
Rollerversicherung
Elektroroller
Diese Regeln müssen Sie beachten
Flexibler Fahrspaß ohne Krach
Was versteht man unter einem Elektrokleinstfahrzeug?
Die bauartbedingte Geschwindigkeit liegt zwischen 6 km/h und maximal 20 km/h. Das Elektrokleinstfahrzeug besitzt eine Lenk- oder Haltestange mit einer Höhe von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz. Die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt oder nicht mehr als 1.400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. Die Gesamtbreite überschreitet nicht mehr als 700 mm, die Gesamthöhe nicht mehr als 1.400 mm und die Gesamtlänge beträgt nicht mehr als 2.000 mm. Die maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg wird nicht überschritten. Das Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer Bremse, Licht und einer helltönenden Glocke ausgestattet sein.
Welche Fahrzeuge fallen nicht in die Kategorie Elektrokleinstfahrzeug?
Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge
Welche Elektrokleinstfahrzeuge können eine Versicherungsplakette erhalten?
Für das Fahrzeug liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vor. Das Fahrzeug besitzt ein Typenschild/Fabrikschild mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“. Es muss auf dem Fabrikschild die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für das Fahrzeug angegeben sein. Es hat eine Fahrzeugidentifikationsnummer. Ist einer der vier genannten Punkte nicht erfüllt, kann das Fahrzeug nicht versichert werden.
