Was verbirgt sich dahinter?
Jeder, der die Verantwortung für ihm anvertraute, minderjährige Kinder übernimmt, steht in der Pflicht. Er muss dafür sorgen, dass die Kinder selbst keinen Schaden erleiden und auch Dritten keinen Schaden zufügen. Diese sogenannte Aufsichtspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 832 verankert. Wenn sie verletzt wird - beispielsweise das Kind in einem fahrlässig unbeobachteten Moment auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht - können hohe Schadenersatzforderungen auf den Verantwortlichen zukommen. Finanziell kann man sich hiergegen nur mit einer Privat-Haftpflichtversicherung absichern.
Downloads:
Text (RTF)
Bild "Manekeller"