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Kfz-Versicherung

Was ist „grob fahrlässig“?

Die falsche Versicherung!

Was ist grob fahrlässig?

Wenn Sicherheit das ist was zählt!

Auf die Autoversicherung muss Verlass sein – in guten wie in schlechten Zeiten. Doch leider nutzen viele Billig-Anbieter das Schlupfloch „grobe Fahrlässigkeit“ – HDI tut das nicht.

Fehler machen wir alle einmal – meist kleinere, mitunter auch mal größere. Selbst nach Jahrzehnten am Steuer kann es passieren, dass jemand so richtig „Mist baut“. Der Gesetzgeber nennt das „grobe Fahrlässigkeit“ und viele Versicherer freuen sich klammheimlich über den Lapsus, weil es ihnen die Möglichkeit zur sogenannten „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt.

Was so harmlos „Einrede“ heißt, bedeutet, dass die Schadensumme nur teilweise oder gar nicht erstattet wird. Vielleicht tritt der Versicherer sogar komplett vom Vertrag zurück. Böse Briefe gibt es obendrauf, womöglich auch endlose juristische Auseinandersetzungen. Läuft es so richtig schief, muss aus dem privaten Portemonnaie für eigene und fremde Sachschäden, vielleicht sogar für Personenschäden gezahlt werden.

Unfall zu spät gemeldet? Tschüss, Versicherungsschutz!

Illustration

Viele Autofahrer ahnen nicht, wie leicht das passieren kann. Die grobe Fahrlässigkeit beginnt schon mit dem Überfahren einer roten Ampel. Auch das Parken ohne Anziehen der Feststellbremse auf abschüssigem Gelände kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Dasselbe gilt für mitfühlende Seelen, die für ein Kätzchen bremsen. Oder schusselige Zeitgenossen, die den Schlüssel kurz mal im Zündschloss stecken lassen (und der daraufhin mitsamt Auto verschwindet). Sogar die verspätete Meldung eines Unfalls oder eines verlorenen Autoschlüssels wurden vor Gericht bereits als „grobe Fahrlässigkeit“ eingestuft.

Für solch einen Fehler eventuell das ganze Leben büßen zu müssen, finden viele Menschen unverhältnismäßig hart. Zu recht. Deshalb agiert HDI in diesen wie in allen Schadensfällen lösungsorientiert im Sinne des Kunden: Im Standardpaket „Motor Plus“ gibt es keine „grobe Fahrlässigkeit“. Damit steht für Kunden ohne Wenn und Aber fest: Die Versicherung fragt nicht lange, sondern reguliert den Schaden – jeder bekommt eine zweite Chance.