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Kfz-Versicherung

Probezeit beim Führerschein

Alles rund ums Fahren auf Probe

Mallorca-Police

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Mit Aushändigung des Führerscheins oder der Prüfungsbescheinigung beim Begleiteten Fahren mit 17 stehen die ehemaligen Fahrschüler längere Zeit unter besonderer Beobachtung. Der Gesetzgeber hat nämlich eine Probezeit an den Führerschein gekoppelt.

Die Probezeit beträgt für jeden Fahranfänger zwei Jahre und kann nicht verkürzt werden. Zwar bestand bis 2010 in einigen Bundesländern die Chance auf eine Halbierung, doch wurde die Regelung mittlerweile abgeschafft. Nach Ablauf der 24-monatigen Bewährungsphase endet die Probezeit automatisch.

Eine Verdopplung der Probezeit des Führerscheins ist hingegen möglich. Und zwar dann, wenn Fahranfänger einen oder mehrere Verstöße im Straßenverkehr begehen. Die Verlängerung erfolgt immer um zwei Jahre – die Probezeit beträgt in diesen Fällen somit insgesamt vier Jahre. Ob es dazu kommt, hängt von der Schwere der Verkehrsverstöße ab.

Erhalten Jugendliche mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1, dann beginnt bereits ab diesem Zeitpunkt ihre zweijährige Probezeit. In die Klasse A1 fallen Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter (ccm). Folgt mit 18 Jahren der Pkw-Führerschein Klasse B, beginnt die Probezeit nicht von Neuem und fällt somit gegebenenfalls weg.

Welche Verstöße wirken sich auf die Probezeit aus?

Verkehrsverstöße, die mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden, können sich auf die Dauer der Probezeit auswirken. Dazu zählen:

  • Bußgelder ab 60 Euro
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verurteilung für eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Um der unterschiedlichen Schwere der Vergehen Rechnung zu tragen, ist das Fehlverhalten in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt. Geregelt ist das in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Als A-Verstoß gelten schwerwiegende Verkehrsdelikte. Bereits bei einem einzigen Fall dieser Kategorie verlängert sich die Probezeit für Fahranfänger um zwei Jahre. Zu den B-Verstößen zählen kleinere Verkehrssünden. Doch begeht ein Fahranfänger davon zwei, verlängert sich die Probezeit auch hier um zwei Jahre.

In der Regel wird mit der Verlängerung auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet – auf deren eigene Kosten. Nehmen sie an diesem Seminar nicht teil, droht ihnen der Führerscheinentzug.

Was passiert bei wiederholten Verstößen?

Häufen sich die Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit, greift ein gestaffeltes Sanktionssystem.

Beispiel: Überschreitet ein Fahranfänger ein Tempolimit um mehr als 20 km/h und wird dabei geblitzt (A-Verstoß), verlängert sich seine Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss er ein Aufbauseminar absolvieren. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Begeht er innerhalb der Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die Teilnahme daran ist allerdings freiwillig. Zum Anreiz werden Verstöße, die keine Straftat sind, innerhalb des Teilnahmezeitraums nicht verfolgt. Folgen ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Überblick: A-Verstöße und B-Verstöße

A-Verstöße

Fahrerflucht (Unfallflucht)

Unterlassene Hilfeleistung

Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/hterlassene Hilfeleistung

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Missachten der Vorfahrt

Überfahren einer roten Ampel

Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer

Mangelnder Sicherheitsabstand

Überholen im Überholverbot

 

 

B-Verstöße

Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung

Technische Mängel am Fahrzeug, abgefahrene Reifen, ungesicherte LadungGeschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h

Ohne Licht fahren bei Sichtbehinderung (Nacht, Nebel)

Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern

beim Abbiegen oder an Haltestellen

Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz

Keine Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs

Überfahren eines Stopp-Schildes

Kennzeichenmissbrauch

Unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs

Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) um mehr als acht Monate überschritten

A-Verstöße

B-Verstöße

Fahrerflucht (Unfallflucht)
Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
Unterlassene Hilfeleistung
Technische Mängel am Fahrzeug, abgefahrene Reifen, ungesicherte LadungGeschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/hterlassene Hilfeleistung
Ohne Licht fahren bei Sichtbehinderung (Nacht, Nebel)
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern
Missachten der Vorfahrt
beim Abbiegen oder an Haltestellen
Überfahren einer roten Ampel
Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer
Keine Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
Mangelnder Sicherheitsabstand
Überfahren eines Stopp-Schildes
Überholen im Überholverbot
Kennzeichenmissbrauch
 
Unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs
 
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) um mehr als acht Monate überschritten

Führerschein vergessen in der Probezeit

Wer als Fahranfänger ohne seinen Führerschein erwischt wird, muss bei einem einmaligen Verstoß in der Regel keine Sanktionen befürchten. Passiert das aber öfter, kann ausnahmsweise ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden. In diesem Fall zählt das Vergessen des Führerscheins als echter B-Verstoß.

Wichtig: Während der Führerschein-Probezeit sowie generell für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Wer in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) antreten. Die Probezeit verlängert sich auch in diesem Fall um zwei Jahre. Hinzu kommen ein Bußgeld von mehreren hundert Euro sowie mindestens zwei Punkte in Flensburg.

Was ist in der Probezeit bei der Versicherung zu beachten?

Für jedes Fahrzeug wird die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Der Beitrag dazu ist durch die Einstufung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse gerade für Fahranfänger oft sehr hoch.

Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit beeinflussen den Versicherungsschutz nicht. Er bleibt auch bei einer Verlängerung bestehen. Führt ein Delikt allerdings zu einem Unfall, so kann sich das negativ auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken.