannten Durchführungsweg. Jeder Durchführungsweg hat Vor- und Nachteile. Am weitesten verbreitet ist die Direktversicherung. Das ist in der Regel eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Zahlt der Mitarbeiter die Beiträge, führt der Arbeitgeber diese direkt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab und leitet sie an den Versicherer weiter (“Entgeltumwandlung”).

Dabei werden die Beiträge entweder über das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bei Nutzung der klassischen steuer- und sozialversicherungsfreien Förderung oder über das Nettoeinkommen mit entsprechenden staatlichen Zulagen finanziert. Diese beiden Finanzierungsarten können bei der HDI Direktversicherung jederzeit gewechselt oder kombiniert werden und das alles in einem Vertrag.

Erfolgt die Beitragszahlung aus dem Bruttoeinkommen des Mitarbeiters, werden auf die umgewandelten Beiträge keine Steuern (für Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) und grundsätzlich keine Sozialabgaben (für Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) fällig.
Arbeitnehmer dürften also bis zu 552 Euro pro Monat steuerfrei umwandeln. Beiträge bis zu 276 Euro pro Monat bleiben darüber hinaus grundsätzlich sozialabgabenfrei (Stand jeweils 2020).

Seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen z. B. in der Direktversicherung bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags dazugeben, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Bei älteren Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Der Arbeitgeber kann selbstverständlich die Beiträge für die bAV des Arbeitnehmers auch komplett übernehmen.

Erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettoeinkommen, erhält der Arbeitnehmer bei der Riesterförderung entsprechende staatliche Zulagen. Um eine volle Riesterförderung zu erhalten, sind Beiträge in Höhe von jährlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (max. 2.100 Euro jährlich) abzüglich der staatlichen Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulagen) zu leisten.

Das Prinzip der Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Mit Beginn der Altersrente startet auch die Auszahlung der Leistungen aus der bAV. Dabei kann der Arbeitnehmer bei Ablauf der Direktversicherung wählen:

  • Er erhält eine lebenslange Rente.

  • Er lässt sich die angesparte Summe auf einmal auszahlen.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Neben der Direktversicherung gibt es noch weitere Durchführungswege:

  • Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen zum Zweck einer betrieblichen Altersvorsorge gegründet wird.
  • Pensionsfonds: Vergleichbar mit der Pensionskasse. Für die Anlage Ihrer Beiträge kommen hierbei allerdings auch börsennotierte Aktien und Investmentfonds infrage.
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse: Selbständige Versorgungseinrichtung, bei der der Arbeitgeber Mitglied wird. Eine Fortführung bei Arbeitgeberwechsel ist bei diesem Modell nur möglich, wenn auch der neue Arbeitgeber ebenfalls der Versorgungseinrichtung beitritt.
  • Rückgedeckte Pensionszusage: Hierbei steht der Arbeitgeber selbst für die Auszahlung einer Betriebsrente ein. Häufig übernimmt er selbst die Finanzierung, es ist allerdings auch eine Entgeltumwandlung möglich. Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die bAV-Rente durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Jede Durchführungsform hat dabei ihre besonderen Merkmale. Eine Übersicht finden Sie hier.

Was leistet die betriebliche Altersvorsorge?

Mit den Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich eine monatliche Betriebsrente im Alter. Je nach Vertrag kann statt einer Rentenzahlung auch die die angesparte Summe zu Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Als Ergänzung können auch Hinterbliebene versorgt sowie die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit abgemildert werden.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Ja. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben laut Gesetz einen Anspruch auf Umwandlung von Einkommen zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge.

Bietet der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge an, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung.

Wer entscheidet, welche Form gewählt wird?

Über die Form der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet der Arbeitgeber. Weder beim Durchführungsweg noch bei der Wahl des Anbieters haben die Arbeitnehmer ein Mitspracherecht.

Wie die bAV-Beiträge möglichst gewinnbringend angelegt werden können, erläutert Ihnen Ihr persönlicher HDI Betreuer.

Wer finanziert die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann auf drei unterschiedlichen Wegen finanziert werden:

  • Arbeitnehmerfinanzierte bAV: Bei diesem Modell leistet der Arbeitnehmer seine Beiträge in Form einer Entgeltumwandlung. Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge werden entweder aus seinem Brutto- und/oder Nettoeinkommen entrichtet. Bei HDI ist auch ein Wechsel oder eine Kombination der beiden steuerlichen Förderarten in einem Direktversicherungsvertrag möglich. Der Arbeitgeber leistet ggf. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags, sofern er eine Ersparnis bei der Sozialversicherung hat (bei Neuverträgen ab 2019, bei älteren Verträgen ab 2022). Eine rein arbeitnehmerfinanzierte bAV gibt es also ab 2022 nicht mehr in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • Arbeitgeberfinanzierte bAV: Bei diesem Modell zahlt allein der Arbeitgeber die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers.
  • Mischfinanzierte bAV: Bei diesem Modell finanzieren sowohl der Arbeitnehmer, per Entgeltumwandlung, als auch der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Wer dabei welchen Anteil übernimmt, kann individuell festgelegt werden.

Information zur HDI Pensionskasse

Können vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden?

Ja. Vermögenswirksame Leistungen lassen sich grundsätzlich in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Der Arbeitnehmer kann dabei die üblichen bAV-Vorteile in Anspruch nehmen. Mehr dazu erfahren Sie als Arbeitnehmer hier.

Warum ist HDI ein guter Partner für die betriebliche Altersvorsorge?

Wir haben einen klaren Anspruch: Wir möchten für Sie der beste Partner in allen Fragen und Themen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sein. Dabei werden wir unterstützt von der Talanx AG, der drittgrößten Versicherungsgruppe Deutschlands. Mit individuellen Lösungen und nachhaltigem Service ist die betriebliche Altersvorsorge von HDI alles andere als Standard.

  • Erfahrung und Kompetenz: Als führender Industrieversicherer und Partner des Mittelstands ist HDI bereits seit über 110 Jahren im Segment der Firmenberatung und bAV aktiv. Die bAV-Kompetenz unseres Hauses wird durch unabhängige Experten bestätigt.

  • Innovative Produkte: Mit der Entwicklung der TwoTrust-Produktfamilie setzte HDI neue Maßstäbe für zukunftsweisende und nachhaltige bAV-Lösungen im Markt. Auszeichnungen durch unabhängige Experten bestätigen die Leistungsstärke unserer Produkte.

  • Praxistaugliche Konzepte: Zu unseren Stärken zählen professionelle, ganzheitliche und individuelle Versorgungskonzepte, die die Ziele des Unternehmens praxisnah unterstützen.

  • Vielfältige Services: Unsere umfassende Arbeitgeberberatung entlastet die Unternehmensressourcen nicht nur bei der Einrichtung, Dokumentation und technischen Abwicklung. Auch der Prozess der persönlichen Arbeitnehmerberatung wird im laufenden Betrieb professionell getragen. Das HDI bAVnet ermöglicht die bequeme und ressourcenschonende Verwaltung der bAV-Verträge.

  • Kompetente Ansprechpartner: Ein flächendeckendes Netzwerk von Experten und kompetenten Serviceeinheiten unterstützen Sie auf Wunsch auch vor Ort.

  • Starke Partner: Als internes Beratungshaus und bAV-Kompetenzzentrum unterstützt die Talanx Pensionsmanagement AG Unternehmen des Talanx Konzerns und ihre Kunden in Spezialfragen zur betrieblichen Altersvorsorge. Dabei bietet die Talanx Pensionsmanagement AG umfassendes aktuarielles, juristisches und betriebswirtschaftliches Know-how. Darüber hinaus ist die Talanx Pensionsmanagement AG als Rentenberater zertifiziert.

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