Eine Teilungsordnung ist ein Dokument, in dem z. B. Versorgungsträger wie die öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger oder Lebensversicherungsunternehmen oder große Arbeitgeber darlegen, wie bei Ihnen der Versorgungsausgleich im Detail durchgeführt wird. Dieses Dokument wird zusammen mit der Versorgungsauskunft dem Familiengericht eingereicht.
Der Versorgungsausgleich regelt, wie die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehegatten geteilt werden, denn die in der Ehezeit erworbenen Anrechte sind grundsätzlich jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.
Der Versorgungsausgleich wurde in Deutschland erstmals zum 01.07.1977 eingeführt. Im Jahre 2009 wurde er umfassend reformiert. Das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) trat am 01.09.2009 in Kraft. Er erfolgt im Zusammenhang mit der Ehescheidung und wird vom Familiengericht durchgeführt.