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Kfz-Versicherung

Darum ist die Kfz-Versicherung Pflicht

Kracht es auf der Straße, ist häufig nicht nur guter Rat teuer

 Kfz-Versicherung Pflicht

Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland

Rund 68 Millionen Kraftfahrzeuge sind dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge derzeit in Deutschland zugelassen. (Stand: 01.01.2023). Das Unfallrisiko im Straßenverkehr ist damit alles andere als gering. Und kracht es auf der Straße, ist häufig nicht nur guter Rat teuer.

Vor allem Unfälle mit Personenschäden können schnell richtig hohe Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen. Das Unfallopfer benötigt unter Umständen langwierige und kostenintensive medizinische Versorgung. Damit sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte in einer solchen Situation nicht in finanzielle Schieflage geraten, ist eine Kfz-Versicherung hierzulande Pflicht. Genauer gesagt: die Kfz-Haftpflichtversicherung ist per Gesetz verpflichtend. Das mag irritieren, denn eine andere Versicherung mit dem Wort „Pflicht“ im Namen ist nicht vorgeschrieben: Anders als die Privathaftpflicht ist die Haftpflicht für das Auto tatsächlich Pflicht.

Staat will Bürger durch Kfz-Pflichtversicherung schützen

Denn wer einen Schaden bei jemand anderem verursacht, haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. So sieht es das Gesetz vor. Bei einem Verkehrsunfall entstehen allerdings oft Schadensummen, die ein Normalverdiener kaum stemmen kann. Zusätzlich zur Reparatur des lädierten Fahrzeugs des Unfallgegners können auch Behandlungskosten und eine anschließende Invaliditätsrente auf den Unfallverursacher zukommen. Diese würden das Vermögen vieler Autofahrer schnell aufbrauchen.

Und der Geschädigte würde dann unverschuldet auf den Kosten sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, hat der Gesetzgeber die Kfz-Versicherung zur Pflicht für alle Autobesitzer gemacht. Ohne die Pflichtversicherung darf er sein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen.

Haftpflicht und Kaskoversicherung: Welche Versicherung ist Pflicht?

Die Kfz-Haftplicht dient also dazu, Unfallopfer abzusichern. Viele Fahrzeughalter möchten aber auch ihr eigenes Auto schützen. Denn nicht immer werden Schäden von anderen Autofahrern verursacht, sodass die Kfz-Haftpflicht der Gegenseite dafür aufkommen muss.

Manchmal ist der Verursacher nicht auszumachen oder es handelt sich um Schäden, für die niemand in die Pflicht genommen werden kann. Zum Beispiel wenn Ihr Auto im Zuge eines Unwetters beschädigt wird oder Ihnen ein Reh vor den Kühler springt. In solchen Fällen greifen Teil- oder Vollkaskoversicherungen. Da es hierbei allerdings um die eigene Absicherung geht, ist die Kaskoversicherung keine Kfz-Pflichtversicherung. Sinnvoll ist sie im Schadenfall dennoch.

Eine Teilkaskoversicherung ist bereits für einen verhältnismäßig geringen Beitrag erhältlich. Je nach Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung kann die Prämie zusätzlich gesenkt werden. Sie bietet Schutz gegen die Kosten einer Vielzahl von Schäden, zum Beispiel durch Unwetter, Marderbisse oder Wildunfälle.

Kommt es zu einem Unfall, trägt meist nicht nur der Unfallgegner einen Schaden davon, sondern auch das eigene Auto. Haben Sie selbst den Unfall verursacht, müssen Sie für die Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst aufkommen. Hier hilft eine Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt die Reparaturen nach einem selbstverschuldeten Unfall. Außerdem kommt sie für eine Reihe weiterer Schäden auf, bei denen Sie nicht auf eine Kostenübernahme durch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers zählen können. Dazu zählen beispielsweise Vandalismus oder Schäden mit Fahrerflucht.

Welche Haftpflicht-Versicherung ist die richtige?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es vor allem auf die Höhe der Versicherungssumme an. Diese sollte nicht nur die gesetzliche Mindesthöhe umfassen, sondern deutlich darüber hinausgehen.

Gesetzliche Mindesthöhe der Versicherungssumme

Eine Kfz-Pflichtversicherung soll dazu dienen, Personen- und Sachschäden abzudecken. Der Gesetzgeber sieht folgende Versicherungssummen vor:

Personenschäden:7,5 Millionen Euro pro Schadenfall

Sachschäden:1,22 Millionen Euro pro Schadenfall

(Anlage zu §4 Abs. 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter, kurz: Pflichtversicherungsgesetz oder PflVG).

Bei HDI sind Sie mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Darin enthalten ist eine Versicherungssumme von 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.

Auch im Ausland ist die Versicherung meist Pflicht - allerdings fallen die Versicherungssummen hier oft deutlich geringer aus. Aber keine Sorge: Mit HDI sind Sie über die enthaltende Mallorca-Police bis zu der in Deutschland gültigen Mindestdeckung abgesichert. Über verschiedene zusätzliche Optionen lässt sich der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug noch individuell erweitern und anpassen.

Wie berechnet sich der Beitrag zur Kfz-Haftpflicht?

Die Kfz-Versicherung ist zwar Pflicht, doch die Kosten haben Sie in gewissem Rahmen selbst in der Hand. Der Beitrag zur Kfz-Haftpflicht berechnet sich anhand unterschiedlicher Faktoren. Dazu zählen:

  • Typ- und Regionalklasse des Fahrzeugs

  • Datum der Erstzulassung

  • Schadenfreiheitsklasse (SFK) des Versicherungsnehmers

  • Anzahl und Alter der Fahrer

  • Dauer des Führerscheinbesitzes und Punkte in Flensburg

  • Höhe der Versicherungssumme

  • Höhe der Fahrleistung

  • Zahlweise (monatlich, halbjährlich, jährlich, quartalsweise)

Welche Versicherung zahlt, wenn jemand anderes meinen Wagen fährt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet allen berechtigten Fahrern eines Fahrzeugs Schutz. Dazu zählen zunächst einmal alle in der Police eingetragenen Fahrer. Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus auch für alle übrigen Personen, die das Auto mit Einverständnis des Halters benutzen.

Auch, wenn ein Bekannter des Versicherungsnehmers, der nicht als zusätzlicher Fahrer in der Police eingetragen ist, einen Unfall mit dem Wagen baut, springt die Kfz-Pflichtversicherung ein. In diesem Fall ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Versicherung eine Beitragsnachzahlung verlangt. Dabei wird der Versicherungsbeitrag so berechnet, als ob der Unfallfahrer als weiterer Fahrer in der Police eingetragen gewesen wäre. Je nach Einzelfall kann die Versicherung zusätzlich eine Strafzahlung vom Halter verlangen.

Wenn Sie Ihr Auto verleihen möchten, hat HDI eine praktische Lösung: die HDI Fahrerkreiserweiterung. Diese funktioniert per Web-App auf schnelle und unbürokratische Weise – eine Vertragsänderung ist nicht nötig. Sie müssen sich lediglich einmalig registrieren, danach kann der Fahrerkreis vorübergehend um bis zu 27 Tage erweitert werden. Sie zahlen nur für den erforderlichen Nutzungszeitraum. Mit diesem Service können Sie bei Bedarf Ihren Partner, Freunde, Kinder und andere Fahrer bereits ab 2 Euro inklusive Steuern* pro Tag mitversichern.

*Das ist der durchschnittliche Tagesbeitrag für Fahrer ab 23 Jahre bei Abschluss von 27 Tagen. Den konkreten Beitrag errechnen wir in Abhängigkeit vom Alter des Fahrers und der Laufzeit.