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Kfz-Versicherung

Fahrerflucht und Versicherung

Was passiert, wenn der Verursacher den Unfallort verlässt?

Fahrerflucht

Eine Versicherung kann Sie bei Fahrerflucht schützen

Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Laut Amtsdeutsch in §142 des Strafgesetzbuches (StGB) ist damit das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ gemeint. Jedes Jahr werden etwa 500.000 dieser Delikte zur Anzeige gebracht. Da die Aufklärungsquote gering ist, bleiben viele Geschädigte auf den Folgekosten sitzen. Eine Vollkaskoversicherung kann Sie vor diesem Risiko schützen.

Was ist Fahrerflucht?

Wer einen Unfall verursacht und anschließend unerkannt den Unfallort verlässt, also quasi von dort flüchtet, begeht Fahrerflucht - und die Versicherung zahlt womöglich nicht. Dabei ist es egal, ob es sich um einen reinen Sachschaden oder einen Unfall mit Personenschaden handelt. Wer sich vom Unfallort entfernt, der begeht auch bei Bagatellschäden Fahrerflucht.

Die Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Zusätzlich muss der Unfallfahrer mit bis zu drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot beziehungsweise der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Das Strafmaß hängt dabei von der Schadensart (Sachschaden oder Personenschaden), der Höhe des Schadens und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verursachers ab.

Befindet sich der Unfallfahrer in der Probezeit des Führerscheins, kommen zusätzliche Sanktionen hinzu. Durch den schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Darüber hinaus ist ein Aufbauseminar für Anfänger Pflicht – auf eigene Kosten.

Gut zu wissen: Da viele Faktoren die Höhe des Strafmaßes beeinflussen, entscheidet das Gericht jeweils im Einzelfall. Bei kleineren Sachschäden von unter 600 Euro kann das Verfahren eingestellt werden, bei Sachschäden über 1.300 Euro droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine offizielle Richtlinie gibt es dafür allerdings nicht.

Worauf Sie als Geschädigte:r achten sollten?

Sie waren nur kurz einkaufen, doch als Sie zu Ihrem Auto auf dem Supermarktparkplatz zurückkehren entdecken Sie eine tiefe Beule in der Beifahrertür. Die war vorher noch nicht da. Wahrscheinlich hat ein anderer Fahrer beim Rangieren Ihren Wagen touchiert. Doch von dem Verursacher ist weit und breit nichts zu sehen. Ein typischer Fall von Fahrerflucht - und welche Versicherung zahlt nun?. Das ist nämlich nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch mit hohen Reparaturkosten verbunden.

Das können Sie als Geschädigter tun:

  • Fotografieren Sie Fahrzeug und Unfallort, um den Schaden zu dokumentieren.
  • Im nächsten Schritt verständigen Sie die Polizei und erstatten eine Anzeige gegen Unbekannt. Die Anzeige ist auch notwendig, um den Schaden mit Fahrerflucht bei Ihrer Versicherung geltend zu machen.
  • Bemerken Sie den Schaden nicht sofort, können Sie ihn auch zu einem späteren Zeitpunkt noch mit Fotos belegen. Auch in diesem Fall sollten Sie die Fahrerflucht unverzüglich der Polizei melden.

So verhalten Sie sich als Unfallverursacher richtig?

Sind Sie selbst an einem Unfall schuld, dann gehen Sie am besten so vor:

Illustration
  • Bleiben Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort, falls der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort ist.

  • Taucht er nach Ablauf dieser Zeit nicht auf oder können Sie aus wichtigen Gründen nicht länger warten, dann melden Sie den Unfall der Polizei. Ein Anruf genügt, damit Sie Ihrer Mitteilungspflicht als Schadenverursacher nachkommen.

  • Erst dann dürfen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs hinterlassen und sich vom Unfallort entfernen - Sie begehen dann keine Fahrerflucht und die Abdeckung der Versicherung wird nicht gefährdet.

Wichtig: Geschieht der Unfall während der Fahrt, müssen Sie als Verursacher sofort anhalten und nach Möglichkeit aussteigen. Die Fahrt zum nächstgelegenen Parkplatz kann bereits als Fahrerflucht gewertet werden.

In einigen Fällen hinterlässt der Unfall keine sichtbaren Schäden am anderen Fahrzeug. Das kann zum Beispiel bei einem leichten Parkrempler passieren. Doch auch in diesem Fall gilt: Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort. Wenn Sie merken, dass Sie ein anderes Auto gestreift haben, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie den Unfall melden. Der Grund: Einige Schäden liegen tiefer und sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Liegt eigentlich Fahrerflucht vor, wenn der Verursacher den Unfall nicht bemerkt hat? Ist beim Entfernen vom Unfallort kein Vorsatz im Spiel, wird es nicht bestraft. Allerdings vermuten die Ermittler und Behörden oft eine Schutzbehauptung hinter entsprechenden Aussagen eines ermittelten Verursachers. Mit modernen Verfahren lässt sich die Entstehung von Schäden meistens gut nachvollziehen. Dabei stellt sich oft auch heraus, ob der Fahrer etwas von dem Zusammenstoß hätte mitbekommen müssen oder nicht. Falls ja, gehen Polizei und Versicherung von Fahrerflucht aus.

Finanzielle Folgen und Konsequenzen für die Versicherung bei Fahrerflucht

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Bei Fahrerflucht drohen bei Versicherung und Co. auch hohe Kosten:

  • Die eigene Haftpflichtversicherung kann die Kosten des Schadens in Form von Regressansprüchen zurückfordern.
  • Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden von vielen Vollkaskoversicherungen im Falle einer Unfallflucht nicht übernommen.
  • Die Rechtsschutzversicherung muss nicht für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.

Darüber hinaus dürfen Versicherungen im Falle einer Fahrerflucht eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Welche Versicherung haftet bei Fahrerflucht?

Im Normalfall reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schäden am Fahrzeug des Geschädigten. Lässt sich der allerdings nicht ermitteln, bleibt der Geschädigte oft auf den Kosten sitzen. Denn: Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch Fahrerflucht nicht auf.

In diesem Fall sind Kfz-Halter mit einer Vollkaskoversicherung gut beraten. Die übernimmt in der Regel Schäden am Fahrzeug durch unbekannte Dritte. Bei HDI sind Sie darüber hinaus auch gegen Schäden durch Vandalismus abgesichert.

Tipp: Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hilft, die Beiträge einer Vollkaskoversicherung zu senken.

Gut zu wissen: Informieren Sie sich am besten vorab, ob sich Ihre Schadenfreiheitsklasse durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung erhöht. Bei kleineren Schäden kann es in diesem Fall sinnvoller sein, die Kosten selbst zu tragen.