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Kfz-Versicherung

Auslandsschaden-Schutz

Wie Sie sich richtig absichern

Autoversicherung im Ausland

Der Auslandsschadenschutz: Sicher durch den Urlaub

Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, kann die Reise besonders flexibel gestalten. Vor Antritt der Fahrt sollten Sie allerdings einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen: Nicht in jedem Land greift automatisch der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch bei einem unverschuldeten Unfall während des Auslandsaufenthalts kann es zu Problemen kommen – wenn die unfallverursachende Person selbst nicht ausreichend versichert ist. Mit dem richtigen Auslandsschaden-Schutz sind Sie aber auch auf Reisen auf der sicheren Seite.

Wo gilt meine Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine Reise mit dem Auto innerhalb der EU unternehmen und einen Unfall verursachen, gilt dank Ihrer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme ein Auslandsschaden-Schutz:

  • innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU

Außerhalb dieser Gebiete gilt der Auslandsschaden-Schutz Ihrer Versichereung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten Grünen Karte eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Möchten Sie in ein Gebiet fahren, das weder zur EU gehört noch auf der Grünen Karte verzeichnet ist, sollten Sie vor Reiseantritt den Geltungsbereich Ihrer Versicherung erweitern lassen.

Was ist die Grüne Karte und wie funktioniert sie?

Mit der Grünen Versicherungskarte können Sie Ihren eigenen Kfz-Haftpflichtschutz in den meisten europäischen Ländern nachweisen und profitieren so von einem Auslandsschaden-Schutz. Zudem sind wichtige Daten zu Ihrer Versicherung und Ihrem Auto darauf vermerkt. Sie erhalten die Grüne Karte kostenfrei von Ihrer Versicherung. Innerhalb der EU ist diese Karte eigentlich nicht mehr erforderlich. Denn hier gilt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

Es ist dennoch empfehlenswert, die Karte als zusätzlichen Nachweis auf Auslandsfahrten mitzunehmen. In einigen Ländern besteht die Polizei nämlich weiterhin auf die Vorlage. Sie kann außerdem die Verständigung und Schadenabwicklung erleichtern.

Auslandschaden-Schutz: Abgesichert bei unverschuldeten Unfällen

Die Kfz-Haftpflicht ist zwar auch in anderen Staaten eine Pflichtversicherung, die Deckungssummen ausländischer Kfz-Versicherungen sind aber häufig deutlich niedriger als in Deutschland. Selbst innerhalb der Europäischen Union können die Unterschiede sehr groß sein. Haben Sie mit dem Auto im Ausland einen unverschuldeten Unfall, deckt die Versicherung der unfallverursachenden Person die entstandenen Kosten eventuell nicht vollständig ab.

Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Laut EU-Richtlinie beläuft sich die Mindesdeckungssummer auf eine Million Euro je Unfallopfer oder fünf Millionen pro Schadenfall- ungachtet der Anzahl der Geschädigten. Für Sachschäden schreibt die EU eine gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro je Schadenfall vor.

Mit dem Auslandschaden-Schutz für Ihr Fahrzeug sind Sie in diesen Fällen abgesichert. Ihre Versicherung übernimmt damit die komplette Schadenabwicklung und kommt für den fremdverursachten Schaden auf – und zwar so als sei der Unfallverursacher in Deutschland versichert. Der Versicherungszusatz lohnt sich damit für jede Person, die mit dem eigenen Auto ins Ausland verreisen möchte. Bei HDI können Sie den Auslandschaden-Schutz ganz einfach als optionalen Zusatzbaustein zu Ihrem Versicherungsschutz hinzufügen.

Wo gilt der Auslandschaden-Schutz?

Der Schutz gilt grundsätzlich in Europa und sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Für Reisen, die über dieses Gebiet hinausgehen, benötigen Sie eine entsprechende Erweiterung Ihres Auslandschutzes.

Bei HDI sind Sie mit dem optionalen Auslandschaden-Zusatzbaustein außerdem nicht nur im Falle eines Unfalls im europäischen Ausland und der EU abgesichert. Der Auslandsschaden-Schutz greift auch, wenn Ihnen in Deutschland ein Schaden durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entsteht.

Auslandsschaden-Schutz und Mallorca-Police - was ist der Unterschied?

Fahren Sie mit Ihrem eigenen Auto ins Ausland, können Sie sich mit dem Auslandsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung absichern. Sind Sie hingegen mit einem Mietwagen im EU-Ausland unterwegs, empfiehlt sich der Abschluss einer Mallorca-Police – sofern diese nicht bereits in Ihrem Kfz-Vertrag enthalten ist. Bei HDI ist dieser Schutz in allen Autoversicherungstarifen inklusive.

Kfz-Schutzbrief für unkomplizierte Pannenhilfe im Ausland

Der Auslandsschaden-Schutz gilt grundsätzlich in Europa und sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Für Reisen, die über dieses Gebiet hinausgehen, benötigen Sie eine entsprechende Erweiterung Ihres Auslandschutzes.

Bei HDI sind Sie mit dem optionalen Mit einem Kfz-Schutzbrief sind Sie bei einer Panne im Ausland gut beraten. Er ist in der Regel deutlich günstiger als eine Mitgliedschaft in einem Automobilklub und beinhaltet ähnliche Leistungen:

Zusatzleistungen

Bei HDI lassen sich diese umfassenden Hilfeleistungen kostengünstig über den Baustein Mobilitäts-Schutz zu Ihrer Kfz-Versicherung hinzufügen.

  • Organisation und Finanzierung der Pannenhilfe

  • Bergung und ggf. Verschrottung des Unfallwagens

  • Kostenübernahme für einen Mietwagen

  • Erstattung von Übernachtungskosten

  • Krankentransport

Checkliste: Welche Dokumente sind bei Auslandsreisen mit Auto wichtig?

Checkliste
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Grüne Karte zum Nachweis der Haftpflichtversicherung

  • Europäischer Unfallbericht: Gerade bei einem Unfall im Ausland kann die Sprachbarriere zu Missverständnissen führen. Zu diesem Zweck wurde der einheitliche Bericht entwickelt, den Sie am besten im Handschuhfach dabeihaben. HDI stellt ihnen das Dokument hier zum kostenlosen Download bereit.

  • Kfz-Schutzbrief oder Mitglieds-Karte eines Automobil-Clubs, falls vorhanden

  • Notfallrufnummern (Rettungsdienst, Polizei, Zentralruf der Autoversicherer), Tipp: Speichern Sie die Nummern am besten vor Antritt der Reise in Ihrem Mobiltelefon ab.

Zentralruf der Autoversicherer

Zentralruf Autoversicherer

Sind Sie eine geschädigte Person eines Unfalls im Ausland, informieren Sie zunächst Ihre eigene Versicherung.

Danach informieren Sie die Versicherung der unfallverursachenden Person. Ist diese nicht bekannt, können Sie unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 des Zentralrufs der Autoversicherer, die Versicherung der anderen Partei in Erfahrung bringen. Dafür reicht es innerhalb der EU aus, wenn Sie das Kennzeichen der unfallverursachenden Person durchgeben.

Welche Absicherungen rund ums Auto sind im Ausland noch wichtig?

Es gibt weitere sinnvolle Absicherungsmöglichkeiten, wenn Sie auf Reisen sind. Um den Kfz-Versicherungsschutz im Ausland zu vervollständigen, empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, hilft Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Das kann gerade im Ausland hilfreich sein, wo man die Landesprache oft nicht oder nur bruchstückhaft beherrscht.

Checken Sie vor der Abreise auch Ihren Kaskoschutz. Achten Sie dabei darauf, dass Autozubehör wie Dach- oder Heckgepäckträger mitversichert ist. Schauen Sie sich außerdem den Geltungsbereich Ihres Versicherungsschutzes genau an. Einige Policen schließen bestimmte Länder vom Auslandsschaden-Schutz aus.