
Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden Erwerbstätigen treffen. In den meisten Fällen ist das kein Beinbruch, jedenfalls nicht für lange Zeit: Verletzungen heilen, gesundheitliche Einschränkungen verschwinden. Doch manchmal geht es auch weniger glimpflich aus und die Folgen sind so schwerwiegend, dass Betroffene in ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Dann steht schnell ihre Existenz auf dem Spiel.
Wer für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat, ist auf der sicheren Seite, denn sie bewahrt ihn vor dem finanziellen Ruin und ersetzt das weggefallende Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsrente. Eine entsprechende Versicherung ist also eine sinnvolle und gute Sache, wirft aber auch Fragen zu Kosten und Steuern auf. Die wichtigsten Antworten gibt Ihnen HDI hier.
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen stark vom Einzelfall ab. Eine eindeutige Antwort gibt es also nicht. Klar ist aber, welche Faktoren die Höhe der Beiträge beeinflussen. In der Regel spielen für die Versicherungsunternehmen das Alter des Versicherten, dessen Beruf und Gesundheitszustand (inklusive Vorerkrankungen) sowie natürlich die jeweils vereinbarten Laufzeiten und Höhen der Berufsunfähigkeitsrente eine entscheidende Rolle.
Daneben gibt es weitere Faktoren, die die Höhe der Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmen. Dazu zählen zum Beispiel persönliche Risikofaktoren (etwa BMI oder Hobbys) und der Versicherungsumfang.
Auf die Frage „Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?“ gibt es also keine gemeingültige Antwort. Wenn Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre persönlichen Risiken berechnen wollen, hilft Ihnen ein HDI-Betreuer in Ihrer Nähe gerne weiter.
Grundsätzlich lässt sich der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen. Wie die Prämien für Kranken- und Pflegeversicherung gehört er zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und gilt damit als steuermindernde Sonderausgabe. Dafür gibt es allerdings eine Höchstgrenze. Dieser Freibetrag liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro, für Selbstständige und Freiberufler bei 2.400 Euro (Stand 2017).
Wer in seiner Steuerklärung die Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen möchte, muss sie dort in der „Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen. Die entsprechenden Formulare können Sie zum Beispiel über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Viele Steuerpflichtige können sich das jedoch sparen, denn oft ist der Freibetrag bereits durch die Aufwendungen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung erreicht. In dem Fall lässt sich der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich nicht absetzen.
Neben der üblichen, oben beschriebenen Berufsunfähigkeitsversicherung (auch selbstständige BU-Versicherung genannt) gibt es noch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Sie ist mit einer Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt und wird damit steuerlich als Teil der Altersvorsorge behandelt.
Ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit der Rüruprente verknüpft, gelten für diese Kombination andere Freibeträge. So liegen hier die jährlichen Höchstgrenzen für Ledige bei 23.362 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 46.724 Euro (Stand 2017). Die Beiträge zur BUZ werden wie die Rürup-Rente als Sonderausgaben angesetzt.
Achtung: Die Versicherungsbeiträge der Rürup-Rente sind nur dann absetzbar, wenn Zusatzabsicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr als die Hälfte der gesamten Beiträge ausmachen.
Manche Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten eine Berufsunfähigkeitsversicherung als staatlich geförderte Direktversicherung an. Wer sie abschließt, der senkt sein zu versteuerndes Einkommen bereits mit der Gehaltsabrechnung. In diesem Fall sparen Sie als Arbeitnehmer unmittelbar bei Lohnsteuer und Sozialbeiträgen.
Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach dem Alterseinkünftegesetz steuerpflichtig und als „sonstige Einkünfte“ in der Steuererklärung anzugeben. Der Umfang der Besteuerung hängt von dem sogenannten Ertragsanteil ab. Dieser bemisst sich zum einen nach der vereinbarten Dauer der Rentenlaufzeit und zum anderen nach dem Alter, ab dem die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt. Ein höherer Ertragsanteil bedeutet eine höhere Besteuerung.
Wer die Unterstützung relativ früh – etwa im Alter von 45 Jahren – und damit für einen voraussichtlich längeren Zeitraum bezieht, hat einen höheren Ertragsanteil. Rechtliche Grundlage ist hier § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000).
Dazu drei Beispiele: