Angebot für Tanzschulen
Die HDI Generalvertretung Tim Knierim in Kassel und Bad Arolsen informiert Sie gern über die optimalen Leistungen der Allgefahrendeckung für Tanzschulbetriebe.
Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie über den beigefügten Link Ihr personalisiertes Angebot für Ihre Tanzschule(n).
Zuverlässiges Deckungskonzept
Rahmenvertragspartner des Wirtschaftsverbandes deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Als Tanzschulinhaber geben Sie oft den Takt an und leisten neben Ihrem körperlichen Einsatz ebenfalls Feinarbeit bei der Organisation Ihrer Tanzschule.
Das auch hier einmal Fehler passieren können, bestätigt die Praxis immer wieder.
Wichtig ist es, zu diesem Zeitpunkt einen kompetenten und vor allem erfahrenen Partner an Ihrer Seite zu haben. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem WDTU e.V. die Allgefahrendeckung für Tanzschulbetriebe in einem einzigen Vertrag an.
Profitieren Sie vom hochprofessionellen Schadenmanagement des HDI:
- Jahrzehntelange Schadenfall-Erfahrung durch hauseigene Schadenabteilung
- Kompetenz durch langjährige Betreuung zahlreicher Tanzschulen in ganz Deutschland
- Agenturinterne Schadenregulierungsvollmacht für bestmögliche Schadenregulierungen
- Netzwerk von Fachanwälten und Sachverständiger spezialisiert auf Ihre Branche
Sichern Sie sich umfassend ab!
Leistungen der WDTU Compactpolice:
Es kann so schnell gehen.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Für alle genannten Risiken gilt eine Allgefahrendeckung, welche alle Schäden abdeckt, welche nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden.
Hierzu haben wir zwei Schadenbeispiele aus der Praxis:
- Die Fliesen im Empfangsbereich der Tanzschule haben sich ohne erkennbaren Grund gelöst, sodass sich hierdurch ebenfalls das Parkett gehoben hat. Eine beauftragte Leckage-Ortung konnte keinen Leitungswasserschaden feststellen, sodass die Schadenursache unbekannt blieb. Die Gesamtschadenhöhe von 7.500,-- € wurde abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, da eine Allgefahrendeckung vereinbart gilt.
- Durch die erlassenen Corona-Maßnahmen war der Tanzschulunterricht lediglich auf Distanz möglich, so dass die versicherte Tanzschule mit Klebeband entsprechende Bereiche auf dem Parkettboden der Tanzschule markierten. Nach Aufhebung der Maßnahmen sollten das Klebeband nun wieder vom Boden entfernt werden. Durch Sonneneinstrahlung und Korrosion wurde in der Zwischenzeit jedoch der Boden beschädigt, so dass hier neu geschliffen und geölt werden musste. Grundsätzlich liegt hier vorerst keine versicherte Gefahr vor, mit der Allgefahrendeckung wurde der Schaden jedoch mit den Gesamtaufwendungen von knapp 13.500,-- € abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes reguliert.
Umbrellaschutz
Betriebsschließungsversicherung
Während der Pandemie waren vor allem die Tanzschulen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Wir haben unsere Kunden durch diese schwere Zeit begleitet und trotz Allgemeinverfügung unser Versprechen in der Betriebsschließungsversicherung eingehalten.
Hierdurch haben die Tanzschulen für den versicherten Leistungszeitraum während der Schließungen 75% des Vorjahresumsatzes erstattet bekommen. In Summe haben wir somit einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag an unsere Kunden ausgezahlt.
Auch heute gelten im Bereich der Einzelverfügung Pandemien und sämtliche meldepflichtigen Infektionskrankheiten als mitversichert.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Leistungsstarke Betriebsschließungsversicherung
- Verlässlicher Service
- Offener & dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten & Krankheitserreger
- Mitversicherung Teilbetriebsschäden & Wechselwirkungsschäden
- Desinfektionkosten des Betriebes
- Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen
Wenige Schritte zum Versicherungsschutz:
-
1
Formular ausfüllen
Tätigen Sie alle notwendigen Angaben direkt über unser Formular.
-
2
Angebot erhalten
Prüfen Sie Ihr personalisiertes Angebot.
-
3
Versicherung abschließen
Klingt das Angebot interessant für Sie? Dann leiten wir gern alles weitere für Sie in die Wege.
Ihre Ansprechpartner
HDI Generalvertretung Tim Knierim
Heinrich-Hertz-Straße 3b | 34123 Kassel
Bahnhofsstraße 75 | 34454 Bad Arolsen
Telefon: 0561 70547413