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Motorradversicherung

Motorrad anmelden und abmelden ohne Stress

HDI hilft mit Checklisten

Motorrad anmelden und abmelden

Zeit und Nerven sparen mit unseren Checklisten

Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert – spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Schließlich gibt es kaum etwas Ärgerlicheres, als bei bestem Wetter nicht fahren zu können, weil die Zulassung fehlt.

Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind. Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen. Sie wollen Ihr Motorrad ummelden oder abmelden? Mithilfe der jeweiligen Checkliste ebenfalls kein Problem.

Motorrad anmelden: eVB-Nummer ist immer Pflicht

Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. In der Vergangenheit verlangten die Zulassungsstellen dafür die sogenannte Doppelkarte, ehe diese 2008 durch die eVB abgelöst wurde.

Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab. Die Nummer wird per E-Mail, SMS oder Telefon angefordert. Mithilfe der eVB kann der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle auf eine zentrale Datenbank und damit auf die wichtigsten Daten zugreifen.

Wie Sie die eVB beantragen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur eVB-Nummer.

Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II. Die alten Dokumente sind aber weiterhin gültig.

Darüber hinaus sind noch weitere Dokumente nötig, die aber von der Art der Zulassung abhängen.

  • Neuzulassung von Motorrädern: Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund. Sollte das Motorrad aus dem Ausland stammen, verlangt die Zulassungsbehörde zudem eine Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Zollamts.
  • Gebrauchtes Motorrad anmelden: Bei einem gebrauchten Motorrad erwartet die Zulassungsbehörde einen Prüfbefund zu Abgas- und Funktionstests der Maschine.
  • Geleastes Motorrad anmelden: Für die Anmeldung eines geleasten Motorrads ist eine Erklärung des Leasing-Partners zur Nutzungsüberlassung nötig.
  • Motorräder für ein Gewerbe oder einen Verein anmelden: Wenn Sie ein Motorrad auf einen Verein oder für Ihr Unternehmen zulassen möchten, brauchen Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereins- beziehungsweise Firmenregister.

Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie beim Anmelden des Motorrads

  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (früher Versicherungsdoppelkarte)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht übereinstimmender Anschrift zudem noch eine Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (kann in der Zulassungsstelle erteilt werden)
  • ggf. Nachweis der EG-Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC (Certificate of Conformity) beziehungsweise Einzelgutachten
  • ggf. Kaufvertrag (Besitznachweis)

Motorrad ummelden

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden – das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben. Neben elektronischer Versicherungsbestätigung eVB, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verlangt die Zulassungsbehörde hierbei einen gültigen TÜV-Nachweis sowie eine AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung). Zudem müssen Sie gegebenenfalls auch die alten Nummernschilder bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten. Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten. Ummelden müssen Sie Ihr Motorrad aber trotzdem.

Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug. Wurde Ihr neues Gebraucht-Bike vom Vorbesitzer bereits stillgelegt, brauchen Sie zudem eine Bescheinigung der Abmeldung.

Checkliste Motorrad ummelden: Das brauchen Sie bei der Zulassungsstelle

  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (früher Versicherungsdoppelkarte)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht übereinstimmender Anschrift zudem noch eine Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (kann in der Zulassungsstelle erteilt werden)
  • Bei stillgelegtem Motorrad: Fahrzeugschein mit Abmeldebescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Wenn neues Kennzeichen gewünscht: altes Nummernschild
  • AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung) und gültiger TÜV-Nachweis

Checkliste: Das brauchen Sie zum Abmelden Ihres Motorrads

  • Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Kennzeichen
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis (wird vom Verwertungsunternehmen ausgestellt)

Keine Zeit für den Behördengang: Dritte bevollmächtigen oder Motorrad online abmelden

Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Ebenfalls erforderlich sind ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie der Personalausweis des Halters.

Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang – nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen. Um Ihr Motorrad online abmelden zu können, müssen zudem einige technische Voraussetzungen erfüllt sein: Sie benötigen den neuen, elektronischen Personalausweis, ein Ausweislesegerät und die Ausweis-App des Bundes.

Welche Kosten fallen an?

Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Zudem können die Kosten je nach individuellem Aufwand variieren.

Die folgenden Angaben geben Ihnen einen groben Überblick, womit Sie rechnen müssen:

  • Neuzulassung ABE 1 bzw. K (allgemeine Betriebserlaubnis): 26,30 Euro
  • Neuzulassung ABE 2 bzw. A (allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): 36,50 Euro
  • Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): ca. 41,60 Euro
  • Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 17,00 Euro
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel: ca. 29,00 Euro
  • Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes – ohne Halterwechsel: ca. 12,00 Euro
  • Motorrad abmelden im eigenen Zulassungsbezirk: 5,60 Euro
  • Wunschkennzeichen beantragen: 10,20 Euro
  • Saisonkennzeichen: ca. 30,00 Euro
(Stand: Februar 2018)

Wenn Sie weder sich selbst noch jemandem aus Ihrem privaten Umfeld den Gang zur Behörde zumuten wollen, können Sie auf einen Dienstleister zurückgreifen. Allerdings verlangen diese Anbieter natürlich ein Honorar, die Kosten für Sie steigen somit.

Was Sie sonst noch über das An- und Abmelden von Motorrädern wissen sollten

Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen. Zudem müssen Umbauten in den Motorradpapieren dokumentiert sein.

Für die Anmeldung eines Motorrads ist nicht zwingend ein Motorradführerschein erforderlich. Allerdings muss das im Versicherungsschutz vermerkt werden.

Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen. Damit lässt sich der Zeitraum der Nutzung Ihres Motorrads in einem Kalenderjahr dauerhaft festlegen.

Eine Zulassung des eigenen Motorrads ist nur am Hauptwohnsitz möglich; am Zweitwohnsitz ist eine Anmeldung nicht zulässig.

Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden. Erst dann ist eine Anmeldung möglich.

Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben. Nach der Anmeldung kann dann sofort die erste große Motorradtour des Jahres starten.