Komposit
Beitragsangleichung Haftpflichtversicherung
HDI folgt der unabhängigen Treuhänderermittlung der Ernst & Young AG.
Beitragsangleichung in der Haftpflichtversicherung
Mit den Hauptfälligkeiten ab 01.07.2025 führt HDI eine Beitragsanpassung in der Haftpflichtversicherung um 10 % durch und folgt damit der Ermittlung des unabhängigen Treuhänders.
- 10 Prozent Erhöhung zum 01.07.2025
- Gleiches Vorgehen für Firmen, Freie Berufe und Privat
- Anpassungen u.a. auch im Neugeschäft
Die von Ernst & Young ermittelte Erhöhung ist begründet durch die gestiegenen durchschnittlichen Schadenzahlungen der Versicherer in den letzten Jahren. Zuletzt wurde eine Beitragsangleichung zum 01.07.2023 durchgeführt.
Details hierzu finden Sie hier:
Die Beitragsanpassung wird folgendermaßen umgesetzt:
Firmen und Freie Berufe
- Die Anpassung im Bereich Freie Berufe erfolgt mit 10% in der Sparte Heilwesen. Betroffen sind alle Bestandsverträge mit Festbeiträgen.
- Gleichzeitig wird der Neugeschäftstarif mit 5% bei niedergelassenen Ärzten, BAG- und MVZ-Konzept angehoben. Bei Jungmedizinern, angestellten Ärzten sowie sonstigen ärztlichen Risiken wird keine Anpassung vorgenommen.
- Die Anpassung im Bereich Firmen (Allgemeine Haftpflicht) erfolgt mit 10% für Bestand und Neugeschäft.
Privat
- Die Anpassung erfolgt für die Privat-Haftpflichtversicherung und für alle Haftpflicht-Nebensparten. Hier werden die Beiträge im Bestands-Standardgeschäft von alten Privat-Haftpflichtversicherungsprodukten angepasst.
- Ausgenommen von der Anpassung sind die aktuellen Tarife der Privat-Haftpflichtversicherung 2018 und der Tierhalter-Haftpflichtversicherung 2019.
- Die Beitragsangleichung erfolgt auch im Neugeschäft der Nebensparten Haus- und Grundbesitzer-, Jagd- und Wassersportfahrzeug-Haftpflicht.
Die Beitragsanpassung erfolgt erstmalig mit der Hauptfälligkeit 01.07.2025
Dem Kunden wird die Beitragsangleichung fristgerecht über die Beitragsrechnung mitgeteilt. Durch die Angleichung ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht.