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Hausratversicherung

Was tun nach Sturm, Hagel und Gewitter?

So gehen Sie bei Unwetterschäden vor

Frau im Regen mit Regenschirm

Unwetterschäden - Welche Versicherung haftet?

Wenn Sturm, Hagel und Gewitter eine Spur der Zerstörung hinterlassen, sollten Sie wissen welche Versicherung haftet. So gehen Sie bei Unwetterschäden vor.

Wasser in der Wohnung, das Dach beschädigt, Fensterscheiben zerstört und der Carport umgeweht. Für Wohneigentümer und auch für Mieter stellen sich nach solchen Unwetterschäden viele Fragen? Welche Versicherung kommt wofür auf? Wie den Sturmschaden dokumentieren? Hier finden Sie Antworten.

Im Schadenfall den Überblick behalten

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Stürme, Hagel, Blitz und Donner – sie können jeden heimsuchen, denn Unwetter wüten nach dem Zufallsprinzip.

Wenn Naturgewalten ihre zerstörerische Kraft entfalten, kann das für Wohneigentümer und Mieter gleichermaßen zu einer großen finanziellen Belastung werden. Mit dem zuverlässigen HDI-Versicherungsschutz müssen Sie sich um die Reparaturkosten jedoch keine Sorgen machen. Damit Sie umgehend Hilfe erhalten und weitere Schäden verhindern, sollten Sie schnell handeln.

Wichtig ist, dass Sie wissen, welche Versicherung für welchen Unwetterschaden aufkommt.

Die Wohngebäudeversicherung

Sie schützt Eigentümer, wenn etwas am Gebäude durch Unwetter beschädigt worden ist.

Hat also zum Beispiel ein Sturm Ziegel vom Dach gerissen oder durch einen entwurzelten Baum ein Gebäude abbruchreif gemacht, kommt dafür die Gebäudeversicherung auf. Allerdings nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 hatte. Für Hagelschäden an Fenstern zahlt Wohngebäudeversicherung ebenfalls, auch ohne zusätzliche Glasversicherung.

Eine spezielle Glasversicherung bietet Ihnen allerdings umfassenderen Schutz gegen Glasbruch, auch wenn keine Naturgewalten im Spiel waren, sondern stattdessen nur ein Ball oder eigene Ungeschicklichkeit. Mieter müssen sich um die Regulierung von Unwetterschäden am Gebäude nicht selbst kümmern. Die Gebäudeversicherung ist Sache des Hauseigentümers. Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Vermieter jedoch über Sturmschäden am Haus informieren, damit er alles weitere in die Wege leitet.

Die Hausratversicherung

Wurden durch ein Unwetter Besitztümer innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung in Mitleidenschaft gezogen, ist das ein Fall für die Hausratversicherung.

Sie schützt Ihr gesamtes bewegliches Eigentum, wie zum Beispiel Möbel, Auslegeware, Kleidung, aber auch teure Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Auch durch Blitzeinschlag lahmgelegte Elektrogeräte sind über diese Versicherung abgedeckt. Das gilt auch für außerhalb der Wohnung angebrachte Antennen und Markisen, die dem Versicherungsnehmer gehören. Schäden am Hausrat, die aufgrund offen gelassener Fenster und Türen während eines Unwetters entstanden sind, fallen allerdings nicht unter den Versicherungsschutz.

Die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung begleicht Aufwendungen, die in Folge von Überschwemmungen oder Erdrutschen anfallen. Typische Elementarschäden sind Wasserschäden durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser. Die Elementarschadenversicherung kann als zusätzliches Paket im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Die Private Haftpflichtversicherung

Sie tritt für Schäden an Dritten ein, für die Sie sonst selbst haften müssten. Beispiel: Ein Baum in Ihrem Garten wird beim Sturm entwurzelt und stürzt auf das das Auto des Nachbarn. Dann entschädigt Ihre Haftpflichtversicherung den Fahrzeugbesitzer. Sie springt auch ein, wenn Menschen beispielsweise durch umherfliegende Gegenstände verletzt werden.

Unwetterschaden melden: So gehen Sie vor

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Nach dem ersten Schock angesichts der Verwüstungen geht es an die Schadenmeldung. Die sollte uns so früh wie möglich vorliegen, damit sie schnell Hilfe erhalten.

Am einfachsten melden Sie den Schaden telefonisch unter +49 (0) 511 3031-7662. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um alles Weitere!

Schon während des Gesprächs informieren wir über alle Leistungen, die sie im Zuge der entstandenen Unwetterschäden erwarten könnenDiese sowie alle weiteren Angaben und Absprachen sind – auch telefonisch – verbindlich

Die telefonische Schadenmeldung ist der einfachste Weg zu einer schnellen und unbürokratischen Regulierung Ihres Unwetterschadens. Bei Bedarf können Sie uns Ihren Schaden aber auch online melden.

Folgende Informationen benötigen wir für die Schadenmeldung

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Machen Sie aussagekräftige Fotos der beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile –als Total- sowie als Detailaufnahme. Senden können Sie uns diese per E-Mail an

hk.anfragen-schaden@hdi.de oder per Post an

HDI Versicherung AG

HDI-Platz 1

30659 Hannover

Beachten Sie, dass eine E-Mail samt Anhang nicht größer als 8 Megabyte sein darf.

Geben Sie in Ihrem Schreiben unbedingt die Schadenummer an, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Liegt Ihnen diese noch nicht vor, nennen Sie uns stattdessen die Vertragsnummer Ihrer Versicherungspolice.

  • Vertragsnummer der entsprechenden Versicherungspolice (Wohngebäude-, Hausrat und/oder Haftpflichtversicherung)
  • Schadentag
  • Schadenort
  • Schadenhergang
  • Umfang des Unwetterschadens
  • Telefonnummer, unter der Sie bei Rückfragen tagsüber erreichbar sind

Tipps für den Schadenfall: So handeln Sie richtig

Beschädigtes Dach:

Wurde ihr Hausdach im Zuge eines Sturms beschädigt, holen Sie direkt beim Dachdecker ein Angebot für die Reparatur ein.

Löcher, durch die Wasser eindringen kann, sollten Sie mit einer Notabdeckung versehen, sofern dies für Sie gefahrlos möglich ist. Zuvor sollten Sie Fotos vom ursprünglichen Zustand des Sturmschadens anfertigen.

Umgestürzter Baum:

Nachdem Sie den Sturmschaden durch Fotos dokumentiert haben, können Sie ein Angebot für den Abtransport des Baums einholen.

Schäden an Elektrogeräten durch Blitz und Überspannung:

Wurden Router, Telefon- oder Antennenanlage oder andere Elektrogeräte in Folge eines Blitzeinschlags beschädigt, erhalten Sie selbstverständlich Ersatz. Dennoch sollten Sie beschädigte Geräte aufbewahren, bis Sie die Erstattung erhalten haben. Eine vorherige Entsorgung ist nur nach Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter möglich. Sofern vorhanden senden Sie uns die Anschaffungsrechungen für die beschädigten Geräte.