
Schützen Sie das Gepäck Ihrer Mitarbeiter auf deren Reisen umfassend.
Mitarbeiter, die sich regelmäßig auf Geschäftsreisen befinden oder im Auftrag des Unternehmens Montagearbeiten verrichten, führen neben beruflichem auch privates Gepäck mit sich. Dabei kommen, je nach Reisedauer und Zweck der Reise, beträchtliche Werte zusammen.
Versichert ist das gesamte Reisegepäck der versicherten Mitarbeiter. Dazu gehören der persönliche Reisebedarf, die am Körper getragenen Sachen und die beruflich genutzten Gegenstände. Schmuck, Pelze, Fotoapparate, elektronische Geräte sind bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert.
Gepäck im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben oder Gepäckaufbewahrungen ist auf Basis einer Allgefahrenversicherung mitversichert. Im persönlichen Gewahrsam ist das Gepäck gegen eine Vielzahl von Schäden versichert, z. B. bei:
Bei nicht fristgerechter Ankunft des Reisegepäcks am Bestimmungsort, werden notwendige Ersatzbeschaffungen bis zu 10 % der Versicherungssumme, höchstens EUR 500 ersetzt.
Versicherungsschutz besteht weltweit.
Variable Höchstentschädigungsgrenzen in festgelegten Stufen zwischen 1.500 Euro und 15.000 Euro.
HDI als einer der führenden Firmenversicherer in Deutschland steht Ihnen mit einem erfahrenen Expertenteam zur Seite. Wir unterstützen Sie unter anderem zu den Themen: