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Mallorca-Police

Mallorca-Police: Gut geschützt mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs
Sommer, Sonne, Unfall: Ein Zusammenstoß oder ähnliches Malheur mit einem Mietwagen in einem ausländischen Urlaubsort trübt nicht nur die Stimmung, sondern kann für deutsche Verursacher auch richtig ins Geld gehen.
Zwar sind die Mietwagen grundsätzlich mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet, in der Regel zahlt die aber nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme am Ort des Geschehens. Und deren Höhe variiert von Land zu Land erheblich. Das kann unter Umständen zu einem ernsthaften finanziellen Problem werden, wenn die entstandenen Schäden die Versicherungssumme übersteigen.
Vor allem bei Personenschäden sind die Folgekosten oft erheblich. Kommt dann die lokale Haftpflichtversicherung nicht vollständig dafür auf, muss der Verursacher den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Warum ausgerechnet Mallorca?
Im Urlaub steigt das Unfallrisiko an
Unfälle im Ausland passieren schnell. Schließlich sind die Fahrer am Urlaubsort einem höheren Risiko ausgesetzt als in der vertrauten Heimat:
Der Mietwagen ist ungewohnt, die Umgebung auch und womöglich gelten andere Verkehrsregeln als zu Hause.
Dazu kommt die entspannte Urlaubsstimmung, die uns schneller unaufmerksam werden lässt.
Schließlich gibt es am Straßenrand einiges zu entdecken. Wer plant, im Ausland mit einem Leihwagen unterwegs zu sein, sollte sich daher am besten schon vorab mit dem Thema Mallorca-Police für ein gemietetes Kfz zu beschäftigen.
Was genau ist eine Mallorca-Police für Kfz?
Die Mallorca-Police steht für Folgekosten von Unfällen im Ausland ein, die von der dortigen Haftpflichtversicherung der Mietwagen nicht vollständig übernommen werden und deshalb vom Verursacher zu tragen sind. Ob eine Mallorca-Police sinnvoll ist, hängt vom Land ab, in dem es zu einem Schadenfall kommt.
Zur Erklärung: In Deutschland liegt die Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.
Das ist eigentlich die maximale Entschädigung, die die Assekuranzen im Schadenfall übernehmen. Allerdings werden diese Grenzwerte von den meisten hiesigen Autoversicherern deutlich überboten. Bei HDI beträgt die Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Millionen Euro.
Außerdem ist hier die Mallorca-Police bereits in der Kfz-Haftpflicht inbegriffen. Ob das auch bei Ihrem Versicherer so ist, sollten Sie anhand der Vertragsunterlagen überprüfen. Diese hohen deutschen Deckungssummen sind allerdings nicht überall im europäischen Ausland Standard. In einigen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, sind sogar noch höhere gesetzliche Deckungssummen vorgeschrieben.
In weitaus mehr Ländern liegen sie allerdings deutlich unter den in Deutschland gültigen gesetzlichen Vorgaben. Deshalb erkundigen Sie sich am besten vor dem Buchen eines Mietwagens, wie die Deckungssummen im Reiseland aussehen.
Daran lässt sich ablesen, ob Sie für Ihr Urlaubsland eine Mallorca-Versicherung abschließen sollten. Für einige beliebte Urlaubsländer der Deutschen haben wir Ihnen hier die Deckungssummen zusammengestellt.
Gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht
Was deckt die Mallorca-Police ab?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen kommt für Schäden an Personen und Gegenständen auf, die der Fahrer Dritten zufügt. Und was beinhaltet die optionale Mallorca-Police für deutsche Urlauber? Genau die gleiche Leistung, nämlich:
- Folgekosten von Personenschäden, also beispielsweise durch Transport, Behandlung, Rehabilitation
- Reparaturen an beschädigten Fahrzeugen Dritter, Gebäuden und Gegenständen
Nur eben über Leistungsgrenzen im Reiseland hinaus.
Ein Beispiel: Im Frankreich-Urlaub verursachen Sie einen Unfall mit Ihrem Mietwagen. Sie kommen zwar mit dem Schrecken davon, aber mehrere parkende Fahrzeuge und eine Hausfassade sind in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 50.000 Euro. Die Versicherung des Autoverleihs übernimmt davon jedoch nur 25.000 Euro. Die andere Hälfte des Schadens müssen Sie komplett selbst tragen. Hier springt die Mallorca-Police dann ein. Nicht vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind der Fahrer und die Insassen des Autos.
Wichtig: Die Mallorca-Police gilt nur in den Ländern der Europäischen Union. Außerhalb der Region benötigen Sie eine Traveller-Police für Mietwagen.
So können Sie eine Mallorca-Police abschließen
Gehört die Mallorca-Police nicht zum Umfang Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, können Sie sie bei Bedarf separat abschließen.
Mit der HDI Autoversicherung brauchen Sie keinen separaten Vertrag: Die Mallorca-Police ist bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Viele Versicherungen und auch Automobilclubs führen sie als zusätzliches Paket im Programm. Vor Ihrer Entscheidung sollten Sie daher die Leistungen und Tarife vergleichen.
Es gibt durchaus Unterschiede zwischen den Anbietern – sowohl bei den Deckungssummen als auch bei dem Kreis der eingeschlossenen Personen. Sie haben übrigens die freie Auswahl, denn sie müssen die Mallorca-Versicherung nicht unbedingt bei dem Anbieter abschließen, bei dem Sie mit Ihrer Kfz-Haftpflicht unter Vertrag sind. Personen ohne eigene Autoversicherung können eine Mallorca-Versicherung auch für einen begrenzten Zeitraum abschließen.