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Probezeit beim Führerschein

Probezeit beim Führerschein: Alles rund um das Fahren „auf Probe“
Mit Aushändigung des Führerscheins oder der Prüfungsbescheinigung beim Begleiteten Fahren mit 17 stehen die ehemaligen Fahrschüler längere Zeit unter besonderer Beobachtung. Der Gesetzgeber hat nämlich eine Probezeit an den Führerschein gekoppelt.
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Die Probezeit beträgt für jeden Fahranfänger zwei Jahre und kann nicht verkürzt werden. Zwar bestand bis 2010 in einigen Bundesländern die Chance auf eine Halbierung, doch wurde die Regelung mittlerweile abgeschafft. Nach Ablauf der 24-monatigen Bewährungsphase endet die Probezeit automatisch.
Eine Verdopplung der Probezeit des Führerscheins ist hingegen möglich. Und zwar dann, wenn Fahranfänger einen oder mehrere Verstöße im Straßenverkehr begehen. Die Verlängerung erfolgt immer um zwei Jahre – die Probezeit beträgt in diesen Fällen somit insgesamt vier Jahre. Ob es dazu kommt, hängt von der Schwere der Verkehrsverstöße ab.
Erhalten Jugendliche mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1, dann beginnt bereits ab diesem Zeitpunkt ihre zweijährige Probezeit. In die Klasse A1 fallen Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter (ccm). Folgt mit 18 Jahren der Pkw-Führerschein Klasse B, beginnt die Probezeit nicht von Neuem und fällt somit gegebenenfalls weg.
Welche Verstöße wirken sich auf die Probezeit aus?
Verkehrsverstöße, die mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden, können sich auf die Dauer der Probezeit auswirken. Dazu zählen:
- Bußgelder ab 60 Euro
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verurteilung für eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
Um der unterschiedlichen Schwere der Vergehen Rechnung zu tragen, ist das Fehlverhalten in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt. Geregelt ist das in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Als A-Verstoß gelten schwerwiegende Verkehrsdelikte. Bereits bei einem einzigen Fall dieser Kategorie verlängert sich die Probezeit für Fahranfänger um zwei Jahre. Zu den B-Verstößen zählen kleinere Verkehrssünden. Doch begeht ein Fahranfänger davon zwei, verlängert sich die Probezeit auch hier um zwei Jahre.
In der Regel wird mit der Verlängerung auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet – auf deren eigene Kosten. Nehmen sie an diesem Seminar nicht teil, droht ihnen der Führerscheinentzug.
Was passiert bei wiederholten Verstößen?
Häufen sich die Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit, greift ein gestaffeltes Sanktionssystem.
Beispiel: Überschreitet ein Fahranfänger ein Tempolimit um mehr als 20 km/h und wird dabei geblitzt (A-Verstoß), verlängert sich seine Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss er ein Aufbauseminar absolvieren. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Begeht er innerhalb der Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die Teilnahme daran ist allerdings freiwillig. Zum Anreiz werden Verstöße, die keine Straftat sind, innerhalb des Teilnahmezeitraums nicht verfolgt. Folgen ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Überblick: A-Verstöße und B-Verstöße
Führerschein vergessen in der Probezeit
Was ist in der Probezeit bei der Versicherung zu beachten?
Für jedes Fahrzeug wird die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Der Beitrag dazu ist durch die Einstufung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse gerade für Fahranfänger oft sehr hoch.
Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit beeinflussen den Versicherungsschutz nicht. Er bleibt auch bei einer Verlängerung bestehen. Führt ein Delikt allerdings zu einem Unfall, so kann sich das negativ auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken.