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Kfz-Versicherung

Probefahrt

Das Wichtigste zu Versicherung, Dauer und Ablauf

Probefahrt

Vor dem Kauf eines Autos sind einige Dinge zu beachten

Lange haben Sie Marken und Modelle verglichen, Ausstattungslisten studiert und Preise bewertet. Schließlich ist die Wahl für Ihr nächstes Auto gefallen. Jedenfalls fast, denn bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, steht die Probefahrt an. Hierbei bekommen Sie einen ersten Eindruck davon, ob Sie gut sitzen, Sie Übersicht beim Rangieren haben, die Bedienung praktisch ist – und natürlich auch, ob das Fahrgefühl stimmt.

Bevor Sie sich testweise hinters Steuer setzen, sind allerdings einige Dinge zu beachten. Dazu gehören nicht zuletzt Antworten auf wichtige Haftungsfragen. Aber auch andere Aspekte spielen bei einer Probefahrt eine große Rolle.

Wer haftet bei einem Unfall?

Sogar für alte Hasen im Straßenverkehr ist eine Probefahrt etwas Besonderes. Schließlich steuern Sie ein Auto, dass Sie nicht kennen. Die Sitzposition ist anders und damit auch, die Perspektive sowie das gesamte Handling. Viele ungewohnte Kleinigkeiten können die Aufmerksamkeit vom Asphalt ablenken und das Unfallrisiko erhöhen. Und wenn es tatsächlich kracht? Wer kommt für die finanziellen Folgen auf? Das sollten Sie genau klären, bevor Sie auf dem Fahrersitz Platz nehmen.

Probefahrt und Versicherung bei einem professionellen Händler

Für Autohäuser gehört eine Probefahrt zum üblichen Angebot für Kaufinteressenten. Deshalb haben sie meistens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die für finanzielle Folgen eines Unfalls aufkommt.

Die Frage ist allerdings, in welchem Umfang sie greift. Zwar gilt generell eine sogenanntestillschweigende Haftungsfreistellung für Probefahrer, doch der Händler muss sich nicht unbedingt daran halten. Allerdings ist er dann verpflichtet, Sie über den mangelnden oder reduzierten Versicherungsschutz zu informieren.

Eventuell hat er mit seiner Assekuranz eine Selbstbeteiligung des Unfallverursachers vereinbart. Kommt es in diesem Fall zum Crash, dann müssen Sie die vertraglich festgelegte Summe zu den Folgekosten beisteuern.

Probefahrt und Versicherung bei einem privaten Verkäufer

Die wichtigste Regel beim Verkauf von privat an privat: Machen Sie keine Probefahrt in einem Auto ohne Zulassung! Denn dann besteht für dieses Fahrzeug keine Kfz-Haftpflichtversicherung. In dem Fall haften Sie nach einem selbst verschuldeten Unfall für sämtliche Schäden, die Dritten entstanden sind. Und auf öffentlichen Straßen dürfen Sie ohne Zulassung ohnehin nicht unterwegs sein.

Und wer zahlt für die Schäden am privaten Wagen, mit dem die Probefahrt gemacht wurde? Das kommt auf die jeweils dafür abgeschlossene Versicherung an. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt z. B. die finanziellen Folgen eines Unfalls. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung muss dann der Probefahrer zahlen. Das gilt auch für die Kosten einer teureren Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die kommt nämlich meistens nach einem gemeldeten Schaden auf den Versicherungsnehmer zu. Auch bei einer Teilkaskoversicherung muss der Kaufinteressent für eine vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen.

Unfall bei einer Probefahrt: Frage nach Fahrlässigkeit und Vorsatz

Für eine Probefahrt sollten Sie Ihren Führerschein mitnehmen. Ein Autohaus wird Ihnen ohne gültige Fahrerlaubnis keine Probefahrt gestatten. Doch auch bei einem Privatverkäufer sollten Sie darauf eingestellt sein. Von diesem wiederum lassen Sie sich die wichtigsten Fahrzeugpapiere zeigen. Dazu gehören:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

  • HU-Bescheinigung

  • AU-Bescheinigung

  • Service-Heft

Anhand der Dokumente des Verkäufers sehen Sie, ob er der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs ist. Außerdem könne Sie nachvollziehen, ob Pflichtuntersuchungen und Inspektionen sachgerecht gemacht wurden. Bei einem Neuwagen erübrigt sich diese Kontrolle.

Probefahrt vorbereiten

Überlegen Sie sich eine möglichst abwechslungsreiche Route mit unterschiedlichen Straßenbelägen und Arten von Strecken (innerorts, Landstraßen, Autobahn). Entscheidend ist auch, wie lange die Probefahrt dauert. Dafür gibt es kein vorgeschriebenes Zeitfenster, sodass Sie die Dauer frei verhandeln können. Sie sollten aber mindestens 45 Minuten vereinbaren. Klar ist: Je länger Sie auf Probefahrt sind, desto umfassender wird Ihr Eindruck von dem Auto.

Kontrollieren Sie im Beisein des Eigentümers das Fahrzeug auf Schäden. Halten Sie diese schriftlich fest und lassen Sie sie gegenzeichnen. Prüfen Sie zum Beispiel die Karosserie auf Kratzer und Dellen, die Profiltiefe der Reifen und die Beleuchtungsanlage. Am besten nehmen Sie eine (fachkundige) Person Ihres Vertrauens mit, die Sie bei der Probefahrt begleitet. Schließlich sehen vier Augen mehr als zwei. Außerdem haben Sie einen Zeugen dabei, falls es zu Problemen kommen sollte.

Haben Sie schließlich hinterm Steuer Platz genommen, dann beachten Sie folgende Punkte:

  • Stellen Sie den Sitz und den Rückspiegel für sich optimal ein.
  • Machen Sie sich mit der Bedienung vertraut. Das gilt – so weit im Stand möglich – auch für elektronische Assistenzsysteme (Einparkhilfe, Abstandwarner, Rückfahrkamera und so weiter)
  • Testen Sie vor oder nach der Probefahrt, ob das Kofferraumvolumen für Ihre Zwecke ausreicht und Sie die Beladung einfach vornehmen können.
  • Bringen Sie eventuell zum Test, Gegenstände mit, die Sie häufig transportieren möchten.

Darauf kommt es unterwegs an

  • Lenkung
  • Bremsen (auch Handbremse), ABS
  • Kupplung und Gangschaltung
  • Motorleistung (Beschleunigung, Höchstgeschwindigkeit, Qualmentwicklung aus dem Auspuff)
  • Warnleuchten
  • Kurvenverhalten
  • Heizung, Klimaanlage
  • Fenster(heber)
  • Schiebedach
  • Radio
  • Motor-, Abroll- und eventuelle Störgeräusche, auch in Kurven
  • Verhalten und Übersicht beim Einparken

Manches davon können Sie aber auch mit eingeschalteter Zündung bereits im Stand checken.

Notieren Sie mögliche Mängel für die spätere Preisverhandlung. Zusagen für Nacharbeiten und Reparaturen erbitten Sie in schriftlicher Form. Lassen Sie im Zweifel das Fahrzeug von einem Sachverständigen untersuchen. Unterschreiben Sie nicht sofort den Kaufvertrag, sondern schlafen Sie noch eine Nacht (oder mehrere) darüber. Beraten Sie sich bis zu Ihrer Kaufentscheidung mit Ihrer Begleitperson über die gesammelten Eindrücke von der Probefahrt.