Komplexe Aufgaben und vielseitige Dienstleistungen können zu spezifischen Haftungsrisiken führen, denn trotz aller Sorgfalt kann mal ein Fehler passieren.
Rechtsdienstleister sind aufgrund einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassen. Als Rechtsdienstleistung gilt dabei „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“.
Rechtsdienstleistungen sind zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ein Beispiel ist die Sanierungs- oder Insolvenzberatung durch Diplom-Betriebswirte, Diplom- Kaufleute oder Diplom-Wirtschaftsjuristen. Die HDI Berufshaftpflichtversicherung ist spezialisiert auf die Themen und Bedürfnisse, die für diese Tätgkeit besonders relevant sind.