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Komposit

Beitragsangleichung Haftpflichtversicherung

HDI folgt der unabhängigen Treuhänderermittlung der Ernst & Young AG.

16. Mai 2025

Beitragsangleichung in der Haftpflichtversicherung

Mit den Hauptfälligkeiten ab 01.07.2025 führt HDI eine Beitragsanpassung in der Haftpflichtversicherung um 10 % durch und folgt damit der Ermittlung des unabhängigen Treuhänders.

  • 10 Prozent Erhöhung zum 01.07.2025
  • Gleiches Vorgehen für Firmen, Freie Berufe und Privat
  • Anpassungen u.a. auch im Neugeschäft

Die von Ernst & Young ermittelte Erhöhung ist begründet durch die gestiegenen durchschnittlichen Schadenzahlungen der Versicherer in den letzten Jahren. Zuletzt wurde eine Beitragsangleichung zum 01.07.2023 durchgeführt.

Details hierzu finden Sie hier:

Die Beitragsanpassung wird folgendermaßen umgesetzt:

Firmen und Freie Berufe

  • Die Anpassung im Bereich Freie Berufe erfolgt mit 10% in der Sparte Heilwesen. Betroffen sind alle Bestandsverträge mit Festbeiträgen.
  • Gleichzeitig wird der Neugeschäftstarif mit 5% bei niedergelassenen Ärzten, BAG- und MVZ-Konzept angehoben. Bei Jungmedizinern, angestellten Ärzten sowie sonstigen ärztlichen Risiken wird keine Anpassung vorgenommen.
  • Die Anpassung im Bereich Firmen (Allgemeine Haftpflicht) erfolgt mit 10% für Bestand und Neugeschäft.

Privat

  • Die Anpassung erfolgt für die Privat-Haftpflichtversicherung und für alle Haftpflicht-Nebensparten. Hier werden die Beiträge im Bestands-Standardgeschäft von alten Privat-Haftpflichtversicherungsprodukten angepasst.
  • Ausgenommen von der Anpassung sind die aktuellen Tarife der Privat-Haftpflichtversicherung 2018 und der Tierhalter-Haftpflichtversicherung 2019.
  • Die Beitragsangleichung erfolgt auch im Neugeschäft der Nebensparten Haus- und Grundbesitzer-, Jagd- und Wassersportfahrzeug-Haftpflicht.

Die Beitragsanpassung erfolgt erstmalig mit der Hauptfälligkeit 01.07.2025

Dem Kunden wird die Beitragsangleichung fristgerecht über die Beitragsrechnung mitgeteilt. Durch die Angleichung ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre HDI Ansprechpartner.