Schnellere Kfz-Zulassungen dank eVB
Zum 1. März 2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) eingeführt. Die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird dadurch vereinfacht und die Wartezeit für die Versicherungsnehmer verkürzt.

Versicherungsnehmer erhalten bei der Kfz-Zulassung künftig nicht mehr die bekannte Versicherungsbestätigungskarte ("Doppelkarte") aus Papier. Stattdessen stellt der Versicherer seinen Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) in einer zentralen Datenbank bereit, auf die die Zulassungsbehörden direkt zugreifen können.
Damit von den dortigen Mitarbeitern überprüft werden kann, ob eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde, wird eine Versicherungsbestätigungsnummer vergeben. Diese VB-Nummer besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie z.B. "H7FX5A3". Auf der Zulassungsstelle braucht der Kraftfahrer nur noch diese VB-Nummer zu nennen.
In der Übergangsphase weiterhin auch mit Versicherungsbestätigungskarte
Da vorerst noch nicht alle Zulassungsstellen an diesem elektronischen Verfahren teilnehmen, bekommt der Versicherungsnehmer von HDI erstmal weiterhin eine Versicherungsbestätigungskarte, in der die siebenstellige VB-Nummer eingedruckt ist. Die Gültigkeitsdauer der VBK wird ebenfalls vermerkt.
Bei den Zulassungsstellen, die dem neuen Verfahren angeschlossen sind, wird bei der Zulassung eines Fahrzeugs nur noch die VB-Nummer benötigt. Bei Zulassungsstellen, die noch nicht am neuen Verfahren teilnehmen, ist weiterhin die Versicherungsbestätigungskarte erforderlich.
Bis zum Jahr 2010 sollen dann für alle Zulassungsstellen die Voraussetzungen für das neue Verfahren geschaffen sein. Dann werden Kfz-Halter ihre Fahrzeuge auch per Internet oder über Handy zulassen können.
Illustration & Infografiken: GDV
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