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Kennzeichen bei Oldtimern

Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen – die richtige Wahl
Sowohl das rote Nummernschild als auch das Kurzzeitkennzeichen sind geeignet, um Fahrzeuge zu überführen oder Probefahrten durchzuführen. Das rote Kennzeichen steht jedoch nur Händlern sowie Oldtimerfahrern zur Verfügung. Alle anderen können stattdessen das Kurzzeitkennzeichen verwenden.
Kurzzeitkennzeichen für Überführungen durch Privatpersonen
Das Kurzzeitkennzeichen ermöglicht Privatpersonen, Fahrzeuge zu überführen oder damit zur Werkstatt oder Prüfstelle zu fahren. Auch Probefahrten sind damit erlaubt, touristische Exkursionen nicht.
Die Kennzeichen sind fahrzeuggebunden, aber nicht ortsgebunden. Innerhalb Deutschlands darf man das an einem Ort erworbene Kennzeichen auch woanders an ein Fahrzeug montieren.
Das Kurzzeitkennzeichen hat die gleichen Maße wie ein normales Nummernschild. Auf der rechten Seite befindet sich ein gelbes Feld, in dem der letzte Tag der Gültigkeit des Kennzeichens steht. Die Gültigkeit kann maximal fünf Tage betragen. Danach ist seine Verwendung als Überführungskennzeichen nicht mehr erlaubt. Beantragt und ausgegeben wird das Kennzeichen in der örtlichen Zulassungsstelle.
Benötigte Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen
Kosten und Nutzungsbedingungen für Kurzzeitkennzeichen
Die Beantragung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle kostet eine Verwaltungsgebühr. Üblich sind derzeit 13,10 Euro (Stand März 2023). Das Anfertigen der Schilder kostet ungefähr 25,00 Euro. Schließlich berechnet die Kfz-Versicherung einen Beitrag für den kurzzeitigen Versicherungsschutz. Kfz-Steuer fällt nicht an.
Nutzungsbedingungen
Der Fahrer darf das Kurzzeitkennzeichen nur an einem einzigen Fahrzeug verwenden. Ein Fahrtenbuch zu führen ist nicht nötig. Das deutsche Kennzeichen wird im Rahmen von Abkommen in Österreich, Italien und Dänemark geduldet. Dies ist auch in weiteren Nachbarländern wie der Schweiz meist der Fall, eine verbindliche Vereinbarung gibt es dort allerdings nicht. So weist der ADAC darauf hin, dass in Belgien und Luxemburg schon Autofahrern mit Kurzzeitkennzeichen die Einreise verweigert wurde.
Wichtiger Hinweis: Die Anerkennungen durch Nachbarländer gelten nur für die Einreise in diese Länder mit einem Kurzzeitkennzeichen. Nicht erlaubt ist hingegen, in diesen Ländern ein deutsches Nummernschild an das Fahrzeug zu schrauben und loszufahren. Dies wäre eine verbotene Fernzulassung, die hohe Strafen nach sich ziehen kann bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Regeln für rote Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen beantragen können heute nur noch Hersteller und Händler von Autos sowie Oldtimerbesitzer. Händler dürfen das rote Kennzeichen für Fahrten mit beliebigen Autos verwenden. Dazu zählen zum Beispiel Überführungen von einer Filiale oder Werkstatt zur anderen. Auch Probe- und Prüfungsfahrten werden mit der roten Nummer ausgeführt, sei es zum Test von Funktionen oder damit Prüfer und Sachverständige ein Fahrzeug begutachten können. Schließlich dürfen Kaufinteressenten des Händlers die rote Nummer für Probefahrten benutzen.
Die Kennzeichen gibt es in mehreren Kategorien, die sich in den ersten beiden Ziffern unterscheiden:
- 05.. für Zulassungsstellen zur Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten
- 06.. für Autohändler, Werkstätten und Hersteller von Autoteilen
- 07.. für Oldtimerbesitzer zur Teilnahme an Veranstaltungen
Nicht erlaubt ist dagegen, das rote Kennzeichen zu leihen, um damit private Fahrten zu unternehmen. Bei solchen Touren besteht kein Versicherungsschutz, und das Fahren ohne Versicherung ist verboten! Also: lieber den Aufwand für ein Kurzzeitkennzeichen auf sich nehmen.
Voraussetzungen für die Bewilligung eines roten Kennzeichens
Im Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen ist die Vergabe des roten Kennzeichens streng geregelt. Antragsteller müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweise der Zuverlässigkeit des Antragsstellers (unter anderem „Führungszeugnis“)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Nachweis der Rote-Kennzeichen-Versicherung
- Nachweis der Notwendigkeit eines roten Kennzeichens (zum Beispiel Art des Gewerbes)
Welche Kosten fallen für ein rotes Kennzeichen an?
Wie jeder Behördenakt kostet die Bearbeitung des Antrags auf ein rotes Kennzeichen Gebühren. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland.
Für die Anfertigung der Schilder ist mit etwa 25,00 Euro zu rechnen. Die Steuer wird pauschal berechnet: 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Autos und andere Fahrzeuge. Schließlich wird für ein rotes Kennzeichen die Versicherung einen Beitrag berechnen.
Sonderfall: Rotes Kennzeichen für Oldtimer
Das rote Kennzeichen mit den führenden Ziffern 07.. ist speziell für Fahrten mit Oldtimern vorgesehen. Im Unterschied zu den anderen roten Nummernschildern können es auch Privatpersonen beantragen. Für die Nutzung dieses Kennzeichens gibt es einige Auflagen. So darf es nur für Fahrzeuge verwendet werden, die ein Oldtimergutachten erhalten haben. Dafür müssen sie mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem guten Zustand befinden – also die gleiche Voraussetzung, die für die Erteilung des „H“-Kennzeichens für Oldtimer gilt. Ob ein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, beurteilt eine Überwachungsorganisation, wie Dekra, TÜV, GTÜ oder KÜS.
Mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen sind u.a. nur Probefahrten und Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Das H-Kennzeichen dagegen ermöglicht beliebige Verwendung des Oldtimers im Alltag, aber eben nur für ein Fahrzeug. Das rote Kennzeichen für Oldtimer ist deswegen ideal für Liebhaber, die über eine Sammlung verfügen und die Fahrzeuge nur selten bewegen oder auf Veranstaltungen ausstellen möchten.
Beim Antrag auf ein rotes Kennzeichen müssen Oldtimerliebhaber genau wie Händler ihre Zuverlässigkeit darlegen. Dazu gehören ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister („Verkehrssünderkartei“). Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen. Dann steht dem Wechselkennzeichen für altes Blech nichts mehr im Wege.