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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung

Was ist versichert?

Hausrat in Umzugskartons

Was zählt zum Hausrat?

Durch die Hausratversicherung ist alles versichert, was zu Ihrem Haushalt gehört – der sogenannte bewegliche Besitz. Dazu gehören Möbel, technische Geräte und weitere Gegenstände des täglichen Lebens. All diese Dinge haben einen Wert, den es zu schützen gilt. Denn ohne eine Hausratversicherung müssten Sie Ihren Besitz im Schadens- oder Verlustfall auf eigene Kosten ersetzen. Auch Gegenstände, die Sie nur geliehen haben, sind durch eine Hausratversicherung versichert.

Was ist versichert?

Als Faustregel gilt: Alles, was Sie bei einem Umzug einpacken und mitnehmen würden, gehört zum Hausrat.

Das sind in der Regel:

  • Möbel
  • Wertsachen (Schmuck, Kunstwerke) und Bargeld
  • Haushalts- und Elektrogeräte
  • Bücher, CDs, DVDs
  • Sportgeräte
  • Vorhänge und Teppiche
  • Lampen
  • Werkzeug
  • Kleidung

Im Schadensfall übernimmt die Hausratversicherung die Kosten einer Reparatur oder zahlt den Neuwert beziehungsweise Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder zerstörtes Inventar. Der Wiederbeschaffungspreis muss dabei nicht dem Kaufpreis entsprechen. Ausschlaggebend ist, dass die Zahlung einem gleichwertigen Gegenstand zum aktuellen Preis entspricht. Können beschädigte Gegenstände noch genutzt werden, bezahlt die Hausratversicherung die durch die Beschädigung entstandene Wertminderung.

Tipp- Anschaffungen dokumentieren

Illustration

Bewahren Sie Kaufbelege für den Hausrat auf, vor allem für kostspielige Gegenstände. Es ist sinnvoll, Möbel und neue Anschaffungen zudem per Foto oder Video zu dokumentieren.

Diese Bilder verwahren Sie zusammen mit den Kaufbelegen an einem sicheren Ort. Dadurch wird die Wertermittlung für Ihren Hausrat deutlich einfacher.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach einem langen Arbeitstag nach Hause, öffnen Ihre Haustür und stehen plötzlich zentimetertief im Wasser. In Ihrer Abwesenheit ist es zu einem Wasserrohrbruch gekommen. Nun sind nicht nur Ihre Schuhe durchnässt, sondern auch Ihre Möbel und der selbsteingebaute Laminatboden. Der Verlust Ihrer Einrichtung ist natürlich ärgerlich – aber auch mit erheblichen Kosten verbunden.

Bei der Hausratversicherung handelt sich um eine sogenannte Mehrgefahrenversicherung.Sie deckt Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind:

  • Brand, Explosion und Implosion
  • Leitungswasser
  • Unwetter (Sturm, Hagel, Blitzschlag)
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Abgedeckt werden durch die Hausratversicherung nicht nur die Kosten der Schäden an Ihrem Besitz, sondern beispielsweise auch Hotelkosten im Schadensfall. Dies ist hilfreich, wenn Ihr Zuhause etwa durch einen Feuerwehreinsatz zeitweise unbewohnbar ist.

Mit der HDI Hausratversicherung und den Produktlinien Basis, Komfort und Premium können Sie Ihren Schutz individuell anpassen. Alle Linien enthalten eine Absicherung gegen Rauch- und Rußschäden, Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten, sowie Sengschäden.

Unterschied zur Wohngebäudeversicherung

Für Eigentümer bietet eine Hausratversicherung die optimale Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn Schäden am Gebäude oder an fest verbautem Inventar auftreten – die Hausratversicherung schützt dagegen Ihre Einrichtung.

Tipp für Eigentümer: Versicherung aus einer Hand

Schützen Sie Hausrat und Wohngebäude am besten bei demselben Anbieter. Wenn Gebäudeversicherung und Hausratversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen wurden, kann es im Schadensfall nicht zu Zuständigkeitsstreitereien kommen. Denn nicht in jedem Fall ist eindeutig, welche Versicherung für einen bestimmten Gegenstand verantwortlich ist.

Was beinhaltet eine Hausratversicherung noch?

Illustration

Die Hausratversicherung schützt nicht nur den beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung beziehungsweise des Hauses, sondern auch innerhalb weiterer privat genutzter Räume. Das können zum Beispiel Kellerräume, Garagen auf dem versicherten Grundstück und Anbauten sein.

Zusätzlich beinhalten einige Hausratversicherungen – wie bei HDI – eine sogenannte Außenversicherung. Dadurch wird der auf Reisen mitgenommene Hausrat abgesichert. Befinden sich Kamera oder Laptop für eine begrenzte Zeit außerhalb der Wohnung, etwa im Urlaub oder auf dem Weg zur Arbeit, sind sie dennoch durch die Hausratversicherung geschützt.

Tipp:

Es ist sinnvoll, den Versicherer über Veränderungen auf dem Laufenden zu halten. Befindet sich Ihr Wohnhaus etwa in einer Umbauphase, in der es leichter zugänglich ist, erhöht dies die Gefahr eines Einbruchs.

Für wen gilt die Hausratversicherung – wer ist versichert?

Mit einer Hausratversicherung kann der Besitz mehrerer Personen gleichzeitig versichert werden – sie ist nicht personengebunden. Die Versicherung erstreckt sich beispielsweise auch auf Kinder, die eine Ausbildung außerhalb des gemeinsamen Haushalts absolvieren, grundsätzlich aber noch bei den Eltern leben.

Auch bei einem Umzug bleibt die Hausratversicherung bestehen. Spätestens zum Einzug müssen Sie Ihren Versicherer aber über die neue Wohnung informieren. Zudem sollten Sie den Vertrag nach dem Umzug aktualisieren. Falls die neue Wohnung größer ist oder Sie Ihre Einrichtung erneuern, sind Sie so auf der sicheren Seite.

Bei einem Zusammenzug kann auch ein Partner in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Sollten zwei Hausratversicherungen vorhanden sein, muss die ältere Police fortgesetzt werden. Außerdem steigt der Gesamtwert des Hausrats durch den Zusammenzug in der Regel. Denken Sie daher in jedem Fall daran, die Versicherungssumme entsprechend zu erhöhen.

Vermeiden Sie eine Unterversicherung

Um optimal abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, den Wert des Hausrats genau zu ermitteln. Denn: Bei einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme (Unterversicherung) droht im Schadensfall ein Verlust.

Wer über einen Hausrat im Wert von 60.000 Euro verfügt, von dem jedoch nur 30.000 Euro versichert sind, erhält im Schadensfall nur eine prozentuale Kostenerstattung. Entsteht beispielsweise ein Schaden von 1.000 Euro, erstattet die Versicherung gegebenenfalls nur 500 Euro – auch wenn dies den Wert des versicherten Hausrats nicht abdeckt.

Wer sich den Aufwand sparen möchte, eine exakte Summe zu ermitteln, ist mit einer pauschalen Summe, die der Versicherer pro Quadratmeter vorgibt, oft gut beraten. Dies führt dann automatisch zu einem Unterversicherungsverzicht. Zusätzlich sollten Versicherungsnehmer ihren Versicherer immer über neue, hochwertige Anschaffungen informieren, um im Schadenfall Verluste zu vermeiden.

Hausratversicherung – was ist nicht versichert?

Bei grober Fahrlässigkeit tritt die Hausratversicherung in den allermeisten Fällen nicht oder nur teilweise ein. Wer beispielsweise eine Kerze anzündet und unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt in diesem Sinne „grob fahrlässig“ und bekommt den verursachten Schaden nicht erstattet.

Bei HDI sind grobe Fahrlässigkeit und die Herbeiführung eines Versicherungsfalls mit abgedeckt - in der Linie Hausrat Komfort bis 30 % der Versicherungssumme und in der Linie Hausrat Premium sogar in vollem Umfang.

Darüber hinaus sind u. a. vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden ausgelöst durch Kernenergie oder Kriegsereignisse sowie Schäden durch Trickbetrug ebenfalls nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.

Zusätzlicher Schutz: Was kann noch versichert werden?

Die Hausratversicherung stellt eine umfassende Basisversicherung für Ihren Hausrat dar. Wer einen weitreichenderen Schutz benötigt, kann seinen Besitz oft zusätzlich absichern, bei HDI zum Beispiel durch diese zusätzlichen Bausteine: