
Im Schadenfall ist es wichtig, einen starken und verlässlichen Partner zu haben. Mit unserer Erfahrung und Expertise stehen wir Ihnen zur Seite.
Sachverhalt:
Bei der Mandantin des Steuerberaters führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch. Die Kasse wurde nicht ordnungsgemäß geführt und das Finanzamt erlässt daraufhin für mehrere Veranlagungsjahre Schätzungsbescheide, in denen es das Einkommen der Mandantin doppelt so hoch wie erklärt festsetzt. Durch Recherchen in ihren Unterlagen kann die Mandantin diese Annahme des Finanzamts widerlegen.
Schaden:
Der Steuerberater versäumt jedoch rechtzeitig Einspruch gegen die Bescheide einzulegen und die Mandantin muss daher zu Unrecht die zu hohen Schätzungsbescheide zahlen.
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsprüfer überprüfte den Jahresabschluss und den Lagebericht einer GmbH und erteilte einen Bestätigungsvermerk über deren Richtigkeit. In der Bilanz waren jedoch unfertige Erzeugnisse massiv überbewertet. Dies wurde vom Wirtschaftsprüfer nicht erkannt. Aufgrund des Bestätigungsvermerks und der letztlich von ihm testierten, vermeintlich soliden finanziellen Situation gewährte eine Bank der GmbH ein Darlehen.
Schaden:
Kurze Zeit später fiel die GmbH in die Insolvenz. Die Bank machte daraufhin gegenüber dem Wirtschaftsprüfer das in Höhe von 200.000 Euro gewährte Darlehen geltend. Sie hätte dieses Darlehen nicht gewährt, wenn Sie über die wirtschaftliche Lage der GmbH korrekt informiert gewesen wäre.
Sachverhalt:
Ein Mandant erhält von seinem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung. Sein Anwalt rät hiergegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, da die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist. Aufgrund eines Büroversehens notiert der Rechtsanwalt die für die Klageerhebung einzuhaltende Frist fehlerhaft und erhebt verspätet Kündigungsschutzklage.
Schaden:
Wegen dieses Fristversäumnisses verliert der Mandant die ansonsten begründete Klage. Der Mandant machte seinen Verdienstausfall bis zum Rentenalter als Schaden geltend, da er aufgrund seines fortgeschrittenen Alters keine Anstellung mehr findet.
Planender und/oder bauleitender Ingenieur
Sachverhalt:
Der Versicherungsnehmer war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung beauftragt, die in einer Flussniederung errichtet wurde. Um eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen dieser Häuser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Ingenieur hatte nicht berücksichtigt, dass kurz zuvor am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg.
Schaden:
Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären.
Höhe der Ersatzforderungen: 1,8 Mio. Euro
Sachverhalt:
Durch einen Schwelbrand in einem Schreibbüro im gleichen Haus gelangten Rauchgase über die zentrale Klima- und Lüftungsanlage nahezu in alle Geschosse, so auch in die Kanzlei unseres Versicherungsnehmers im 5. OG.
Schaden:
Schließung der Kanzlei über mehrere Wochen, Beschädigungen der Kanzleieinrichtung (alle Polster alle Einrichtungsgegenstände und Regale hatten den Geruch angenommen, elektronische Geräte waren durch Ruß unbrauchbar). Dadurch kam es zu Einnahmeverlusten und neben dem Sachschaden an der Büroeinrichtung fielen für die dreiwöchige Sanierungsdauer Schadenminderungsaufwendungen an.
Abwicklung:
Wir organisierten die dreiwöchige Sanierung und übernahmen die insgesamt angefallenen Schadenkosten in Höhe von 50.000 Euro.
Sachverhalt:
Durch den Bruch einer Wasserleitung im Kanzleigebäude, der zuerst unbemerkt blieb, kam es zu umfangreicher Schimmelbildung im Bodenaufbau der Büroräume.
Schaden:
Ein Komplettrückbau des Bodenaufbaus führte dazu, dass die Räume ca. 3 Monate nicht nutzbar waren.
Abwicklung:
Die Sanierung wurde von uns organisiert. Um den Ertragsausfall zu mindern, wurden andere Büroräume vorübergehend angemietet. Insgesamt belief sich der Schaden auf 115.000 Euro, der auch komplett übernommen wurde.
Onlinebewerbungen sind heutzutage modern. Dies birgt viele Vorteile, aber auch neue Risiken. Sie erhalten die E-Mail eines Bewerbers. In den beigefügten Anlagen ist ein Trojaner in Form einer Erpressungssoftware versteckt, der nach dem Öffnen den Zugang zu den eigenen Daten versperrt. Die Erpresser fordern eine Zahlung in der Online-Währung „Bitcoin“, um Ihnen den Zugriff auf Ihre Daten wieder zu ermöglichen. Durch die Sperrung sind die Abläufe blockiert, eine eigene IT-Abteilung ist nicht vorhanden. Die Hilfe eines IT-Spezialisten ist gefragt.
Wir unterstützen Sie in dieser Situation. Über eine Cyberhotline können Sie direkt mit unserem qualifizierten Cyber-Sicherheitsdienstleister verbunden werden. Dieser Spezialist schaltet sich sofort per Fernwartung auf den betroffenen Rechner auf und beginnt mit der Forensik. Zunächst werden erste akute Maßnahmen besprochen und durchgeführt. So kann der Schaden schnellstmöglich eingedämmt werden. Im Anschluss erfolgt die Koordination mit weiteren Dienstleistern.
Je nach Größe des Betriebs kann die benötigte Hilfe im Einzelfall variieren. Die jeweils notwendigen Kosten sind im Versicherungsschutz enthalten.