
Später mehr finanzielle Sicherheit – und der Staat hilft kräftig mit.
Mit der Riesterrente können Sie sich besonders vorteilhaft eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Und dabei unterstützt Sie der Staat mit einer hohen Förderung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie sich später mehr leisten können.
Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurde im Zuge der Rentenreform 2002 vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester ins Leben gerufen. Die Förderung kommt dem Sparer in Form von regelmäßigen Zulagen und Steuervorteilen zugute.
Generell ist eine private Altersvorsorge empfehlenswert, um nach dem Erwerbsleben seinen Lebensstandard weitestgehend zu halten. Die Form der Riesterrente ist äußerst attraktiv, da durch die staatliche Förderung schnell mehrere Hundert Euro jährlich an Fördergeldern zusammenkommen können – über Jahre sogar einige Tausend.
Grundsätzlich gilt die Förderung für alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, z. B.:
Viele Menschen können von der Riesterrente profitieren. Vor allem Familien beziehungsweise Alleinverdienende mit Kindern haben Vorteile von der staatlichen Riesterförderung, da Sie neben der Grundzulage auch Kinderzulagen erhalten. Aber auch für Singles und gut verdienende Angestellte rechnet sich die Riesterrente. Denn Riesterbeiträge sind steuerlich absetzbar. Das bedeutet: Oftmals erstattet das Finanzamt Geld zurück. Sogar Geringverdiener ohne Kinder können eine Riesterrente in Erwägung ziehen, da der Mindesteigenbeitrag aufgrund des geringen Einkommens niedrig ist. Zudem gibt es für junge Sparer einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro, sofern sie im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind.
Pauschal lässt sich die Frage nach den Kosten nicht beantworten. Sie sind abhängig von der gewählten Form der Riesterrente sowie dem Versicherer, bei dem Sie die Riesterrente abschließen. Gebühren können beispielsweise für Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungsaufwände anfallen. Basiert die private Rente auf Fonds, fallen Fondsverwaltungskosten an. Die genaue Höhe dieser einzelnen Posten schlüsselt jeder Versicherer in einem individuellen Angebot für Sie auf. So können Sie vergleichen, welcher Riester-Vertrag für Sie der Beste ist.
Die staatliche Förderung der Riesterrente steht auf zwei Beinen: Zum einen gibt es jährliche Grundzulagen, zum anderen können sich viele Sparer über teils erhebliche Steuervorteile freuen. Förderquoten von 50 Prozent und mehr sind keine Seltenheit.
Jeder, der "riestert", profitiert von einer jährlichen Grundzulage in Höhe von bis zu 175 Euro. Diese Summe ist abhängig vom Betrag, den Sie für die Riesterrente aufwenden. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.
Eltern bekommen zudem eine jährliche Kinderzulage von 185 Euro für jedes bis Ende 2007 geborene Kind und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Diese Zulage muss nach der Geburt des Kindes einmalig beantragt werden.
Indirekte Zulagen gewährt Ihnen der Staat zudem in Form von Steuervorteilen, da Sie die Riester-Beiträge und Zulagen bis 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Dabei hängt die Höhe dieser Vorteile von Ihrem Einkommensteuersatz ab. Sie erhalten allerdings nur den Anteil Ihres Steuervorteils, der nach Abzug aller Zulagen übrig bleibt.
Zwei Beispiele für den Förderungsbeitrag durch staatliche Zulagen und Steuerersparnis
1 Arbeitnehmer, Partner nicht erwerbstätig, 2 Kinder (geboren 2008 und 2010), Bruttoeinkommen des Vorjahres 33.000 Euro
2 Arbeitnehmer, alleinstehend, keine Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 Euro
Je nach Versicherungsbeginn ist die Auszahlung der Riesterrente zu unterschiedlichen Zeiten möglich. In der Regel beginnt sie gleichzeitig mit dem Bezug der regulären Altersrente, für Versicherte ab Jahrgang 1964 dann spätestens mit 67 Jahren. Eine frühere Auszahlung ist auch möglich – jedoch nicht vor dem 60. Lebensjahr. Bei Vertragsabschlüssen ab 2012 ist der Auszahlungsbeginn nicht vor dem 62. Lebensjahr möglich. Versicherte sollten in jedem Fall beachten, dass die Rente dann geringer ausfällt, weil weniger Beiträge eingezahlt wurden und auch die Zulagen geringer ausfallen.
Die Auszahlungen aus der Riesterrente müssen mit dem persönlichen Steuersatz allerdings voll versteuert werden. Egal, ob das gesamte Geld monatlich ausgezahlt wird oder ob ein gewisser Teil des Gesamtkapitals als Einmalzahlung ausgeschüttet werden soll. Je nach Zeit des Vertragsabschlusses ist diese Einmalzahlung in Höhe von 20 beziehungsweise 30 Prozent der angesparten Summe möglich.
70 Prozent der Deutschen möchten im Laufe ihres Lebens Wohneigentum erwerben. Die Riester-Förderung lässt sich neben der gängigen Riesterrente auch nutzen, um eine künftig selbst bewohnte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Zudem können Sie die auch als Eigenheimrente bezeichnete Form des Riesterns nutzen, um bei der Finanzierung von Immobilien von günstigen Darlehensangeboten zu profitieren, zum Beispiel mit einem Zinsvorteil von bis zu 0,25 % pro Jahr. Sie setzen also die Riester-Rente dafür ein, um im Alter mietfrei zu wohnen.
Grundsätzlich können Sie Ihre Riesterrente jederzeit unter Beachtung der Fristen kündigen – in der Regel sechs Wochen zum Monatsende schriftlich. Doch dann bekommen Sie nur Ihr reines Riester-Guthaben ausbezahlt, alle Zulagen und Steuervorteile gehen zurück an den Staat. Auch die Abschlusskosten bekommen sie nicht erstattet.
Sollten Sie das Geld aus dem Riester-Vertrag nicht zwingend benötigen, aber dennoch unzufrieden sein, können Sie folgende Alternativen zur Kündigung in Betracht ziehen:
Neben den genannten Vorteilen gibt es noch eine Reihe weiterer Gründe, die für eine Riesterrente sprechen. Diesen stehen einige Regelungen gegenüber, die unter Umständen Einschränkungen oder negative Auswirkungen mit sich bringen.
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* Unter unveränderten Kalkulationsgrundlagen und den derzeit deklarierten Überschüssen (Deklaration 2018) verdoppelt sich die Altersrente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Rentenbeginn. Diese Verdopplung ist nicht garantiert. Wir garantieren bei Pflegebedürftigkeit jedoch eine Erhöhung der Altersrente um 50 Prozent.