Fachinformationen INGletter

Mann mit weißem Hemd und grauem Bart steht mit einem Tablet in der Hand vor einer schwarzen Röhre
  • Für technisch-wissenschaftliche Berufe
  • Haftung & aktuelle Rechtssprechung
  • Kompetente Informationsquelle
Themen wie Haftung, aktuelle Rechtsprechung, Schadenfälle, Neues zur HOAI, Risikomanagement und versicherungsrechtliche Fragen sind ständig in Bewegung und betreffen Sie unmittelbar. Mit dem INGLetter und dem INGservice erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise für Ihre Berufspraxis und sind immer auf dem Laufenden.
Seit Jahren dient der INGLetter als wichtige und kompetente Informationsquelle für die technisch-wissenschaftlichen Berufe. Die regelmäßige Fachzeitschrift erscheint zwei- bis dreimal im Jahr mit Haftungsthemen, aktueller Rechtsprechung, Neuem zur HOAI und zu Schadenfällen.

Ausgaben 2025 und 2026

Ausgabe Juni 2026
Die Arbeit von Architekten und Ingenieu-ren ist in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden. Digitale Planungsprozesse, neue rechtliche Anforderungen und steigende Erwartungen der Auftraggeber prägen den Berufsalltag und erhöhen die Anforderungen an Planung, Koordination und Risikobeherrschung.
Diese Ausgabe des HDI INGLetters greift zentrale Themen der Praxis auf. Im Fokus stehen Risiken der digitalen Planung, insbesondere im Zusammenhang mit BIM, Cloud‑Lösungen und vernetzten Projektstrukturen.
Zudem zeigt ein Beitrag zur Bauüberwachung bei Eigenleistungen des Bauherrn, dass sich die Anforderungen an Planung und Kontrolle häufig erhöhen statt verringern.
Ein weiterer Beitrag macht deutlich, warum Haftung und Versicherungsschutz nicht gleichzusetzen sind und wo die Grenzen der Deckung liegen.
Ende April haben wir bei HDI ein umfassendes Update unserer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure umgesetzt. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an Ihren Ansprechpartner.
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Ausgabe Oktober 2025
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bunderegierung ein neues Kapitel im öffentlichen Beschaffungswesen einleiten. Sein Ziel soll es sein, Vergabeverfahren nicht nur schneller und effizienter zu gestalten, sondern sie zugleich transparenter, nachhaltiger und innovationsfreundlicher auszurichten. Wir stellen dazu fünf zentrale Anliegen vor, die der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf verfolgt hat und die insbesondere für Vergaben im Bauwesen von Bedeutung sind.
Wer sicher bauen will, baut nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. So lautet die verbreitete Faustregel unter Planern. Doch die Realität ist komplexer und mitunter auch komplizierter: Immer häufiger stehen Architektinnen und Ingenieure vor der Herausforderung, von diesen Regeln abzuweichen – sei es aufgrund technischer Innovationen, wirtschaftlicher Zwänge oder individueller Wünsche des jeweiligen Bauherrn. Was in der Praxis als einfache Gestaltungsfreiheit erscheint, entpuppt sich rechtlich oft als mögliches Haftungsrisiko mitunter mit weitreichenden Konsequenzen. Wir betrachten die neueste Rechtsprechung dazu und geben Praxistipps.
Des Weiteren informieren wir z. B. zur Konzentrationswirkung bei fingierter Änderungsgenehmigung einer Windkraftanlage und zum Datenschutz und Datensicherheit im Ingenieurwesen.
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Ausgabe Juni 2025
Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben von Architekten und Ingenieuren gehört, definieren u.a. die Gesetze der Länder. Zu den Berufsaufgaben gehören z. B. die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten. Lesen sie in dieser Ausgabe, was die Berufsbildklausel bedeutet, welche Markttendenzen zur „Lockerung“ es gibt und was das für Ihre berufliche Praxis bedeutet.
Was bedeutet eine Kostenobergrenze im Architektenvertrag? Gerade in den aktuellen Zeiten steigender Baukosten und wachsendem ökonomischem Druck seitens privater wie auch öffentlicher Bauherren gewinnt das Thema Kostenkontrolle zunehmend an Bedeutung. Wir informieren über die Rechtsgrundlagen und Vertragsgestaltung, die Risiken und Schwierigkeiten für den Planer, die Möglichkeiten zur Risikobegrenzung und über die Rechtsprechung und aktuelle Entwicklung in diesem Bereich.
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Ausgaben 2024

Ausgabe Oktober 2024
Für bezahlbares Bauen und Wohnen wurde immer wieder über die Möglichkeit der Abweichung von den in Deutschland hohen Baustandards diskutiert. Die Bundesingenieurkammer unterstützte dabei zusammen mit der Bundesarchitektenkammer eine unter dem Arbeitstitel „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Architektenkammer gestarteten Initiative, der sich auch die Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hatte, welche eine vereinfachte Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zum Ziel hat. Wir informieren dazu und betrachten in diesem Zusammenhang auch das Bauvertragsrecht und den Versicherungsschutz.
Ein weiteres Thema beschäftigt sich mit der Digitalisierung, die auch die Vorbereitung von Ausschreibungen, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Beantragung bauordnungsrechtlicher Genehmigungen betrifft. Architekten und Ingenieure stehen vor neuen Herausforderungen und Risiken, die sich aus dieser Entwicklung ergeben und potenziell zu einer erweiterten Haftung führen können. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung jedoch auch große Chancen für die Effizienzsteigerung, die Kostensenkung und die Qualitätsverbesserung in Planungs- und Bauprozessen. Wir betrachten Chancen und Risiken der fortschreitenden Digitalisierung des Vergabeverfahrens für diese Berufsgruppen.
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Ausgabe Juni 2024
Im Baubereich spielen vielfältige Rechtsgebiete eine Rolle, die auch Architekten und Ingenieure beachten müssen. Darüber hinaus obliegen ihnen gegenüber den Auftraggebern umfassende Beratung-, Aufklärungs- und Hinweispflichten. Planern werden häufig Aufgaben übertragen, die auch die Klärung von Rechtsfragen beinhalten. Wir fragen uns und betrachten, wie weit diese Beratung gehen darf und wie der Versicherungsschutz in diesem Bereich aussieht.
In der dynamischen Welt des Baurechts sind Architekten und Ingenieure stets gefordert, den Überblick überaktuelle rechtliche Entwicklungen zu behalten. Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen der jüngsten Zeit hat dabei besonders relevante Aspekte im Haftungsrecht hervorgehoben, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung, Verjährung, fehlerhaften Planung, Rechnungsprüfung, Verzögerung und Berufspflichten.
Wir informieren Planer über die neuesten Entwicklungen, damit sie ihre Berufsausübung auf dem neuesten Stand des Rechts halten.
Veraltete oder unzureichend geschützte Software, wie z. B. CAD-Software, kann erhebliche Sicherheitslücken aufweisen, die zu einem ernsthaften Risiko für Architekten und Ingenieure und ihre sensiblen Daten werden können. Insbesondere vertrauliche Konstruktions- und Baupläne können dadurch in die falschen Hände geraten. Schwachstellen von Systemen im End-of-Life kann zu Sicherheitslücken führen und erhebliche Schäden hervorrufen.
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Ausgaben 2023

Ausgabe Oktober 2023
Große und komplexe Bauvorhaben verlaufen nach wie vor oft nicht reibungs- und problemlos und ziehen Überschreitungen bei Terminen und Kosten mit sich. Möglichkeiten, sich vertraglich für größere und komplexere Bauprojekte zusammen zu schließen gibt es viele. Eine Möglichkeit ist die Vertragsgestaltung in Form der integrierten Projektabwicklung (IPA) mit einem Mehrparteienvertrag. Wir erklären, was die Vertragsgestaltung mit integrierter Projektabwicklung IPA ist und wo ist der Unterschied zu anderen Projektformen liegt.
Ein weiteres Thema beschäftigt sich auch mit dem komplexen Prozess von Bauvorhaben, der eine Vielzahl von Akteuren und Gewerken miteinander verbindet. In diesem Zusammenhang ist die Sicherheit am Bau von entscheidender Bedeutung, sowohl für die am Bau beteiligten Personen als auch für die Öffentlichkeit. Wir informieren über Baustellensicherheit mit dem Fokus auf die Verkehrssicherungspflichten, um Gefahren zu erkennen, zu minimieren und Unfälle zu verhindern.
Wir berichten über ein grundlegendes Urteil des VGH Baden-Württemberg zum Thema: Kein Unterlaufen gesetzlicher Regelungen durch Verwaltungsvorschriften für Technische Baubestimmungen.
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai 2023 ist im Verhältnis zu dem Vorjahresmonat um 19 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung sollte zu erhöhter Vorsicht bei Geschäftsführern führen, da diese bei einer nicht erkannten Insolvenzreife oder bei der Verschleppung der Insolvenz haftbar sind.Ein Controlling sollte in jedem Planungsbüro vorgenommen werden. Wege zum wirtschaftlichen Erfolg werden daher in einem weiteren Artikel aufgezeigt.
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Ausgabe Mai 2023
Seitdem 2009 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten ist, haben Themen wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz an Bedeutung gewonnen. Die Aufgaben einer qualifizierten Energieberatung spielen eine immer wichtige Rolle und können dabei sehr vielfältig sein. Auch hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben und staatlicher Förderungen muss ein Energieberater auf dem neuesten Stand bleiben. Es können sich daher unterschiedliche Haftungssituationen ergeben, lesen Sie mehr dazu in unserem ersten Artikel.
Nach der üblichen Definition ist ein Werk dann mangelhaft, wenn sein tatsächlicher Ist-Zustand vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand negativ abweicht. Dieser Grundsatz wird außerdem durch den sog. „funktionalen Mangelbegriff“ um den Aspekt der Funktionstauglichkeit des herzustellenden Werks ergänzt. Hierzu gibt es spannenden neue Urteile, mehr dazu in dieser Ausgabe.
Es ist passiert: Das IT-System des Ingenieurbüros steht still, die Bildschirme bleiben schwarz, der Zugriff auf alle E-Mails, Daten, Programme und das gesamte bürointerne LAN ist nicht mehr möglich. Stattdessen erscheint die gefürchtete ellenlange Nachricht der Hacker – weiß auf schwarzem Hintergrund: Sie fordern hohe Kryptozahlungen und drohen damit, sensible Daten preiszugeben. Ein Horrorszenario, das sich mittlerweile fast täglich abspielt, wenn Unternehmen von sogenannten Ransomware-Gruppen wie z.B. Lockbit angegriffen werden. Dabei sind die Opfer längst nicht immer große, bekannte Player. Vielfach handelt es sich um kleine oder mittelständische Unternehmen, auch Ingenieurbüros zählen dazu.
Viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe des INGLetters
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Ausgaben 2022

Ausgabe Oktober 2022
Akquise oder Auftrag – alles umsonst? Bauherren suchen nach Ideen, Konzepten und Entwürfen, Architekten nach lukrativen Aufträgen. Nicht selten entsteht aus einer kleinen „Gefälligkeit“ immenser Aufwand, wird sprichwörtlich die Mücke zum Elefanten. Spätestens wenn der Traum vom kurativen Auftrag platzt, stellt sich die Frage: (unentgeltliche) Akquise oder Honoraranspruch?
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Ausgabe Mai 2022
Die Haftung von Ingenieuren für Dritte und Embargos ist ein sehr aktuelles Thema. Wir beschäftigen uns in dieser Ausgabe mit der Frage, inwiefern Ingenieure für das Verhalten Dritter haften, welches häufig schwierig in Planungen antizipiert und damit nicht eingepreist werden kann. Dritte können hier verschiedene Personenkreise sein: So kommt eine Haftung für andere Baubeteiligte in Betracht, insbesondere aufgrund von vernachlässigten Koordinations- und Überwachungspflichten des Architekten bzw. des Ingenieurs. Es kann aber auch durch Embargos bzw. Sanktionen zu mittelbaren Eingriffen durch den Staat, die EU oder andere supranationale Institutionen als Drittem in das Bauvorhaben während der Planungs- oder Ausführungsphase kommen.
Die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe auch im Zuge des Krieges in der Ukraine machen das Thema Datenschutz im digitalen Zeitalter umso wichtiger. Digitale Arbeitsmethoden wie Building-Informations-Modeling (BIM) und Drohnen, die Durchführung von Web-Meetings und Home-Office gehören zum „new normal“ unserer täglichen Arbeit. Damit sind zwangsläufig auch Haftungsrisiken wie Systemfehler, Fehlbedienung oder Virenverbreitung verbunden, die zu Datenveränderungen oder Datenbehinderungen bei Dritten führen. Daher sind Tipps und Ratschläge zur Cybersicherheit zum jetzigen Zeitpunkt umso wertvoller. Über allem schwebt ein Thema – die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen...
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