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Privat-Haftpflichtversicherung

Ausfalldeckung in der Haftpflicht

Wenn der Andere nicht versichert ist

Gemeinsames Essen

Die Ausfalldeckung sorgt für den Rundum-Schutz

Die Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung ist ein wichtiger Schutz für Versicherte. Sie ist auch als Forderungsausfalldeckung bekannt. Wichtig wird sie immer dann, wenn jemand bei Ihnen einen Schaden verursacht, aber nicht dafür aufkommen kann. Zum Beispiel, wenn der Verursacher selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Haben Sie keine Versicherung mit Ausfalldeckung, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Viele Deutsche haben keine Haftpflichtversicherung

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Obwohl die Privat-Haftpflichtversicherung so wichtig ist, verfügen nicht alle Bundesbürger über eine solche Police. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass besonders Geringverdienern und Arbeitslosen oft dieser grundlegende Schutz fehlt. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Nur 61 Prozent der Haushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher arbeitslos ist, haben eine Haftpflichtversicherung. Liegt das monatliche Haushaltsnettoeinkommen unter 1.100 Euro, verfügen nur 65 Prozent über diesen wichtigen Schutz. (Ab einem Einkommen von 3.200 Euro sind dagegen 96 Prozent der Haushalte haftpflichtversichert.) Falls Sie in einen Schadensfall verwickelt werden, an dem Sie nicht schuld sind, besteht also das Risiko, dass die Gegenseite keinen Versicherungsschutz hat.

Haftpflichtversicherung wichtiger Schutz

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Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es kann schnell passieren, dass Sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen. Vielleicht fällt durch eine unbedachte Bewegung der Fernseher des Nachbarn auf den Boden und ist nicht mehr zu gebrauchen. Oder es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden, an dem Sie schuld sind. Die Kosten für Schadenersatz und Schmerzensgeld können schnell sehr hoch werden. Im äußersten Fall sind sie sogar existenzbedrohend. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sorgen Sie vor. Sie greift bei Kosten für Schäden, die Sie nicht vorsätzlich (oder: unabsichtlich) verursacht haben.

Ausfalldeckung – Was ist das genau?

Stellen Sie sich vor: Sie stoßen als Fußgänger mit einem Fahrradfahrer zusammen, weil dieser auf dem Gehweg gefahren ist. Die Schuld an dem Unfall liegt klar bei ihm. Sie tragen Verletzungen davon, können einige Zeit nicht arbeiten und Ihr Laptop ist bei dem Zusammenstoß beschädigt worden. Im Normalfall springt die Haftpflichtversicherung des Radfahrers ein: Sie erhalten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ein Problem gibt es allerdings, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat und zudem in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Sie als Geschädigter müssen die Kosten dann selbst tragen. Mit einer Ausfalldeckung bei Ihrer eigenen Haftpflicht sind Sie hingegen abgesichert. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, die der Verursacher hätte tragen müssen. Das Beispiel zeigt: Selbst wer nie für einen Schaden verantwortlich ist, kann von einer Privathaftpflicht profitieren. Denn Unfälle oder Schäden durch die Schuld von Dritten lassen sich auch durch große Vorsicht oft nicht verhindern.

Wann die Forderungsausfalldeckung greift

Es müssen bei den meisten Versicherern zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Ausfalldeckung zum Tragen kommt:

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  • Rechtskräftiges Urteil: Es muss entweder ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen den Verursacher vorliegen. Dadurch ist klar, dass die Forderung ihm gegenüber rechtmäßig ist. Alternativ genügt auch eine notarielle Schuldanerkenntnis von ihm.

  • Erfolglose Vollstreckung: Es muss klar sein, dass der Verursacher nicht selbst für den Schaden aufkommen kann. Dafür braucht es eine erfolglose Vollstreckung. Die kann zum Beispiel auch gegeben sein, wenn der Betroffene im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht geführt wird.

Das bedeutet, dass es unter Umständen eine Weile dauern kann, bis die Zahlung durch die Ausfalldeckung erfolgt. Trotzdem sollten Sie sich für diesen wichtigen Schutz entscheiden. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie in einer solchen Situation nicht mit erheblichen Kosten konfrontiert werden.

Ausfalldeckung bei HDI

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Bei der Privat-Haftpflichtversicherungvon HDI erhalten Sie bereits ab der Produktlinie Haftpflicht Komfort einen Forderungsausfallschutz – und zwar bis zur generell in der Police vereinbarten Versicherungssumme. In der Produktlinie Premium ist zudem ein Gewaltopferschutz enthalten. Das bedeutet: Auch wenn Sie Opfer einer Gewalttat werden, greift die Ausfalldeckung. Bei vielen Versicherungen ist eine solche Situation nicht abgedeckt, da der Täter vorsätzlich handelt. Und eine Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht bei Vorsatz.

Versicherungsschutz prüfen: Ausfalldeckung enthalten?

Viele ältere Haftpflichtversicherungen oder günstige Basis-Tarife umfassen keine Forderungsausfalldeckung. Werfen Sie also am besten einen Blick in die Versicherungsbedingungen, um das herauszufinden.

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz auf den neuesten Stand bringen, aber der aktuelle Vertrag läuft noch eine Weile? Mit der Umbrella-Deckung schließen Sie diese Lücke: Wenn Sie sich für eine Versicherung bei HDI entscheiden, wird Ihr Schutz im Fremdvertrag direkt auf das HDI Niveau aufgestockt – ohne dass Sie dafür einen Beitrag zahlen. Der wird erst fällig, wenn der Altvertrag ausläuft. So vermeiden Sie sofort Versicherungslücken – zum Beispiel, wenn in Ihrem Vertrag die Ausfalldeckung fehlt.