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Motorradversicherung

Das Zweitmotorrad versichern – aber wie?

Sie müssen Ihr Zweitmotorrad versichern, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen

 Zweitmotorrad versichern

Das Zweitmotorrad

Mit Ihrer Motorradleidenschaft haben Sie auch Ihren Partner angesteckt? Dann muss ein zweites Motorrad her. Oder haben Sie vielleicht einen PS-starken Tourer, der auf Landstraßen zwar großes Fahrvergnügen verspricht, im Stadtverkehr aber zu unhandlich ist? In diesem Fall kann sich die Anschaffung eines leichteren Stadtmotorrades anbieten. Die Gründe für ein weiteres Bike sind so individuell wie die Maschinen selbst. Eindeutig ist: Sie müssen Ihr Zweitmotorrad versichern, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Die gute Nachricht dabei: Bei der Versicherung gibt es Sparpotenzial, wenn es sich um ein Zweitfahrzeug handelt.

Um ein Zweitmotorrad handelt es sich versicherungstechnisch in der Regel dann, wenn auf den Halter oder dessen im selben Haushalt lebenden Partner bereits ein Motorrad zugelassen ist. Eigentlich also alles genauso wie beim Zweitwagen – auch die Probleme sind dieselben. Wer schon einmal einen Zweitwagen versichert hat, kennt das: Die Vielzahl der verschiedenen Tarife und Angebote ist schier überwältigend. Damit die Motorradlust nicht zum Frust wird, sollten Sie ein paar wichtige Aspekte bei der Wahl der Versicherung für Ihr Zweitmotorrad berücksichtigen.

Die passende Versicherung für das Zweitmotorrad

Auch wenn es bequem erscheint, das Zweitmotorrad beim selben an Anbieter zu versichern wie die erste Maschine: Vergleichen Sie im Vorfeld Leistungen und Konditionen. Denn die Unterschiede können enorm sein. Es ist durchaus möglich, dass die HDI Motorradversicherung trotz Rabatten beim Versicherer des Erstmotorrads günstiger ist.

Grundsätzlich gilt: Motorradfahrer und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Wenn zum Beispiel Ihr Nachwuchs in Ihre Fußstapfen tritt und gerade das erste Leichtkraftrad angemeldet hat, können Sie es also als Ihr Zweitmotorrad versichern. Wichtig dabei ist allerdings, dass alle potenziellen Fahrer des Zweitmotorrades angegeben werden. Ihre Kinder müssen also im Vertrag als Fahrer genannt werden, damit sich der Versicherungsschutz auch auf sie erstreckt.

Je mehr Personen ein Fahrzeug nutzen, desto unkalkulierbarer ist allerdings auch das Risiko von Unfällen. Daher steigt mit einem größeren Fahrerkreis in der Regel auch der Versicherungsbeitrag. Wird das Zweitmotorrad neben Ihnen nur vom Ehegatten oder Lebenspartner gefahren, wird dies meist mit geringeren Beiträgen honoriert.

Vorhandene Schadenfreiheitsklasse fürs Zweitmotorrad nutzen

Die Kriterien für die Versicherung eines Zweitmotorrads entsprechen denen des ersten Motorrades. Neben dem Motorradmodell und der Versicherungsklasse sind auch Faktoren wie die Erstzulassung der Maschine und ihr Stellplatz von Bedeutung für den Versicherungsbeitrag.

Vor allem die Schadenfreiheitsklasse (SFK) spielt dabei eine wichtige Rolle. Grundlage für die Einstufung sind die schadenfreien Jahre als Verkehrsteilnehmer. Die Berechnung und die dadurch erzielten Rabatte unterscheiden sich für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, da es sich um unterschiedliche Versicherungen handelt. Grundsätzlich gilt: Je höher die SFK, desto niedriger die Versicherungsprämie. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SFK, da der Fahrer auf die versicherten Schäden kaum einen Einfluss hat.

Hier gibt es für Besitzer mehrerer Maschinen, die Möglichkeit bei der Versicherung zu sparen. Denn viele Anbieter übertragen die SFK des Erstfahrzeugs anteilig auf das Zweitfahrzeug. Sie starten also nicht in der niedrigsten und damit teuren SFK, sondern bekommen für Ihr Zweitmotorrad direkt Prozente. Voraussetzung hierfür ist die langjährige Unfallfreiheit des Versicherungsnehmers, meist wird mindestens SFK 3 vorausgesetzt. Der Rabatt steigt dann wiederum auch für das Zweitfahrzeug mit der Anzahl der unfallfreien Jahre.

Tipp: Wer sein Motorrad zum richtigen Zeitpunkt anmeldet, kann in sechs Monaten ein ganzes unfallfreies Jahr „erfahren“ und in die nächsthöhere SFK aufsteigen. Die Versicherungsgesellschaften prüfen die Schadenverläufe in der Kfz-Versicherung jährlich zum 1. Januar. Für die Berechnung der SFK werden mindestens sechs zusammenhängende Monate des Versicherungsschutzes zugrunde gelegt. Wenn Sie Ihr Zweitmotorrad also spätestens am 30. Juni für den Rest des Jahres anmelden und versichern und in dieser Zeit keine Schäden melden, profitieren Sie schon ab Januar des Folgejahrs von der nächsthöheren SFK.

Das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern

Auch Biker, die nur ein Motorrad besitzen, können möglicherweise von den günstigeren Konditionen für ein Zweitfahrzeug profitieren. Nämlich dann, wenn Sie neben Ihrem Motorrad noch ein Auto besitzen. Letztlich fällt beides unter die Kfz-Versicherung – die Versicherungen machen hier keinen Unterschied, ob das Fahrzeug zwei oder vier Räder hat. Ihr Motorrad wird also behandelt wie ein Zweitwagen.

So können zum Beispiel Eltern auf diese Weise das Motorrad ihres Kindes als Zweitfahrzeug anmelden und versichern – auch wenn sie selbst nur einen Autoführerschein besitzen. So ersparen Sie Ihrem Kind, in der schlechtesten Schadenfreiheitsklasse, der SFK 0, mit dem höchsten Beitragssatz zu starten. Wichtig ist nur, dass das Kind als Fahrer bei der Versicherung eingetragen ist, wie im Abschnitt „Die passende Versicherung für das Zweitmotorrad“ beschrieben. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich dadurch zwar etwas. Er bleibt jedoch in den meisten Fällen geringer als bei der Versicherung eines Erstfahrzeuges in einer niedrigen SFK. Für Fahranfänger – egal ob im Auto oder auf dem Motorrad – zahlt sich die Versicherung als Zweitfahrzeug der Eltern im Normalfall aus.