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Unfallversicherung

Karneval: Unfall und Verletzungen

Wichtiges für alle Jecken und Narren

Karneval: Unfall und Verletzungen

Im Karneval kann es schnell zu einem Unfall haben

Im Karneval kann schnell ein Unfall passieren, zum Beispiel, wenn geworfene Kamellen ins Auge gehen. Doch wie sieht es in solchen Situationen mit der Haftung aus? Bekommen Betroffene Schmerzensgeld und Schadensersatz? Und wie schätzen die Karnevalisten selbst das Unfallrisiko ein?

In der fünften Jahreszeit geht es vielerorts hoch her: Straßen, Plätze und Festzelte werden von feiernden Jecken bevölkert und es fließt reichlich Alkohol. Schnell kann es im Karneval zu einem Unfall kommen. Eine aktuelle Umfrage von HDI zeigt jedoch, dass die Karnevalisten das Unfallrisiko unterschätzen: Die ausgelassene Stimmung und der Alkohol lassen die Menschen beim kostümierten Feiern unvorsichtig werden.

Wichtig zu wissen für alle Jecken und Narren: Wenn es sich nicht gerade um die offizielle Betriebsfeier der eigenen Firma handelt, sind Verletzte nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift nämlich nur bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der Arbeit ereignen, also im Büro, bei organisierten Firmenveranstaltungen und auf den zugehörigen Wegen. In anderen Situationen sind Betroffene auf ihre private Unfallversicherung angewiesen, sofern eine besteht. Je nach Art des Unfalls kann eventuell aber auch eine dritte Person haftbar gemacht werden und der Verletzte erhält Schmerzensgeld.

Kamelle und andere Wurfgeschosse: Karnevals-Unfall beim Umzug

Der klassische Rosenmontagszug und die diversen anderen Umzüge sind ohne Zweifel Pflichtveranstaltungen für echte Karnevalisten. Diese begeben sich dort aber unter Umständen auf ein gefährliches Pflaster: Von den Wagen werden Blumen, Kamellen und andere Süßigkeiten geworfen und wer unglücklich getroffen wird, trägt möglicherweise Verletzungen davon. So ging es zum Beispiel einer Frau, deren Fall vor dem Amtsgericht Köln verhandelt wurde: Auf dem Kölner Rosenmontagszug traf ein Schokoriegel sie am Kopf, sie erlitt eine Augenverletzung und musste mehrfach im Krankenhaus behandelt werden. Deshalb forderte sie Schadenersatz, was das Gericht aber nicht für gerechtfertigt erklärte (AZ 123 C 254/10). Auf einem Karnevalsumzug sei damit zu rechnen, dass kleine Gegenstände geworfen werden, so die Richter. Eine Haftung des Veranstalters oder des Werfers tritt in einem solchen Fall also nicht ein.

Bereits 1986 urteilte das Amtsgericht Eschweiler ähnlich: Hier war eine geworfene Blume der Grund für eine Augenverletzung und die geschädigte Person war mit ihrer Forderung nach Schmerzensgeld ebenfalls nicht erfolgreich (AZ 6 C 599/85). Ähnlich ging es einem Jecken, der von einem Bonbon am Zahn verletzt wurde und vor dem Landgericht Trier klagte (AZ 1 S 150/94).

Schmerzensgeld nach Unfall mit dem Festwagen?

Doch nicht nur fliegende Gegenstände können für Verletzungen sorgen: Im Karneval kann auch ein Unfall mit einem Festwagen passieren. Das Landgericht Koblenz beschäftigte sich mit dem Fall einer Frau, die auf dem Rosenmontagszug in Mainz von einem ausschwenkenden Wagen verletzt wurde. Sie verlangte vom Veranstalter des Umzugs und dem Fahrer des Wagens Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch auch ihre Klage blieb ohne Erfolg: Die Richter vertraten die Auffassung, dass der Veranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht zur Genüge nachgekommen sei, indem er eine Absperrung aufgestellt habe. Auch dem Fahrer des Festwagens konnte keine Haftung zugesprochen werden (AZ 3 U 985/13).

Rempeleien und Rutschgefahr: Wie ist die Haftung geregelt?

Umzüge sind aber nicht die einzige Situation, in der es im Karneval zu einem Unfall kommen kann. Schnell gibt es beim Feiern unter Alkoholeinfluss eine Rempelei, jemand stürzt und bricht sich möglicherweise etwas. Vielleicht wird aber auch das eigene Kostüm zur Stolperfalle und der Unfall passiert ganz ohne Fremdverschulden. Oder die Jecken kommen durch Straßenglätte oder verschüttete Getränke ins Rutschen – die Gelegenheiten für ein Malheur sind vielfältig. Wer durch einen Dritten geschädigt wird, kann von dessen Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld und Schadensersatz bekommen. Oft genug kann aber niemand für den Karnevals-Unfall verantwortlich gemacht werden, der die Haftung trägt. In einem solchen Fall sind betroffene Jecken auf ihre private Unfallversicherung angewiesen.

YouGov-Umfrage: Karnevalisten unterschätzen Unfallrisiko

Das Unfallrisiko in der "fünften Jahreszeit" wird drastisch unterschätzt, wie eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der HDI Versicherung AG zeigt. Doch nur wer verantwortungsvoll feiert und vorsorgt, ist auch am Aschermittwoch noch fröhlich.

An Karneval ist alles anders: Regeln, Pflichten und Hierarchien sind außer Kraft gesetzt – und viele Menschen verhalten sich sorgloser als sonst. Nur acht Prozent der aktiven Karnevalisten schätzen die Gefahr, sich im närrischen Treiben zu verletzen, als „sehr hoch“ oder „eher hoch“ ein. Das überrascht, denn fast doppelt so vielen ist genau das in vergangenen Sessionen schon einmal passiert – manchen sogar schon mehrmals. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von HDI Anfang 2017.

„Unfallrisiken werden an Karneval auch deshalb so stark unterschätzt, weil Alkohol die Wahrnehmung trübt“, sagt Dr. Henning Folkerts, Experte bei der HDI Versicherung AG. Das bestätigt auch die Studie: Mehr als ein Drittel der befragten Karnevals-Fans gaben zu, an den tollen Tagen schon einmal betrunken mit dem Rad gefahren zu sein. Sechs Prozent von ihnen haben sich bei der Alkoholfahrt verletzt.

Jecken halten private Vorsorge für wichtig

So ein Unfall kann wehtun, andere gefährden – und auch ins Geld gehen, wenn Verdienstausfälle und langfristige Genesungskosten folgen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in der Freizeit nämlich nicht. „Eine private Unfallversicherung ist deshalb jedem zu empfehlen, der sich das ganze Jahr über vor Verletzungsrisiken schützen möchte“, so HDI Experte Folkerts. 60 Prozent aller von YouGov Befragten finden eine solche Police wichtig bis äußerst wichtig – tatsächlich solch eine Versicherung abgeschlossen zu haben, gaben aber nur weniger als halb so viele an.

Sicherheit, auf die jederzeit Verlass ist: Unfallschutz fürs ganze Jahr

Unfälle passieren nicht nur zu Fasching: Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland über neun Millionen Unfälle – zwei Drittel davon im Haushalt oder in der Freizeit. Diese sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt und können deshalb gravierende finanzielle Folgen für Sie haben.

Private Vorsorge ist unbedingt empfehlenswert, z. B. mit der HDI Unfallversicherung:

  • Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
  • Starke und aktuelle Leistungen in einer flexiblen Auswahl an Versicherungspaketen
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