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19. November 2025

Komposit

Kfz · Aktuell

SKV bei monatlicher Zahlweise und Aufzeichnung des zweiten Kfz-Forums

SKV bei monatlicher Zahlweise

Wenn Ihr Kunde einen Versicherungsvertrag lieber monatlich statt jährlich zahlen möchte, kann es vorkommen, dass die Summe der monatlichen Beiträge (hochgerechnet auf ein Jahr) deutlich höher ist als der Beitrag bei jährlicher Zahlweise. Liegt diese Differenz bei mehr als 20 Prozent, nutzen Sie bitte einen SKV-Nachlass, um den Beitrag zu reduzieren.

Über das untenstehende Exceltool können Sie den SKV-Nachlass ganz einfach berechnen. Sie können aus wettbewerbsgründen auch einen höhen Nachlass aus ihrem individuellen Kontingent vergeben. Dieser Teil wird ihnen dann nicht wie unten beschrieben gutgeschrieben.

Beispiel:

  • Jahresbeitrag bei jährlicher Zahlweise: 1.000 Euro
  • Beitrag mit monatlicher Zahlweise: 120 Euro
  • Hochgerechneter Jahresbeitrag bei monatlicher Zahlweise: 120 Euro × 12 = 1.440 Euro
  • Differenz zum Jahresbeitrag: 1.440 Euro - 1.000 Euro = 440 Euro
  • Prozentuale Abweichung: (440 Euro / 1.000 Euro) × 100 = 44 Prozent

Da der monatlich hochgerechnete Beitrag 44 Prozent über dem Jahresbeitrag liegt, darf Ihr Nachlass so hoch sein, dass der Unterschied zwischen dem monatlichen und jährlichen Beitrag maximal 20 Prozent beträgt. Das bedeutet:

  • Maximal hochgerechneter Jahresbeitrag (bei 20 % Abweichung): 1.000 Euro + 20 % = 1.200 Euro
  • Daraus ergibt sich der maximal zulässige monatliche Beitrag: 1.200 Euro / 12 = 100 Euro
  • Der maximal mögliche Nachlass auf den monatlichen Beitrag beträgt daher: 120 Euro – 100 Euro = 20 Euro pro Monat
  • Nachlass gesamt im Jahr: 20 Euro × 12 Monate = 240 Euro
  • Der prozentual zu vergebene Nachlass ermittelt sich aus 240 EUR : 1440 EUR x 100 = 16,7% je Deckung (KH und Kasko).

Das heißt: Damit der Zuschlag von 20% für die monatliche Zahlweise nicht unterschritten wird, kann ein maximaler Nachlass von 16,7% je Deckung für das vorgenannte Beitragsbeispiel genutzt werden. Der beigefügte Excel-Rechner unterstützt Sie, nach Download der Datei, bei der Ermittlung des korrekten Nachlasses.

Sie können sich diesen genutzten SKV-Nachlass im Anschluss wieder zurückholen. Dafür gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Erstellen Sie zwei Angebote – eines mit monatlicher Zahlweise und eines mit jährlicher Zahlweise.

2. Die beiden Angebote müssen exakt die gleichen Merkmale und Angaben enthalten (z. B. Versicherungsumfang, Merkmale, usw.).

3. Lassen Sie das Angebot mit der monatlichen Zahlweise inkl. des benötigten SKV-Nachlasses zum Antrag werden.

4. Senden Sie den Antrag mit der monatlichen Zahlweise und dem vergebenen SKV-Nachlasses sowie das Angebot mit jährlicher Zahlweise als Anhang per E-Mail an sarah-simone.keller@hdi.de.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Nachlass auf Ihr Nachlasskonto wieder gutgeschrieben.

Wichtiger Hinweis: Die Angebote dürfen sich ausschließlich in der Zahlweise unterscheiden. Andernfalls kann der Nachlass nicht wieder gutgeschrieben werden. Sollte kein SKV-Kontingent mehr bei Ihnen vorliegen, so fragen Sie bitte bei Ihrem Regionaldirektionsleiter nach.

Kfz-Forum am 10. November

Am 10. November 2025 fand das zweite Kfz-Forum mit aktuellen Themen statt. Rund 430 Vertriebspartner waren dabei und hatten in den knapp 80 Minuten ausreichend Zeit, ihre Fragen und Wünsche loszuwerden.

Ansprechpartner

Jens Brummermann

Abteilung: Verkaufsförderung Komposit

Telefonnummer: +49 (511) 645-3146

E-Mail: Jens.Brummermann@hdi.de