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HDI Oldtimerversicherung: Alte Liebe rostet nicht

Oldtimerfahrzeuge sind in der Regel etwas "ganz Besonderes" und werden von ihren Besitzern gehegt und gepflegt. Zur finanziellen Absicherung der kostbaren "Glanzstücke" gibt es die HDI Oldtimerversicherung. Sie wurde für den spezifischen Bedarf und die Besonderheiten von Oldtimerfahrzeugen entwickelt.

Wann ist ein Oldie ein Oldtimer?

Ist denn mein altes Auto bereits ein Oldtimer? Ja, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr den tagtäglichen Strapazen des Straßenverkehrs ausgesetzt wird, sondern es vornehmlich der Pflege des kraftfahrtzeugtechnischen Kulturgutes dient - oder kurz gesagt, wenn das Fahren damit etwas besonderes ist.

Sie profitieren von der günstigen HDI Oldtimerversicherung, wenn:

  • die Erstzulassung des Fahrzeuges bei Versicherungsbeginn mindestens 25 Jahre zurückliegt
  • ein Alltags-Pkw vorhanden und bei HDI versichert ist (auch ein ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzter Dienstwagen, der ebenfalls bei HDI versichert ist, wird berücksichtigt)
  • der Marktwert für Pkw mindestens 3.500 Euro, für sonstige Fahrzeuge und Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen mind. 500 Euro beträgt
  • die Zustandsnote nicht schlechter als 3 ist (HDI-Bewertungsbogen, Classic Data oder Olditax-Kurzgutachten/Gutachten)
  • der Oldtimer nur auf den Versicherungsnehmer und/oder seinen Ehepartner/Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft zugelassen ist
  • der Oldtimer nur vom Versicherungsnehmer und/oder seinem Ehepartner/Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft gefahren wird
  • beide Fahrer sind mindestens 25 Jahre alt
  • das Fahrzeug nachts in einer abschließbaren Einzel-/Doppelgarage steht
  • der Oldtimer im Jahr nicht mehr als 5.000 Kilometer gefahren wird
  • das Fahrzeug sich im Originalzustand befindet
  • mindestens eine Teilkasko versichert ist. So sind bereits mit der Teilkasko eventuell entstehende Transportschäden abgedeckt

Oldtimer ist nicht gleich Oldtimer

Um jede Fahrzeuggruppe individuell zu behandeln, haben wir für Pkw eine Altersklasseneinteilung vorgenommen:

  • Antike Fahrzeuge: Erstzulassung bis 1939
  • Veteranenfahrzeuge: Erstzulassung bis 1964

Günstige Saisonkennzeichen nutzen!

Das Oldtimerfahrzeug kann auch mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden. Der Saisonzeitraum muss mindestens sechs Monate betragen. Auch bei einer Fahrzeugstilllegung besteht für maximal sechs Monate beitragsfrei Versicherungsschutz im beantragten Umfang. Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten erfolgt eine beitragspflichtige Wiederinkraftsetzung des Vertrages.

Gibt es weitere Rabatte?

Aufgrund der günstigen Beiträge werden keine Schadenfreiheitsrabatte, keine sonstigen Rabatte und kein so genannter "Beamten-/Landwirtschaftstarif" gewährt. Die günstigen Beiträge kommen damit jedermann zugute.

Servicetelefon

Weitere Informationen sowie persönliche Angebote erhalten Sie telefonisch unter 0511 6263-525.

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