Die Haftung von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern für Dritte und Embargos
Durch Beispielsweise Embargos bzw. Sanktionen also mittelbaren Eingriffen durch den Staat, die EU oder andere supranationale Institutionen als Drittem in das Bauvorhaben während der Planungs- oder Ausführungsphase kann es zu Haftungsfragen kommen. In diesem Zusammenhang sollen Fragen zur Haftung des Bauplaners und eine mögliche Haftung des Bauunternehmers näher beleuchtet werden.