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Damit das Jahr sicher endet

Ausgelassen Silvester feiern

Pärchen Silvester beim Selfie mit Wunderkerze

Wichtige Sicherheitstipps für den letzten Tag des Jahres

Wenn die Stimmung am späten Abend des letzten Tages im Jahr immer ausgelassener wird, gerät oftmals die nötige Vorsicht im Umgang mit dem Privatfeuerwerk, ebenso wie sonstige Vorsichtsmaßnahmen in Vergessenheit. Unachtsam abgefeuerte Böller und Raketen verursachen in der Silvester-Nacht jedes Jahr erhebliche Personen- und Sachschäden.

So hieß es in der Silvesterbilanz der Berliner Feuerwehr am 1. Januar 2017, dass die Feuerwehrleute zwischen 19 und 6 Uhr insgesamt 1.585 Einsätze gefahren hatten, davon waren 433 Brände und 1.067 Rettungsdiensteinsätze. „Sehr häufig kam es zu Bränden auf Balkonen, wahrscheinlich durch verirrtes Feuerwerk. Wieder sind viele Verletzungen und Brände auf den fahrlässigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk zurückführen“, so die Feuerwehr.

Was beim Kauf von Silvester Feuerwerk zu beachten ist

In Deutschland prüft die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Feuerwerksartikel und erteilt nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Von der BAM geprüftes Feuerwerk hat beispielweise die Registriernummer 0589–F2–1254. 0589 steht dabei für die BAM. Gut ist, wenn zudem die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache vorliegt. Oft sind die Hinweise zur Verwendung direkt auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckt. Umso wichtiger, dass sie auch gelesen werden – am besten frühzeitig und noch im Hellen, um benötigtes Equipment rechtzeitig bereit zu organisieren.

Feuerwerkskörper sind in zwei Kategorien eingeteilt: F1 und F2. Der ersten Kategorie sind zum Beispiel Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Party Knaller zugeordnet. Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper gehören in die zweite Kategorie. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf ist in jedem Jahr auf wenige Tage in der letzten Kalenderwoche begrenzt.

Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern

Hat der Feuerwerksartikel keine Prüfnummer und CE-Zeichen, sollte man ihn auf keinen Fall kaufen, denn er ist ein Sicherheitsrisiko und unter Umständen lebensgefährlich. Solche illegalen Feuerwerkskörper enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen.

Dieser Sicherheitsabstand liegt bei acht Metern. Es reicht also nicht, den Knallkörper nur ein bis zwei Meter weit wegzuwerfen oder gar in der Hand zu halten.

So kommen Sie sicherheitstechnisch am besten ins neue Jahr

Illustration
  • Schließen Sie Fenster, Türen, Dachluken und Kellerfenster am Silvesterabend, damit keine fehlgeleiteten Raketen durchs offene Fenster eindringen und z.B. die Gardine entzünden können. Das ist besonders wichtig, wenn Sie selbst nicht zu Hause feiern.
  • Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.
  • Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Heben Sie niemals Blindgänger auf, um sie erneut zu entzünden. Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikeln niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.
  • Achten Sie beim Tischfeuerwerk und Bleigießen auf nicht flammbare Untersetzer und Oberflächen, z. B. ein Tablett aus Metall.
  • Ziehen Sie Luftschlangen, Girlanden und Lampions mit der Eigenschaft „schwer entflammbar“ beim Kauf vor. Die Produkte sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet.

Autor des Textes ist der VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH. Eine Vervielfältigung und Weiterleitung des Textes ist nicht gestattet.