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Frau mit Laptop in einer Halle
16. Juli 2025

Versicherung von gewerblichen Drohnen

Die Nutzung von Drohnen im gewerblichen Sektor hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Ob in der Filmproduktion, der Landvermessung, der Landwirtschaft oder zum Transport – das Potenzial der unbemannten Fluggeräte ist vielfältig. Da Drohnen jedoch auch Risiken mit sich bringen, ist eine adäquate Versicherung wichtig. In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen für die Versicherung von gewerblichen Drohnen in Deutschland erläutert.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

In Deutschlang unterliegt die Nutzung von Drohnen den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sowie der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Für gewerbliche Anwendungen gelten zusätzliche Vorschriften:

  • Kennzeichnungspflicht: Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Plakette mit den Kontaktdaten des Eigentümers ausgestattet werden.
  • Versicherungspflicht: Jeder Eigentümer einer Drohne muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für gewerbliche Drohneneigentümer. Sie deckt Schäden ab, die Dritten durch den Betrieb der Drohne entstanden sind. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen:

  • Drohnen mit Höchstabflugmasse < 500 KG: Mindestdeckungssumme 750.000 Rechnungseinheiten (auch als SZR – Sonderziehungsrechte genannt). 750.000 SZR entsprechen ca. 922.000 Euro (Stand 07/2025).
  • HDI bietet eine Versicherungssumme von 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall. Eine Maximierung besteht nicht!
  • Versichert werden können ausschließlich Flugdrohnen, die eine CE-Klassenkennzeichnung besitzen und in der Kategorie Open und den Unterkategorien A1 oder A2 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 geflogen werden.

Tarifierung und Abschluss

Die Berechnung und der Abschluss des Zusatzbausteines Drohnen sind über unsere Angebotsstrecken komfortabel und einfach möglich, sowohl in der Einzelsparte Betriebshaftpflicht als auch über HDI Compact. Einfach die Anzahl der Drohnen eingeben und schon wird der Zusatzbeitrag berechnet. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird eine Versicherungsbestätigung erstellt.

Zukünftige Entwicklungen und europäische Rahmenbedingungen

Im Zuge der zunehmenden Regulierung von Drohneneinsätzen auf EU-Ebene müssen Drohnenbetreiber in Zukunft möglicherweise zusätzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Einführung von EU-weiten Standardisierungen für die Versicherungspflicht und weitere Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen sollten sich kontinuierlich über rechtliche Änderungen und innovative Versicherungslösungen informieren.

Fazit

Die Versicherung gewerblicher Drohnen ist ein essenzieller Bestandteil des Betriebsrisikomanagements. Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland sind klar definiert, und es ist wichtig, sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die eigenen Bedürfnisse bei der Auswahl der richtigen Versicherung zu berücksichtigen.

Die HDI Betriebs-Haftpflichtversicherung ist ausgezeichnet: FFF+ (hervorragend) von Franke & Bornberg.

Bieten Sie Ihren Kunden passgenauen Versicherungsschutz!

Ihr Ansprechpartner

Ronald Seeber

Abteilung: Firmen Allgemeine Haftpflicht, Produktmanagement und Underwriting

Telefonnummer: +49 711 25505149

E-Mail: ronald.seeber@hdi.de